Als Eckpfeiler des Binnenmarktes werden häufig die „vier Freiheiten“ genannt – der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Diese Freiheiten sind im Vertrag zur Gründung der EU festgeschrieben und bilden die Grundlage für den Binnenmarkt. Doch was bedeuten diese Freiheiten konkret für den Einzelnen?
- Privatpersonen haben das Recht, in einem anderen EU-Land zu wohnen, zu arbeiten und zu studieren
- Verbraucher profitieren von niedrigeren Preisen durch zunehmenden Wettbewerb, einer größeren Auswahl an Konsumgütern und genießen stärkeren Verbraucherschutz;
- Unternehmen können einfacher und kostengünstiger grenzübergreifende Geschäfte tätigen.
In unserem Rückblick können Sie mehr über die Geschichte des Binnenmarktes erfahren.
Daneben funktioniert der Binnenmarkt aber auch mit Hilfe zusätzlicher Rechtsvorschriften („Richtlinien“), die weitere Hemmnisse in bestimmten Bereichen beseitigen und auf einzelstaatlicher Ebene durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Diese Gesetze müssen von den Mitgliedstaaten unbedingt fristgemäß und einwandfrei umgesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, haben alle Parteien verloren. Im Abschnitt Überwachung und Berichterstattung finden Sie weitere Informationen über die Methoden, mit denen wir sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen auch einhalten.
Der Binnenmarkt ist nicht ausschließlich nach innen ausgerichtet. Praktisch alle politischen Konzepte des Binnenmarktes sind in gewissem Grad auch mit einem internationalen Aspekt verknüpft. Weitere Informationen darüber, wie wir die Prinzipien des europäischen Binnenmarkts weltweit vertreten und fördern, finden Sie im Abschnitt externe Dimension.
Trotz der bisher erreichten Ziele ist der Binnenmarkt jedoch immer noch nicht vollendet. Im Abschnitt Vollendung des Binnenmarktes finden Sie Informationen über die verbleibenden Aufgaben.

