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Es wird ein einheitliches Regelwerk vorgeschlagen, womit Privatpersonen mehr Einfluss auf die Verwaltung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten erhalten.
Eine kürzlich durchgeführte Studie über Einstellungen zum Datenschutz in der EU ![]()
führte zu folgenden Erkenntnissen:
Deshalb schlägt die Kommission vor, das EU-Datenschutzrecht zu aktualisieren. Im Rahmen der Änderungen würde ein einheitliches Regelwerk für den Datenschutz eingeführt, das in der gesamten EU gilt.
Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Die Vorschläge
sehen Folgendes vor:
Vorteile für Unternehmen
Ein einheitliches Regelwerk würde einen Beitrag zur homogeneren Anwendung der Rechtsvorschriften in der gesamten EU leisten. Die Unternehmen hätten klare Vorschriften zur Behandlung persönlicher Daten.
Außerdem würde der Verwaltungsaufwand verringert, wodurch die Unternehmen schätzungsweise 2,3 Milliarden Euro jährlich einsparen könnten. So würden Unternehmen z. B. nur mit einer einzigen nationalen Datenschutzbehörde zu tun haben – und zwar in dem EU-Land, in dem sie ihren Hauptsitz haben.
Bessere Durchsetzung der Vorschriften
Das neue Regelwerk würde den nationalen Datenschutzbehörden die Befugnis geben, die EU-Vorschriften energischer durchzusetzen.
Für strafrechtliche Ermittlungen würde ein separates Gesetz den Austausch von Daten regeln.
Nächste Schritte
Die Vorschläge ergänzen die Initiative der EU zur Förderung des Online-Handels durch Stärkung des Verbrauchervertrauens. Damit tragen sie zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung bei. Sie müssen von den Regierungen der EU-Länder und vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor sie Rechtskraft erlangen.
Mehr zu den Vorschlägen zur Überarbeitung des EU-Datenschutzrechts