Die potenziellen Risiken, die von einzelnen Produktgruppen ausgehen, sind unterschiedlich. Naturgemäß bergen Arzneimittel und Bauprodukte größere gesundheitliche Gefahren als beispielsweise Büroausstattung oder Teigwaren. Um die Risiken zu minimieren und um EU-weit Rechtssicherheit zu schaffen, wurden Regelungen erlassen, die besonders in den risikoreichen Produktsegmenten die technischen Vorschriften harmonisieren.
Für risikoärmere Segmente wurden in der Regel keine Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene verabschiedet. Der Warenverkehr in diesen nicht harmonisierten Sektoren unterliegt dem „Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung“, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder vertriebene Produkte grundsätzlich in der gesamten EU ohne Beschränkungen gehandelt werden können sollten.
Ungefähr die Hälfte der in der EU gehandelten Waren unterliegen den harmonisierten Vorschriften. Der verbleibende Teil entfällt auf die nicht harmonisierten Sektoren, für die es einzelstaatliche technische Vorschriften bzw. gar keine spezifischen Regelungen gibt.
Weitere Informationen über die EU-Politik im Bereich des freien Warenverkehrs finden Sie auf der Kommissions-Website Unternehmen und Industrie.

