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Im Jahr 2000 setzte sich die Europäische Union das Ziel, sich bis 2010 zum wettbewerbfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Das bedeutet, neben einem größeren sozialen Zusammenhalt gleichzeitig auch ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen zu schaffen. Das Programm, mit dem diese Ziele erreicht werden sollen, ist als Lissabonstrategie bekannt.
Bildungspolitik muss dabei eine wichtige Rolle spielen, und das Erlernen von Sprachen ist in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung.
Die Bildungsminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf drei Hauptziele geeinigt, die bis zum Jahr 2010 zur Unterstützung der Lissabonstrategie erreicht werden sollen:
Diese Ziele sowie die für ihre Umsetzung wesentlichen Schritte sind in dem Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, dem Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Lissabonstrategie, enthalten.
Das Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ umfasst eine Vielzahl von Themenbereichen und enthält die gemeinsamen Zielsetzungen der EU-Mitgliedsstaaten für 2010 einschließlich Vorgaben hinsichtlich der Bereiche Diversity und Zusammenarbeit. Weiterhin ist in dem Programm festgelegt, wie diese Ziele erreicht werden sollen – nämlich durch die offene Methode der Koordinierung, bei der die Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten und ihre Fortschritte anhand gemeinsamer Vergleichsgrößen gemessen werden.
Schließlich schreibt das Programm 13 klare Ziele vor:
Die den Fremdsprachenerwerb betreffenden Vorgaben bilden einen Teil des generellen Ziels, die allgemeine und berufliche Bildung gegenüber der Welt zu öffnen. Das Leitprinzip der EU ist es, dass jeder Mensch zusätzlich zu seiner Muttersprache noch zwei Fremdsprachen beherrschen sollte.
Im Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ sind Maßstäbe zur Bewertung der Fortschritte der Mitgliedsstaaten festgelegt. Darüber hinaus sind drei Bereiche hervorgehoben, die vom Erfahrungsaustausch besonders profitieren:
Die im Mai 2009 verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) bauen auf den Fortschritten auf, die unter dem letzten Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung“ erzielt wurden, und legen vier strategische Ziele fest: Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität; Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung; Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns; Förderung von Innovation und Kreativität (einschließlich unternehmerischen Denkens) auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Diese Maßnahmen leisten auch einen Beitrag zum zwischenstaatlichen Bolognaprozess im Hochschulbereich.