Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens ermöglicht Gläubigern die Beitreibung unbestrittener Forderungen in Zivil- und Handelssachen nach einem einheitlichen Verfahren auf der Grundlage von Formblättern.
Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – mit Ausnahme von Dänemark –Anwendung.
Bei diesem Verfahren ist keine Anwesenheit bei Gericht erforderlich. Der Antragsteller muss nur seinen Antrag einreichen, und das Verfahren geht ohne weiteres Zutun des Antragstellers seinen Gang.
In der Verordnung sind sieben Formblätter vorgesehen.
Der Atlas enthält Informationen, wie diese Verordnung anzuwenden ist, und stellt Ihnen ein nutzerfreundliches Werkzeug zur Verfügung, das Ihnen das Ausfüllen der Formblätter erleichtert.
Diese Formulare sind auch über das europäische E-Justizportal erhältlich. Bitte beachten Sie, dass der Inhalt des Europäischen Gerichtsatlas im Laufe des Jahres 2012 zur Bündelung der Informationen nach und nach in das europäische E-Justizportal überführt wird.
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