Mit der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen in Zivil- und Handelssachen eingeführt, deren Streitwert unter 2000 Euro liegt.
Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme von Dänemark –Anwendung.
Das Verfahren für geringfügige Forderungen wird mit Hilfe von Formblättern durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Verfahren, es sei denn das Gericht hält eine Anhörung für erforderlich.
Um die Beilegung der Streitigkeiten zu beschleunigen, sind in der Verordnung für die Parteien und das Gericht Fristen festgelegt.
In der Verordnung sind vier Formblätter vorgesehen.
Der Atlas enthält Informationen, wie diese Verordnung anzuwenden ist, und stellt Ihnen ein nutzerfreundliches Werkzeug zur Verfügung, das Ihnen das Ausfüllen der Formblätter erleichtert.
Die Formulare sind nur über das europäische E-Justizportal erhältlich
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