Die wesentlichen Grundsätze des Binnenmarktes für Dienstleistungen sind im EG Vertrag niedergelegt. Dieser garantiert europäischen Unternehmen die Freiheit, sich in anderen Mitgliedstaaten niederzulassen und die Freiheit, Dienstleistungen auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates als dem, in dem sie niedergelassen sind anzubieten.
Insgesamt hat der Binnenmarkt zu messbaren Erfolgen geführt. So wurden zum Beispiel in den 10 Jahren seit der Vollendung des ersten Binnenmarktprogramms im Jahre 1993 durch die Beseitigung von Beschränkungen mindestens 2,5 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Das Wohlstandswachstum, das auf den Binnenmarkt in diesen 10 Jahren zurückgeführt werden kann, beträgt nahezu € 900 Milliarden; durchschnittlich € 6 000 pro Familie in der EU. Der Wettbewerb hat zugenommen, da Unternehmen neue Märkte erschließen konnten. Preise haben sich angenähert (in vielen Fällen sanken sie), das Angebot und Qualität der für die Konsumenten zur Verfügung stehenden Produkte sich verbessert.
Die Grundsätze der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit wurden über die Jahre durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs konkretisiert und weiterentwickelt. Darüber hinaus wurden wichtige Entwicklungen und Fortschritte im Bereich der Dienstleistungen durch spezielle Gesetzgebung, zum Beispiel in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Transport,Telekommunikation, Rundfunkwesen und Anerkennung von Berufsqualifikationen erreicht.
Dennoch funktioniert der Binnenmarkt für Dienstleistungen, von Fortschritten in einigen spezifischen Dienstleistungsbereichen abgesehen, noch nicht in dem Maße, wie er funktionieren sollte. Auf dem Gipfeltreffen in Lissabon im März 2000 wurde eine Strategie zur Beseitigung von Beschränkungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen gefordert. Nach einer eingehenden Rechts- und Wirtschaftsanalyse und Konsultation der Mitgliedstaaten, anderer Europäischer Institutionen und Interessenvertretern veröffentlichte die Kommission im Juli 2002 den Bericht über den Stand des Binnenmarktes für Dienstleistungen. In dem Bericht wurden die häufigsten Hindernisse für die Dienstleistungsfreiheit in der EU identifiziert. Ergebnis des Berichts war, dass zwischen der Vision einer einheitlichen EU-Wirtschaft und der Realität, wie sie europäische Bürger und Dienstleistungserbringer erleben, noch immer eine große Diskrepanz besteht.
Die Arbeit der Kommission zeigt deutlich den äußerst negativen Effekt dieser Hindernisse. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind unverhältnismäßig stark von aufwändigen Verwaltungsanforderungen und rechtlichen Voraussetzungen betroffen und daher eher als große Unternehmen geneigt, auf grenzüberschreitende Aktivitäten zu verzichten. Aufgrund der Bedeutung der KMU für den Dienstleistungsbereich stellt dies eine erhebliche Behinderung für die Entwicklung des Binnenmarktes im Bereich der Dienstleistungen dar. Der jüngste Eurobarometer-Bericht hat gezeigt, dass aufgrund dieser Schwierigkeiten derzeit nur 8% der KMU grenzüberschreitend tätig sind.
Im Anschluss an den Bericht und weiterer rechtlicher Untersuchungen hat die Kommission im Januar 2004 einen Richtlinienvorschlag über Dienstleistungen im Binnenmarkt vorgelegt. Die Dienstleistungsrichtlinie wurde letztlich im Dezember 2006 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet und musste bis Ende 2009 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Richtlinie zielt darauf ab, Hindernisse für den Austausch von Dienstleistungen zu beseitigen. Ihre vollständige Umsetzung sollte zum Abbau bürokratischer Hindernisse führen. Sie sollte auch deutlich die Niederlassung von Dienstleistungserbringern zu Hause wie auswärts erleichtern wie auch die grenzüberschreitende Ausübung von Dienstleistungen in anderen EU-Ländern. Die Richtlinie stärkt erheblich das Recht von Dienstleistungsempfängern, insbesondere Konsumenten, und sollte einen leichteren Zugang zu einem breiten Dienstleistungsangebot sicher stellen.

