Ein Schlüsselelement dieser Politik bildet die Harmonisierung der Regelungen in Bezug auf Gesellschaftsrecht und Unternehmensführung sowie Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Harmonisierung zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, indem Unternehmen ermöglicht wird, in der gesamten EU auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks sowie eines einheitlichen Verwaltungs- und Berichterstattungssystems tätig zu sein. Dieses System zielt seinerseits darauf ab, die Transparenz und das Vertrauen in die Unternehmensführung zu steigern sowie Investoren, Beschäftigte und Verbraucher verstärkt gegen Unternehmensbetrug und Misswirtschaft zu schützen.
In der gleichen Weise zielt das EU-Recht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens darauf ab, den Wettbewerb und die Transparenz in einem Schlüsselsektor der europäischen Wirtschaft zu fördern. Eine Modernisierung und grenzübergreifende Öffnung der Beschaffungsmärkte bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten und die Steuerzahler profitieren von einem besseren Preis-Leistungsverhältnis.
Vertragsrecht und Steuern sind zwei weitere Felder, in denen die Kommission den rechtlichen Rahmen für Unternehmen verbessern und die Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel beseitigen will. Im Bereich der Steuern richten sich die Bemühungen der Kommission auf die Lösung von Problemen, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, die im Binnenmarkt tätig sein möchten und es mit verschiedenen Steuerverwaltungen zu tun haben. Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen wollen, besuchen Sie die Website der Kommission zum Thema Steuern und Zollunion, insbesondere den Abschnitt über Unternehmenssteuern.
Schließlich will die Kommission ein günstiges Umfeld zur Entwicklung des soziales Unternehmertum und der gesamten Sozialwirtschaft schaffen.

