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Es gibt drei grundlegende Arten von EU-Rechtsvorschriften – Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen/Beschlüsse.
Verordnungen entsprechen nationalen Gesetzen, gelten jedoch in allen EU-Ländern.
In Richtlinien sind Grundregeln festgelegt, die die EU-Länder in nationales Recht umsetzen müssen.
Entscheidungen und Beschlüsse gelten für spezielle Angelegenheiten und nur für die eigens erwähnten Personen oder Organisationen.
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