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Einfacheres Einkaufen im Internet in der gesamten EU und dadurch mehr Wirtschaftswachstum und Beschäftigung – darauf zielen neue Vorschläge zur Förderung des Onlinehandels ab.
Der elektronische Handel kann Verbrauchern und Unternehmen viele Vorteile bieten: niedrigere Preise, leichtere Zugänglichkeit von Waren, Entwicklung innovativer Dienstleistungen und Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Online-Bestellungen machen circa 3 % des Einzelhandelsvolumens in der EU aus. Bis man von einem nahtlosen, alle 27 Mitgliedstaaten einschließenden Internet-Marktplatz sprechen kann, sind jedoch noch viele Hindernisse zu überwinden.
So sind beispielsweise die für den Online-Vertrieb geltenden Regeln oftmals unbekannt oder unklar, nicht alle Webseiten bieten den Verbrauchern ausreichende Informationen, und Preisvergleiche können schwierig sein.
Derartige Probleme können Verbraucher trotz der potenziellen, aktuell auf circa 11,7 Milliarden € geschätzten Einsparungen von Einkäufen im Internet abhalten. Mit einem Internet-Marktplatz, der mehr Sicherheit und Offenheit bietet, könnten mehr Menschen dieses Potenzial nutzen.
Die Kommission schlägt 16 Maßnahmen
vor, die darauf abzielen, durch besseren Verbraucherschutz, mehr Informationen und breitere Auswahl bis 2015 eine Verdoppelung der Online-Verkäufe im europäischen Einzelhandel zu erreichen.
Die neuen Vorschläge würden
Die Maßnahmen kämen auch Unternehmen zugute und gäben ihnen Anreize, in Online-Angebote zu investieren. So zielen die Vorschläge beispielsweise darauf ab, das illegale Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten (z. B. Filme und Musik) zu verhindern und einen klaren Rechtsrahmen für Online-Geschäfte zu schaffen.
Die Vorschläge ergänzen das EU-Recht zum elektronischen Geschäftsverkehr, das gemeinsame Regeln für grenzübergreifende Online-Verkäufe enthält.