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FAQ


Häufig gestellte Fragen über die Nanotechnologie

Q: Wie gewährleistet die Kommission, dass die Rechtsvorschriften stets dem neuesten Stand der Nanotechnologien bzw. Nanowerkstoffe entsprechen?

A: Die EU-Vorschriften sind so gestaltet, dass neue technischen Entwicklungen berücksichtigt werden können. Umsetzungsleitfäden und -standards werden überarbeitet, wenn sich dieses Erfordernis aus neuen Erkenntnissen ergibt. Die Agenturen und die für die Umsetzungsvorschriften zuständigen nationalen Behörden beobachten den Markt (z. B. im Rahmen von Kontrollen oder Anmeldungen von Produkten vor deren Markteinführung oder bei der Marktüberwachung) und nutzen gemeinschaftliche Interventionsmechanismen, wenn neue Erkenntnisse über Risiken von Produkten vorliegen, die sich bereits auf dem Markt befinden. Die für die Koordinierung der Umsetzung von Rechtsvorschriften zuständigen Arbeitsgruppen der Kommission prüfen, ob Rechtsvorschriften geändert werden müssen, wenn Anwendungen weiterentwickelt werden und neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Dabei berücksichtigen sie auch die auf nationaler und internationaler Ebene bereits durchgeführten Arbeiten.

Kategorie: Nanotechnologie