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Amtssprachen in der EU

Die 23 Amts- und Arbeitssprachen der Europäischen Union sind Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Die ersten Amts- und Arbeitssprachen der EU wurden durch die 1958 erlassene erste Gemeinschaftsverordnung festgelegt. Dabei handelte es sich mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch um die Sprachen der damaligen Mitgliedstaaten. Da seitdem viele Länder der Europäischen Union beigetreten sind, ist auch die Zahl der Amts- und Arbeitssprachen gestiegen. Es gibt jedoch weniger Amtssprachen als Mitgliedstaaten, da einige Länder dieselben Sprachen verwenden. So sind beispielsweise die Amtssprachen in Belgien Niederländisch, Französisch und Deutsch, und auf Zypern ist die Amtssprache Griechisch, das dort von der Mehrheit der Bevölkerung gesprochen wird.

Der Status einer Amts- und Arbeitssprache der EU beinhaltet, dass: 

  • Dokumente in jeder dieser Sprachen bei den EU-Institutionen eingereicht und Antworten in jeder dieser Sprachen erhalten werden können; 
  • EU-Verordnungen und andere Rechtsvorschriften sowie das Amtsblatt der Europäischen Union in den Amts- und Arbeitssprachen veröffentlicht werden. 

Aufgrund zeitlicher und finanzieller Einschränkungen werden jedoch nur relativ wenige Arbeitsunterlagen in alle Sprachen übersetzt. So verwendet die Europäische Kommission in der Regel Englisch, Französisch und Deutsch als Verfahrenssprachen, wohingegen das Europäische Parlament je nach Bedarf seiner Mitglieder Übersetzungen in verschiedenen Sprachen bereitstellt.

Mehr darüber:

  • Europäische Länder – Amtssprachen und weitere Fakten