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No 28 (November 2001/Novembre 2001/November 2001)
Nachdem die Kommission die Banken seit vielen Jahren immer wieder auf diesen Missstand hingewiesen hat, hat sie sich nun zur Vorlage einer Verordnung entschlossen. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein erinnert daran, dass "die Kommission das Bankgewerbe nun schon seit elf Jahren vergeblich mahnt, Zahlungsverkehrssysteme einzurichten, die einem Binnenmarkt angemessen sind. Der einheitliche Zahlungsverkehrsraum - als logische Konsequenz des Euro - muss Wirklichkeit werden. Warum soll eine Zahlung in Euro aus Turin nach Nizza mehr kosten als von Turin nach Palermo? Dass sie über eine Landesgrenze geht, darf keine höhere Gebühr für den Kunden bedeuten". In ihrer Mitteilung vom 3. April 2001 "Bericht über die Vorbereitungen zur Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen" stellte die Kommission erneut fest, dass bei der Schaffung des einheitlichen Währungsgebiets für unbare Zahlungsmittel keine Fortschritte erzielt worden seien und kündigte an, dass sie "den Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel ins Auge fassen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen (wird), damit die Kosten grenzüberschreitender Transaktionen zum 1. Januar 2002 in der Nähe der Kosten entsprechender innerstaatlicher Transaktionen liegen". Der Verordnungsvorschlag beendet die Diskussionen zu diesem Thema. 1. Der Verordnungsvorschlag Die Verordnung dient nicht der Preisregelung, sondern schreibt den Grundsatz der Gebührengleichstellung von Inlands- und Auslandszahlungen innerhalb der EU fest. Ansonsten steht es jeder Bank frei, die Gebühren nach eigenem Ermessen zu gestalten. Außerdem sollen die Gebühren für die Kunden transparenter gemacht werden. Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum Gegenwärtig macht es in keinem inländischen Zahlungsverkehrsraum einen Unterschied, ob eine Zahlung in der Hauptstadt lediglich nach gegenüber, oder aber von einem entlegenen Dorf ins andere erfolgt: Die Gebühren sind in beiden Fällen gleich. Dieser Grundsatz vom einheitlichen Zahlungsverkehrsraum muss nach der Einführung des Euro auch auf Unionsebene gelten. Die nationalen Zahlungsverkehrsräume müssen zu einem unionsweiten Zahlungsverkehrsraum verschmelzen, denn der Euro wird auch in jenen Mitgliedstaaten als Zahlungsmittel verwendet werden, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören. Transparenz ist für effiziente Zahlungsverkehrssysteme unerlässlich. Der Kunde muss korrekt darüber informiert sein, welches Zahlungsmittel seinen Bedürfnissen am besten entspricht und welche Gebühren ihm dabei entstehen. In dem Verordnungsentwurf ist daher vorgesehen, dass die Kunden über die geltenden Preise und Gebührenänderungen unterrichtet werden müssen. Wenn Transparenz herrscht, können sich die Kunden bei Gebührenerhöhungen auch den Wettbewerb zunutze machen. Der Verordnungsentwurf sieht schließlich verschiedene Maßnahmen vor, die den Banken die Automatisierung der Systeme erleichtern sollen. So soll vor allem die Verwendung der internationalen Kontonummer (International Banking Account Number - IBAN) zur Pflicht gemacht werden. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten Beschränkungen, die die Kosten für grenzübergreifende Zahlungen indirekt in die Höhe treiben, abschaffen. Wesentliche Bestimmungen Der Verordnungsentwurf enthält folgende Bestimmungen :
Da der Verordnungsvorschlag den Binnenmarkt betrifft, wird er im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament unterbreitet. Eine Verordnung kann nach ihrer Verabschiedung durch das Parlament und den Rat unmittelbar angewandt werden. Bei einer Richtlinie hätte es für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht einer mindestens 18-monatigen Übergangsfrist bedurft, so dass die Vorschrift nicht vor 2004 in Kraft getreten wäre. Seit Juli 2001 schreiten die Arbeiten gut voran. Im Europäischen Parlament gab der Wirtschafts- und Währungsausschuss seine Stellungnahme am 16. Oktober ab. Diese Stellungnahme, die noch in der Plenarsitzung Mitte November gebilligt werden muss unterstützt sehr stark den Vorschlag der Kommission und schlägt redaktionelle Änderungen vor. Die Arbeiten des Ministerrates verlaufen ähnlich. Der Europäische Rat von Gent am 19. Oktober bestätigte dies öffentlich. Die Staats- und Regierungschefs verlangten, dass die Minister vor dem 15. Dezember 2001 "eine Verordnung aufgrund des Vorschlages der Kommission annehmen, die darauf abzielt, die Tarife der grenzüberschreitenden Zahlungen an die nationalen Tarife anzugleichen."
2. Die Hauptergebnisse der Studie
Während die Ergebnisse bezüglich der durchschnittlichen Überweisungsdauer recht zufriedenstellend sind, zeigt die Erhebung andererseits, dass die Kunden von ihren Banken unzulänglich oder nicht im Voraus über die Überweisungskosten informiert werden, dass es immer noch einen hohen Prozentsatz von Fällen unzulässiger doppelter Gebührenerhebung gibt und dass die Durchschnittskosten gegenüber 1993, als eine vergleichbare Studie durchgeführt wurde, praktisch unverändert geblieben sind. Die Richtlinie 97/5/EG über grenzüberschreitende Überweisungen - sie ist seit September 1999 in Kraft - verbietet jedoch solche doppelte Gebührenerhebungen und verpflichtet die Banken darüber hinaus, ihren Kunden systematisch Gebührenauskünfte zu erteilen. Erfolgsquote Im März 2001 wurden in den fünfzehn EU-Mitgliedstaaten 1 480 grenzüberschreitende Überweisungen eines Betrages entsprechend 100 € unter Einbeziehung von vierzig verschiedenen Bankkonten versendet. von 1 480 Überweisungen sind 1 473, das heißt 99 % angekommen. Von den sieben nicht angekommenen Überweisungen wurden fünf auf das Konto des Absenders zurücküberwiesen, zwei stehen weiterhin aus. Trotz der in der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen vorgesehenen Pflicht zur Erstattung verloren gegangener Überweisungen innerhalb von vierzehn Tagen, wurden diese beiden Überweisungen den Kunden nicht erstattet. Fristen Die Überweisungen benötigten durchschnittlich 2,97 Tage. Dies
ist ein erheblicher Rückgang gegenüber ähnlichen in den
Jahren 1993 und 1994 erstellten Studien, wonach durchschnittlich 4,61
bzw. 4,79 Tage benötigt wurden. Vergleichbare in den Jahren 1999
und 2001 angefertigte Studien ergaben durchschnittliche Überweisungsfristen
von 3,41 bzw. 3,31 Tagen. 95,4 % der Überweisungen kamen binnen sechs
Arbeitstagen und 99,7 % binnen fünfzehn Arbeitstagen an. Die kürzesten Fristen von 1 Tag betrafen Überweisungen mehrerer
Banken in Deutschland, Griechenland, Irland und Luxemburg nach mehreren
anderen Mitgliedstaaten. Die kürzesten durchschnittlichen Überweisungsfristen
betrafen Irland mit 1,67 Tagen, Griechenland mit 1,82 Tagen und Frankreich
mit 1,99 Tagen. Trotz Aufforderung, einen Ausgleich für verspätete Zahlungen zu leisten, weigerten sich sämtliche Banken entgegen ihrer eindeutigen Verpflichtung gemäß der Richtlinie für grenzüberschreitende Überweisungen (97/5/EG), einen Ausgleich für verspätet eingetroffene grenzüberschreitende Überweisungen zu leisten
Kosten Die Durchschnittskosten einer Überweisung betrugen 24,09 € gegenüber 23,93 ECU bzw. 25,41 ECU in vergleichbaren Studien der Jahre 1993 und 1994. Dies zeigt, dass in den vergangenen acht Jahren bei der Höhe der Kosten keine Fortschritte erzielt worden sind. Die Ergebnisse der vorliegenden Studie sind sogar noch alarmierender, wenn man sie mit zwei anderen Studien über grenzüberschreitende Zahlungen vergleicht. Dieser nur die Länder des Euro-Gebiets erfassenden Studien lag eine andere Methodik zugrunde. Sie ergaben durchschnittliche Kosten von 17,1 € im Jahr 1999 und 17,36 € im Jahr 2001 für Überweisungen eines Betrages von 100 €. Die teuersten Überweisungen betrafen Griechenland und Dänemark mit Gesamtkosten von 60,85 €. Die teuersten Länder für die Versendung von Überweisungen waren Griechenland mit durchschnittlich 47,33 €, Irland mit 36,08 € und Italien mit 28,61 €. Die billigsten Überweisungen mit 0 € betrafen zwei Banken derselben Gruppe in Luxemburg und Belgien. Die im Durchschnitt billigsten Länder für die Versendung von Überweisungen waren Luxemburg mit 9,79 €, die Niederlande mit 12,11 € und Belgien mit 12,84 €
Doppelgebühren Gemäß der Richtlinie für grenzüberschreitende Überweisungen
müssen, wenn nicht anders zwischen dem Absender und der Bank vereinbart,
sämtliche Kosten vom Absender der Überweisung getragen werden.
Dies wird als "OUR-Überweisung" bezeichnet. Sieben der
vierzig Banken versandten keinerlei OUR-Überweisungen; nur eine dieser
sieben Banken erklärte vor Tätigung der Überweisung, dass
sie eine OUR-Überweisung nicht vornehmen könnte. 1 204 (d.h.
81,7 %) der Personen, die Überweisungen erhielten, bekamen den erwarteten
Betrag vollständig ihrem Konto gutgeschrieben. 239 (d.h. 16,2 %)
Personen erhielten einen geringeren Betrag als erwartet gutgeschrieben,
30 (d.h. 2 %) einen höheren Betrag. Von den 239 Überweisungen (16,2 %), bei denen weniger als der erwartete
Betrag empfangen wurde, waren 178 Fälle (12,1 %), bei denen es sich
nicht um eine OUR-Überweisung handelte, so dass von der Bank des
Begünstigten zusätzliche Kosten berechnet wurden. Dies steht
im Widerspruch zu der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen,
wonach, wenn nicht anders vereinbart, sämtliche Kosten vom Absender
der Überweisung zu tragen sind. In 61 Fällen (4,1 %) war unklar,
warum der Empfänger belastet wurde, in einigen Fällen hatten
zwischengeschaltete Institute Gebühren erhoben, was auch im Widerspruch
zu der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen
steht. Erteilung von Auskünften Nur 16 der 40 Absender erhielten vor der Durchführung der Überweisung
eine Broschüre oder eine andere Form der schriftlichen Information.
Die bereitgestellten Informationen enthielten zwar Angaben über Kosten,
jedoch in der Regel keine Auskünfte über Fristen, Wechselkurse,
Wertstellungsdaten oder Entschädigungsverfahren im Sinne der Richtlinie. Entschädigung Bei 83 Überweisungen, die bezogen auf die vereinbarte Frist länger
als einen Tag später eintrafen, nahm der Absender Verbindung mit
seiner Bank auf, um zu erfahren, warum die Überweisung verspätet
eingetroffen war und ob er Anspruch auf Entschädigung hätte.
Die Banken erteilten eine Vielzahl von Antworten, die häufigste lautete,
dass der Empfänger Verbindung mit seiner Bank aufnehmen sollte, da
die Absendebank keine Kontrolle über den Zeitpunkt der Gutschrift
auf dem Empfängerkonto hätte. Keine Bank bot dem Absender eine
Entschädigung für zu spät eingetroffene Überweisungen
an. Bei 239 Überweisungen, bei denen die Empfänger belastet wurden,
wandten sich die Absender an ihre Banken, um zu erfahren, ob es sich um
eine OUR-Überweisung gehandelt hatte. Die große Mehrzahl dieser
Überweisungen war nicht als OUR versandt worden, obwohl keine ausdrückliche
Vereinbarung hierüber bestand. Drei Banken (mit 37 Überweisungen)
erklärten sich bereit, die beanstandeten Überweisungen zu berichtigen
und den Empfängern die erhobenen Gebühren gutzuschreiben. 16
Absendebanken (mit 42 Überweisungen) bestätigten, dass die Überweisungen
als OUR versandt wurden und schlugen den Empfängern vor, mit ihren
Banken Verbindung aufzunehmen. In den Fällen, wo dem Versender von seiner Bank geraten wurde, dass der Empfänger Verbindung mit seiner Bank aufnimmt. wandten sich die Empfänger an ihre Banken um weitere Auskünfte. Die üblichste Antwort der Empfängerbank bestand darin, dass die Überweisungen nicht als OUR getätigt worden seien, was somit im Widerspruch zu den Aussagen ihrer Banken an die Absender zu diesen Überweisungen stand. Andere Empfängerbanken behaupteten, dass sie keinerlei Gebühren berechnet hätten und vermuteten, dass eine Mittlerbank eine Gebühr erhoben haben könnte. Eine Bank in Deutschland schrieb dem Empfänger sämtliche Abzüge wieder gut
Die Nutzung von Zahlungskarten im Ausland IEine andere im Juli 2001 veröffentlichte Studie untersuchte auch die Kosten für Zahlungen und Barabhebungen mit Bank- oder Kreditkarten im Ausland. Solche Zahlungen mit einer entsprechenden Karte sind generell weniger kostspielig für Verbraucher als grenzüberschreitende Überweisungen. Sie kosten dennoch zumeist mehr als innerhalb eines Landes. Die Gebühren für eine Zahlung mit Bankkarte im Ausland (Eurozone der 11) betrugen durchschnittlich 16 Cent für einen Kauf im Wert von €25. Allerdings wurden in Finnland, Irland, Italien, Luxemburg und Spanien überhaupt keine Gebühren erhoben (die Erheber der Studie benutzten Visa, Eurocard und Maestro; eventuelle Jahresgebühren für eine Karte sind nicht einbezogen). Für Verbraucher ist das günstigste grenzüberschreitende Zahlungsmittel oftmals noch immer die Zahlungskarte.
3. Konferenz in Brüssel
Kommissar Pedro Solbes beschrieb die Einführungsmechanismen bezüglich
der Einführung der Münzen und der Banknoten, die nicht alle
identisch sind. Je nach Mitgliedstaat dauerte der parallele Verkehr zwischen
einem und zwei Monaten. Verschiedene Redner erklärten, wie die Zahlungsmittel sich entwickeln
werden. Die Benutzung des Schecks werde wahrscheinlich beträchtlich
zurückgehen, weil das Euroscheckgarantiesystem ab dem 1. Januar abgeschafft
wird. Dagegen werde wegen ihres praktischen Charakters die klassische
Zahlungskarte und das elektronische Portemonnaie kurzfristig gängigere
Zahlungsmittel werden. Der Verordnungsvorschlag der Kommission war Gegenstand zahlreicher Erörterungen.
Kommissar Frits Bolkestein bestand darauf, dass es den Marktkräften
bis jetzt nicht gelungen sei, ein wirksames Zahlungssystem einzurichten,
das der Binnenmarkt benötigt. Frau Karla Peijs, zuständige Berichterstatterin
im Europäischen Parlament, unterstützte ihn darin und mahnte
die Banken vor der Versuchung, die nationalen Tarife zu erhöhen.
Der Vertreter der Europäischen Zentralbank, Herr Tommaso Padoa-Schioppa
teilte zwar gänzlich die Zielsetzungen der Kommission, verlangte
jedoch, dass den Banken etwas mehr Zeit gelassen wird, um eine neue Infrastruktur
einzurichten. Der Vertreter der Bankengemeinschaft hob hervor, dass die
Banken dafür mehrere Jahre benötigten, aber dass sie ein Arbeitsprogramm
ab November vorschlagen würden. Schließlich unterstrich der
Vertreter der Verbraucher, die Verbraucher würden nicht verstehen,
dass die Benutzung von Geldautomaten, um Euro-Banknoten, die überall
identisch sind, abzuheben, unterschiedliche Kosten verursacht, je nachdem
ob dies im Ursprungsland oder im Ausland erfolgt. Minister Charles Picqué als Präsident des Binnenmarktrates und Präsident Romano Prodi zogen die Schlussfolgerungen der Sitzung. Beide bestanden darauf, dass die vorgeschlagene Verordnung gänzlich mit der historischen Bedeutung der Einführung des Euro in Zusammenhang steht: der Bürger muss in seinem täglichen Leben von den konkreten und fühlbaren Ergebnissen der europäischen Integration profitieren.
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