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Geistiges Eigentum

Die Beseitigung der Handelsschranken in Europa ist keinesfalls gleichbedeutend mit einem geringeren Schutz der Rechte von Verbrauchern und Unternehmen. Die vier Freiheiten – freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr – werden durch eine ganze Reihe unterstützender Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten, zur Förderung des rechtmäßigen Handels und zum Schutz der Interessen von Verbrauchern und Unternehmen flankiert.

Einige dieser politischen Maßnahmen, z.B. in Bezug auf den Verbraucherschutz und den Datenschutz, werden auf anderen Seiten der Kommission genauer erläutert.

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie.

Die Errichtung eines echten Binnenmarktes in Europa erfordert die Beseitigung oder größtmögliche Reduzierung der Hemmnisse für die Freizügigkeit und der wettbewerbsschädigenden Praktiken sowie die Schaffung einer innovations- und investitionsfreundlichen Umgebung. In diesem Zusammenhang stellt der Schutz geistigen Eigentums einen wesentlichen Faktor für den Erfolg des Binnenmarkts dar. Der Schutz geistigen Eigentums in unseren wissensbasierten Volkswirtschaften ist nicht nur für die Förderung der Innovation und der Kreativität von Bedeutung, sondern auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Geistiges Eigentum lässt sich in zwei Kategorien unterteilen: Gewerbliches Eigentum – beispielsweise Erfindungen, Marken, gewerbliche Muster und Herkunftsbezeichnungen – und Urheberrecht – zum Schutz literarischer und sonstiger künstlerischer Werke, also z.B. von Romanen, Filmen, Musikstücken, Gemälden, Fotografien und architektonischen Entwürfen. Verwandte Schutzrechte umfassen die Rechte von darstellenden Künstlern, Herstellern von Tonträgern sowie Fernseh- und Rundfunksendern.