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Alle Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen aus dem Jahr 1998 (Richtlinie 98/44/EG -
siehe SMN 23) richtig anwenden, sonst wird Europa in diesem wichtigen Sektor hinter seine Konkurrenten zurückfallen und damit seinen Bestrebungen schaden, zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Dies ist die wichtigste Schlussfolgerung des ersten Berichts der Europäischen Kommission über die Durchführung der Richtlinie. Der Bericht befasst sich außerdem mit wichtigen Bestimmungen der Richtlinie, z. B. über die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren bzw. von isolierten oder auf andere Art hergestellten Bestandteilen des menschlichen Körpers, einschließlich Stammzellen. Die Kommission wird eine Gruppe von Sachverständigen aus den Bereichen Wirtschaft, Recht und Naturwissenschaften einberufen; sie soll kontroverse Fragen im Zusammenhang mit biotechnologischen Patenten prüfen und die Kommission bei der Erarbeitung künftiger Jahresberichte unterstützen.
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