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30/01/14
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Moderne und effiziente Institutionen

Die institutionelle Struktur der Union erfährt durch den Vertrag von Lissabon keine grundlegenden Änderungen – sie gründet sich weiterhin auf das Dreieck Parlament, Rat und Kommission. Es werden jedoch bestimmte neue Elemente eingeführt, die die Effizienz, Stimmigkeit und Transparenz der Institutionen im Interesse der europäischen Bürger verbessern sollen.

In Zukunft wird die Union sieben Institutionen zählen: das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, die Europäische Zentralbank und den Rechnungshof. Welche Veränderungen ergeben sich aus dem Vertrag von Lissabon?

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament vertritt die Bürger der Mitgliedstaaten. Der Vertrag von Lissabon stärkt die Befugnisse des Parlaments in den Bereichen Rechtsetzung, Haushalt und Genehmigung internationaler Vereinbarungen. Außerdem wird die Zusammensetzung des Parlaments geändert: Die Zahl der europäischen Abgeordneten darf 751 (750 und der Präsident) nicht übersteigen. Die Aufteilung der Sitze zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt nach dem Grundsatz der „degressiven Proportionalität“. Im Klartext bedeutet dies, dass die Abgeordneten der bevölkerungsreichsten Mitgliedstaaten mehr Bürger ihres Landes vertreten als die Abgeordneten der Länder mit weniger Einwohnern. Darüber hinaus ist für jeden Mitgliedstaat eine Mindestzahl von 6 und eine Höchstzahl von 96 Abgeordneten vorgesehen.

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat fungiert als politischer Impulsgeber. Er erhält den Status einer Institution der Union. Dadurch kommen jedoch für ihn keine neuen Aufgabengebiete hinzu. Vielmehr tritt ein neuer Akteur auf den Plan: der Präsident des Europäischen Rates. Vom Europäischen Rat für zweieinhalb Jahre gewählt, besteht seine Hauptaufgabe darin, die Vorbereitung und Kontinuität der Arbeiten des Europäischen Rates zu gewährleisten und auf einen Konsens hinzuarbeiten. Das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates ist mit keinem anderen nationalen Mandat vereinbar.

Der Rat

Der Rat der Europäischen Union vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten. Auch seine Rolle bleibt weitestgehend unverändert. Er teilt auch in Zukunft seine Aufgaben in den Bereichen Rechtsetzung und Haushalt mit dem Europäischen Parlament und spielt auch weiterhin bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Koordinierung der Wirtschaftspolitik eine zentrale Rolle.

Bei den Entscheidungsverfahren ändert sich durch den Vertrag von Lissabon am meisten. Insbesondere ist nun festgelegt, dass der Rat generell mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. Es sei denn, die Verträge sehen ein anderes Verfahren, z. B. die Einstimmigkeit, vor. In der Praxis bedeutet dies, dass die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit auf zahlreiche Bereiche (wie Zuwanderung oder Kultur) ausgeweitet wurde.

Im Jahr 2014 wird dann für EU-Beschlüsse die doppelte Mehrheit von 55 % der Mitgliedstaaten und 65 % der Gesamtbevölkerung der Union eingeführt. Dies spiegelt die zweifache Legitimierung der Union wider und stärkt zugleich ihre Transparenz und Effizienz. Dieses neue Stimmengewichtungsverfahren wird durch einen dem „Kompromiss von Ioannina“ vergleichbaren Mechanismus ergänzt. Dieses sollte es einer Gruppe von Mitgliedstaaten, die zusammen fast eine Sperrminorität erreichen, ermöglichen, ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Beschluss zu bekunden.  In diesem Fall muss der Rat alles daran setzen, in einem angemessenen Zeitraum eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.

Europäische Kommission

Die Hauptaufgabe der Kommission ist die Wahrung der allgemeinen europäischen Interessen. Mit dem Vertrag kann ein Kommissar aus jedem Mitgliedstaat ein Mitglied der Kommission werden, während nach den vorherigen Verträgen nicht jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellen konnte.

Eine weitere wichtige Neuerung des Vertrags von Lissabon ist die direkte Verknüpfung der Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Wahl des Kandidaten für das  Amt des Kommissionspräsidenten.

Außerdem wurde die Rolle des Kommissionspräsidenten gestärkt: Er kann einzelne Mitglieder des Kollegiums ihres Amtes entheben.

Der Hohe Vertreter der Union für die Außenbeziehungen und die Sicherheitspolitik und Vizepräsident der Kommission

Die Einrichtung des Amtes des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ist eine der wichtigsten institutionellen Neuerungen des Vertrags von Lissabon. Dies dürfte den Zusammenhang der außenpolitischen Maßnahmen der Union erhöhen.

Der Hohe Vertreter bekleidet eigentlich zwei Ämter: Einerseits ist er Beauftragter des Rates für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und andererseits Vizepräsident der Kommission für die Außenbeziehungen. Als Beauftragter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik führt er den Vorsitz der regelmäßigen Tagungen der Außenminister der Mitgliedstaaten. Außerdem vertritt er die Union und die GASP auf internationaler Bühne. Dabei wird er durch einen Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt, der sich aus Beamten des Rates und der Kommission sowie Diplomaten der Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Die übrigen Institutionen

Die derzeit geltenden Bestimmungen in Bezug auf die Europäische Zentralbank (EZB) und den Rechnungshof werden ohne wesentliche Änderungen beibehalten. Das Tätigkeitsfeld des Europäischen Gerichtshofs hingegen wird durch den Vertrag von Lissabon erweitert (insbesondere bei der strafrechtlichen und polizeilichen Zusammenarbeit). Ferner werden einige verfahrenstechnische Änderungen eingeführt.

Die nationalen Parlamente

Zwar sind die nationalen Parlamente nicht Teil des offiziellen institutionellen Gefüges der EU, doch tragen sie wesentlich zum ordnungsgemäßen Funktionieren der EU bei. Mit dem Vertrag wird die Rolle der nationalen Parlamente anerkannt und gestärkt. Wenn zum Beispiel eine ausreichende Anzahl nationaler Parlamente der Auffassung ist, dass eine Gesetzesinitiative besser auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene eingeleitet werden sollte, muss die Kommission diese Initiative entweder zurückziehen oder rechtfertigen, warum die Initiative ihrer Meinung nach nicht dem Grundsatz der Subsidiarität widerspricht.

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