Gemeinschaftsrecht
Das Gemeinschaftsrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft angenommen werden. Das Gemeinschaftsrecht setzt sich im Wesentlichen zusammen aus dem EG-Vertrag und den Rechtsakten, die die Organe der Gemeinschaft in Anwendung des Vertrags erlassen, wie den Verordnungen
und den Richtlinien
. Eine weitere Quelle des Gemeinschaftsrechts ist die Rechtsprechung des Gerichtshofs. Das Gemeinschaftsrecht unterscheidet sich in einigen Punkten vom Völkerrecht
.
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Gemeinschaftsrecht
Das Gemeinschaftsrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft angenommen werden. Das Gemeinschaftsrecht setzt sich im Wesentlichen zusammen aus dem EG-Vertrag und den Rechtsakten, die die Organe der Gemeinschaft in Anwendung des Vertrags erlassen, wie den Verordnungen
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