Die grenzüberschreitende Mobilität ist Wirklichkeit geworden und nun gilt es, die Unsicherheiten, die die konkrete Ausübung dieser Freiheiten behindern können, zu beseitigen. Auf der einen Seite muss dafür gesorgt werden, dass dieses Recht in einem Rahmen der Sicherheit und des Rechts in Anspruch genommen werden kann, der für alle zugänglich ist, damit in einem Europa ohne Grenzen der Kriminalität nicht Tür und Tor geöffnet wird. Auf der anderen Seite gilt es, die letzten juristischen und praktischen Hindernisse zu beseitigen, die einer vollständigen Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit in anderen Mitgliedstaaten im Wege stehen. Die europäische Politik im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen ist ein Beispiel für entsprechende Maßnahmen der Kommission.
Die meisten politischen Maßnahmen der EU im Hinblick auf den freien Personenverkehr fallen in den Bereich Justiz und Inneres. Die spezifischen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer betreffen den Politikbereich Beschäftigung und Soziales. Auf dieser Website finden Sie detaillierte Informationen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Niederlassungsfreiheit. Näheres zu den anderen Politikbereichen finden Sie auf den Websites der Generaldirektionen Justiz und Beschäftigung, Soziales und Integration.
Praktische Hinweise über Ihre Einreise- und Aufenthaltsrechte in anderen Mitgliedstaaten können Sie ebenfalls auf der Website Europa für Sie abrufen.
