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Soziales Unternehmertum

Das Ziel von Sozialen Unternehmen ist nicht Gewinnmaximierung, sondern das Gemeinwohl (umweltschonende, soziale oder gesellschaftliche Zielsetzungen). Durch ihre Produkte und Dienstleistungen sowie durch die von ihnen benutzten Organisations- oder Produktionsmethoden haben sie oft einen innovativen Charakter. Außerdem beschäftigen sie häufig sozial Benachteiligte (von sozialer Ausgrenzung betroffene Personen). Deshalb leisten sie einen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, zu Beschäftigung und zum Abbau von Ungleichheiten.

Die Kommission hat den Anspruch, zur Schaffung eines günstigen Umfeldes für das soziale Unternehmertum und für die gesamte Sozialwirtschaft in Europa beizutragen.

I. Vorbereitende Arbeiten zur Annahme der Initiative für Soziales Unternehmertum

III. Folgemaßnahmen der Initiative für Soziales Unternehmertum

Stand der Dinge betreffend der Initiative für Soziales Unternehmertum

11 Schlüsselaktionen der Initiative für Soziales Unternehmertum:

Aktion 1:
Vorschlag für eine Verordnung über den Europäischen Funds für Soziales Unternehmertum (von der Kommission angenommen: 07.12.2011)
Aktion 2:
Mikrokredit (in Arbeit)
Aktion 3:
Europäisches Finanzinstrument über ca. 90 Mio. € (von der Kommission angenommen: 06.10.2011)
Aktion 4:
Priorität für Investitionen in soziale Unternehmen im Bereich der Strukturfonds (von der Kommission angenommen: 06.10.2011)
Gemeinsamen Strategischen Rahmen (GSR - von der Kommission angenommen: 14.03.2012)
Aktion 5:
Einordnung von sozialen Unternehmen nach Sektor, Geschäftsmodel, wirtschaftlichem Gewicht, Steuersystemen, sowie die Identifikation vorbildlicher Praktiken (in Arbeit)
Aktion 6:
Datenbank von Labels und Zertifizierungen (in Arbeit)
Aktion 7:
Nationale und regionalen Verwaltungen: Förderung gegenseitigen Lernens und Aufbau von Kapazitäten (in Arbeit)
Aktion 8:
  1. Plattform für den elektronischen Datenaustausch für soziale Investoren und Unternehmer (in Arbeit)
  2. Zugang zu den EU-Bildungs-Trainingsprogrammen (in Arbeit)
Aktion 9:
  1. Vereinfachung der Verordnung über die Europäischen Genossenschaft (in Arbeit) – cf. Bericht der Kommission vom 23.02.2012pdf(63 KB) Übersetzung für diesen Link wählen 
  2. Vorschlag für eine Verordnung über das Statut einer Europäischen Stiftung (von der Kommission angenommen: 08.02.2012)
  3. Studie über die Situation der Gesellschaften auf Gegenseitigkeit und ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten (am 12.10.2012 bei der Kommission erhalten)
Aktion 10:
Erweiterung des Qualitätsaspektes in der Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Reform des öffentlichen Auftragswesens (von der Kommission angenommen: 20.12.2011)
Aktion 11:
  1. Vereinfachung der Umsetzung von Vorschriften über staatliche Beihilfen für soziale und lokale Dienste (von der Kommission angenommen: 20.12.2011)
  2. C2. Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Leitfaden zur Anwendung der Vorschriften der Europäischen Union über staatliche Beihilfen, öffentliche Aufträge und den Binnenmarkt auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und insbesondere auf Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse.

Weitere Aktionen, die in der Initiative für Soziales Unternehmertum erwähnt werden: