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Der Schutz der Künstlerrechte soll verstärkt und die Frage der Erhebung von Urheberrechtsabgaben im Bereich Musik neu überdacht werden.
In der europäischen Musikwirtschaft sind die einzelnen Künstlerkategorien nicht gleichgestellt. Für die Reproduktion und Verbreitung von Werken ausübender Künstler gilt derzeit ein Schutz von 50 Jahren. Angesichts der demografischen Entwicklung ist das wenig. Besser haben es da die Autoren – für sie gilt dieser Schutz lebenslang und noch 70 Jahre über ihr Ableben hinaus.
Als Folge davon droht in den nächsten zehn Jahren Tausenden von Musikern und Sängern aus den 50er und 60er Jahren der Verlust ihrer Tantiemen, die sie heute noch bei jeder Ausstrahlung ihrer Aufnahmen in Rundfunk oder Fernsehen einstreichen. Doch für die weniger bekannten unter ihnen bilden gerade diese Tantiemen die einzige Einnahmequelle im Alter.
Deshalb möchte die Kommission die Schutzdauer der Reproduktions- und Verbreitungsrechte für europäische Künstler von 50 auf 95 Jahre verlängern. Außerdem soll einem Künstler gestattet werden, seine Plattenfirma zu wechseln, wenn diese sich weigert, eine Aufzeichnung während des verlängerten Zeitraums neu herauszugeben.
Musikliebhaber können beruhigt sein – sie brauchen dadurch keine Preiserhöhungen zu befürchten.
Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Charlie McCreevy möchte außerdem die Erhebung der Urheberrechtsabgaben anders gestalten. Insbesondere sollte darüber nachgedacht werden, wie Abgaben für die Anfertigung von Privatkopien eingezogen und verwendet werden können. Um dafür konkrete Lösungen zu finden, wird er eine Konsultation aller Akteure der Branche einleiten.