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Besserer Schutz der Privatsphäre im Internet - 25/01/2012

Es wird ein einheitliches Regelwerk vorgeschlagen, womit Privatpersonen mehr Einfluss auf die Verwaltung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten erhalten.

Eine kürzlich durchgeführte Studie über Einstellungen zum Datenschutz in der EU English führte zu folgenden Erkenntnissen:

  • zwei von drei Europäern befürchten, dass Unternehmen ihre personenbezogenen Daten ohne ihre Einwilligung weitergeben, und
  • neun von zehn sind für europaweit einheitliche Datenschutzrechte.

Deshalb schlägt die Kommission vor, das EU-Datenschutzrecht zu aktualisieren. Im Rahmen der Änderungen würde ein einheitliches Regelwerk für den Datenschutz eingeführt, das in der gesamten EU gilt.

Schutz der Bürgerinnen und Bürger

Die Vorschläge sehen Folgendes vor:

  • Höhere Anforderungen an Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht: Unternehmen müssten ihre Kunden über einen etwaigen Diebstahl oder die versehentliche Weitergabe personenbezogener Daten unterrichten.
  • Es wird klargestellt, dass eine Einwilligung, soweit sie zur erneuten Nutzung personenbezogener Daten notwendig ist, stets ausdrücklich erteilt werden muss. Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu ihren eigenen persönlichen Daten erhalten und sie leichter von einem Diensteanbieter auf einen anderen übertragen können.
  • Das „Recht auf Vergessen“, soll gestärkt werden: Personenbezogene Daten müssen auf Wunsch der Betroffenen gelöscht werden, wenn ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation keine legitimen Gründe für deren Aufbewahrung hat.
  • Die Anwendbarkeit des EU-Rechts bei der Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb Europas: EU-Bürgerinnen und -Bürger könnten stets die Datenschutzbehörde in ihrem Heimatland einschalten, selbst wenn ihre Daten außerhalb der EU verarbeitet werden.

Vorteile für Unternehmen

Ein einheitliches Regelwerk würde einen Beitrag zur homogeneren Anwendung der Rechtsvorschriften in der gesamten EU leisten. Die Unternehmen hätten klare Vorschriften zur Behandlung persönlicher Daten.

Außerdem würde der Verwaltungsaufwand verringert, wodurch die Unternehmen schätzungsweise 2,3 Milliarden Euro jährlich einsparen könnten. So würden Unternehmen z. B. nur mit einer einzigen nationalen Datenschutzbehörde zu tun haben – und zwar in dem EU-Land, in dem sie ihren Hauptsitz haben.

Bessere Durchsetzung der Vorschriften

Das neue Regelwerk würde den nationalen Datenschutzbehörden die Befugnis geben, die EU-Vorschriften energischer durchzusetzen.

Für strafrechtliche Ermittlungen würde ein separates Gesetz den Austausch von Daten regeln.

Nächste Schritte

Die Vorschläge ergänzen die Initiative der EU zur Förderung des Online-Handels durch Stärkung des Verbrauchervertrauens. Damit tragen sie zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung bei. Sie müssen von den Regierungen der EU-Länder und vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor sie Rechtskraft erlangen.

Mehr zu den Vorschlägen zur Überarbeitung des EU-Datenschutzrechts English

Mehr zum Datenschutz in der EU

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