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Rechte von verdächtigten und angeklagten Personen

Stapel alter Bücher © Mikael Damkier, fotolia

Die EU arbeitet darauf hin, einheitliche Mindeststandards hinsichtlich der Verfahrensrechte bei Strafverfahren zu erreichen, um zu gewährleisten, dass die Grundrechte von verdächtigten und angeklagten Personen ausreichend gewahrt werden.

Einheitliche Mindeststandards sind erforderlich für Gerichtsbeschlüsse, die von einem EU‑Land getroffen werden und von den anderen entsprechend dem Gegenseitigkeitsprinzip anerkannt werden.

Damit die gegenseitige Anerkennung gut funktioniert, muss es Maßnahmen geben, die das gegenseitige Vertrauen stärken.

Um derartige Standards zu erreichen und die Grundlage für gegenseitiges Vertrauen zu schaffen, verabschiedete der Rat für Inneres und Justiz 2009 einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte English pdf , in dem fünf gesetzliche Maßnahmen auf schrittweiser Basis vorgeschlagen wurden:

  • das Recht auf Dolmetsch und Übersetzungsdienste;
  • das Recht auf Informationen zu Rechten (Erklärung der Rechte);
  • Rechtsberatung vor und während des Verfahrens;
  • das Recht von inhaftierten Personen, mit Familienmitgliedern, Arbeitgebern und Konsularbehörden zu kommunizieren;
  • Schutz für schutzbedürftige Verdächtige.

In den kommenden Jahren wird die Kommission gemeinsam mit dem Rat und dem Europäischen Parlament an der Umsetzung eines Fahrplans arbeiten.

Zudem wurde sie gebeten, ein Grünbuch zur Untersuchungshaft vorzulegen.

Bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in diesem Bereich ist es wesentlich, dass die EU ein richtiges Gleichgewicht zwischen Maßnahmen findet, die solche Rechte schützen und solchen, die die Untersuchung und Verfolgung von Straftaten erleichtern.

Hintergrund

Europäische Maßnahmen wie der Rahmenbeschluss des Rates über den Europäischen Haftbefehl English haben eine Nachfrage nach der konkreteren Berücksichtigung der Grundrechte, insbesondere der Verteidigungsrechte, in der EU bewirkt.

Ursprünglich legte die Kommission 2004 einen Entwurf für einen Rahmenbeschluss vor, der fünf Grundrechte umfasste, jedoch von sechs EU‑Ländern nicht unterstützt wurde.

Dennoch bleibt das Thema eine Priorität: So sprechen sich viele EU‑Länder, das europäische Parlament wie auch Fachleute und andere Experten klar dafür aus. Dass eine solche Maßnahme erforderlich ist, bestätigte 2008 der Bericht der Freien Universität Brüssel zur gegenseitigen Anerkennung English français pdf .

Das Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) English English zeigt, dass Verstöße gegen die Verteidigungsrechte gemäß Artikel 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) English durchaus vorkommen.