Navigationsleiste

Weitere Extras

Leben und Arbeiten im Binnenmarkt

Der Grundsatz des freien Personen­verkehrs besteht bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Zunächst sollte mit seiner Ein­führung eine Öffnung der euro­päischen Arbeits­märkte für die Wander­arbeit­nehmer und ihre Familien bewirkt werden. Im Laufe der Jahre wurde dieses Recht schritt­weise auf alle Bürger erweitert. Heute, nach der Abschaffung der Grenz­kontrollen an den meisten Binnen­grenzen, können wir uns innerhalb Europas so frei bewegen, wie im eigenen Land. Wir haben das Recht, in einem anderen Mit­glied­staat zu leben, zu arbeiten oder den Ruhe­stand zu ver­bringen. Diese Frei­heiten ver­körpern die konkreten Vorteile der Euro­päischen Staats­bürgerschaft dar.

Die grenz­über­schreit­ende Mobilität ist Wirklich­keit geworden und nun gilt es, die Un­sicher­heiten, die die konkrete Ausübung dieser Frei­heiten behindern können, zu beseitigen. Auf der einen Seite muss dafür gesorgt werden, dass dieses Recht in einem Rahmen der Sicher­heit und des Rechts in Anspruch genommen werden kann, der für alle zu­gänglich ist, damit in einem Europa ohne Grenzen der Krimi­nali­tät nicht Tür und Tor geöffnet wird. Auf der anderen Seite gilt es, die letzten juristischen und praktischen Hinder­nisse zu beseitigen, die einer voll­ständigen Frei­zügig­keit und der Nieder­lassungs­freiheit in anderen Mit­glied­staaten im Wege stehen. Die europäische Politik im Bereich der gegen­seitigen Aner­kennung von Berufs­quali­fika­tionen ist ein Beispiel für ent­sprechende Maß­nahmen der Kommission.

Die meisten politischen Maß­nahmen der EU im Hinblick auf den freien Personen­verkehr fallen in den Bereich Justiz und Inneres. Die spezifischen Aktivi­täten im Zusammen­hang mit der Frei­zügig­keit der Arbeit­nehmer betreffen den Politik­bereich Beschäftig­ung und Soziales. Auf dieser Web­site finden Sie detail­lierte Infor­ma­tionen über die Aner­kennung von Berufs­quali­fika­tionen und die Nieder­lassungs­freiheit. Näheres zu den anderen Politik­bereichen finden Sie auf den Web­sites der General­direktionen Justiz und Beschäftigung, Soziales und Integration.

Praktische Hin­weise über Ihre Ein­reise- und Auf­ent­halts­rechte in anderen Mit­glied­staaten können Sie ebenfalls auf der Web­site Europa für Sie abrufen.