Unionsbürgerschaft

Mit der Unionsbürgerschaft, die EU‑Staatsangehörige automatisch erhalten, ist eine Reihe wichtiger Rechte verbunden.
Was ist die Unionsbürgerschaft?
- Alle Staatsangehörigen eines EU‑Landes sind automatisch Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft ergänzt, ersetzt jedoch nicht die eigene Staatsbürgerschaft. Dabei obliegt es jedem EU‑Mitgliedstaat, die Bedingungen für Erwerb und Verlust der jeweiligen Staatsangehörigkeit festzulegen.
- Die Unionsbürgerschaft wird allen EU‑Bürgerinnen und ‑Bürgern durch den Vertrag über die Arbeitsweise der EU






















verliehen.
Welche Rechte hat man als EU‑Bürger?
Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU werden folgende Rechte zuerkannt:
- das Recht, sich innerhalb des Hoheitsgebiets der EU frei zu bewegen und aufzuhalten;
- aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal‑ und Europawahlen;
- Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen eines beliebigen EU‑Mitgliedstaats;
- Recht auf die Einreichung von Petitionen an das Europäische Parlament sowie von Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten.
Diese Rechte gelten für alle Unionsbürger.
Die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erhalten noch weitere Rechte, darunter:
- das Recht, beliebige EU‑Institutionen zu kontaktieren und eine Antwort zu erhalten
(in einer der EU‑Amtssprachen); - das Recht auf Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission
und des Rates unter bestimmten Bedingungen sowie - das Recht auf gleichberechtigten Zugang zum Europäischen Amt für Personalauswahl
.
Darüber hinaus verbietet der Vertrag Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
.
Durch den Vertrag von Lissabon wurde eine neue Form der öffentlichen Bürgerbeteiligung, das so genannte Europäische Bürgerbegehren, eingeführt. Auf diese Weise können mindestens eine Million Staatsangehörige aus mindestens einem Viertel der EU‑Mitgliedstaaten die Europäische Kommission zur Vorlage einer Gesetzesinitiative
in einem in ihre Zuständigkeit fallenden Bereich auffordern.
Was unternimmt die Europäische Kommission in diesem Bereich?
Die Kommission überwacht die Implementierung und Anwendung der Rechte - die laut Vertrag durch die Unionsbürgerschaft übertragen werden - durch die einzelnen Mitgliedstaaten. In ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010
identifizierte sie die wesentlichen Hindernisse, denen sich die Bürgerinnen und Bürger bei der Ausübung der Rechte im Alltag gegenübersehen. Zudem schlug sie Maßnahmen zur Beseitigung der Hindernisse vor. Mit dem Bericht einher ging ein weiterer Bericht zu den Fortschritten auf dem Weg zu einer effektiven Unionsbürgerschaft
.
Die Dokumente knüpfen an die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation zur Stärkung der Rechte von Unionsbürgerinnen und ‑bürgern
an (Juni 2010).
In Leitlinien
der Kommission aus dem Jahre 2009 wurde die Stärkung der Unionsbürgerschaft zur politischen Priorität erklärt. Dies war die Reaktion auf einen Bericht des französischen Europaabgeordneten Alain Lamasourre, der einen besseren Schutz für die Rechte der Unionsbürger gefordert hatte.
Weitere Informationen zu den Rechten als Unionsbürger auf folgender Website: Ihr Europa - Bürgerportal



