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No 24 (December 2000/Décembre 2000/Dezember 2000)
SPEZIAL-DOSSIER - No 24 (Dezember 2000)
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| DIE INTEGRATION DER FINANZMÄRKTE IN EUROPA AKTIONEN
UND AUSSICHTEN |
Der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) sieht eine Liste
von Maßnahmen vor, die notwendig sind, um einen einheitlichen Firmenkundenmarkt
für Finanzdienstleistungen, offene und sichere Privatkundenmärkte,
dem aktuellen Stand entsprechende Aufsichtsregelungen und allgemeine Voraussetzungen
für einen optimalen einheitlichen gemeinschaftsweiten Finanzmarkt
zu schaffen. Seit seiner Veröffentlichung im Mai 1999 hat die Europäische
Kommission diese Liste weiter ausgearbeitet. Auf dem Gipfel von Lissabon
wurde dem Projekt neuer Schwung verliehen, indem die europäischen
Staats-und Regierungschefs das Jahr 2005 als Frist für die vollständige
Durchführung des Plans setzten. Eine einheitliche Währung braucht
einen Binnenmarkt, und die Einführung des Euro hat seit Anfang 1999
tiefgreifende Änderungen in der Struktur der europäischen Finanzmärkte
mit sich gebracht. Wenn wir den Zeitplan von Lissabon einhalten sollen,
bedarf es jedoch eines regelrechten Quantensprungs. Daher hat die Kommission
in ihrem letzten Bericht über den FSAP eine Reihe wichtiger Prioritäten
für die Kommission, den EU-Ministerrat und das Europäische Parlament
während der kommenden sechs Monate vorgeschlagen.
| 1. Der Euro und die Integration
der Finanzmärkte |
Der Euro hat sich tiefgreifend und langfristig ausgewirkt. Dies spiegelt
sich u.a. in den strukturellen Änderungen der europäischen
Finanzmärkte seit Januar 1999 wider. Die Finanzmärkte erfahren
weltweit bedeutende Strukturänderungen. Diese Änderungen sind
eine Folge des Globalisierungsprozesses, der seinerseits von der Liberalisierung
des internationalen Kapitalverkehrs, der weitverbreiteten Finanzderegulierung
und Fortschritten bei den Informations- und Kommunikationstechnologien
gefördert wird. Angesichts so vieler verschiedener Faktoren ist es
schwer, die Auswirkung des Euro zu isolieren. Dennoch dürfte der
Euro mehrere wichtige Auswirkungen haben, die zu deutlichen Kosteneinsparungen
bei Investitionen beitragen.
Bereits vor dem 1. Januar 1999 hatten die Vorbereitungen für die
WWU EU-weit eine Kultur wirtschaftlicher Stabilität ausgelöst.
Diese Stabilität ist eine Voraussetzung für effizient funktionierende
Finanzmärkte. Der der WWU zugrundeliegende wirtschaftspolitische
Rahmen konsolidiert diese Stabilität mit einer Reihe klarer Ziele
und der deutlichen Zuweisung politischer Verantwortlichkeiten.
Der Euro hat den Wettbewerb im Finanzsystem der EU deutlich erhöht,
indem er für größere Preistransparenz sorgt. Der Wettbewerb
verringert Transaktionskosten und bringt Investoren höchstmögliche
Erträge bei minimalen Kapitalkosten für Geldnehmer. Eine bemerkenswerte
Reaktion auf den erhöhten Wettbewerb ist die Konsolidierungswelle
unter Finanzinstituten, die sich am auffälligsten in Fusionen und
Allianzen im Banksektor und unter Börsen bemerkbar macht. Dies bringt
Vorteile sowohl durch die Ausnutzung von Kostensenkungspotentialen als
auch durch die Beseitigung von Schwachstellen, z.B. beim Management und
dem Einsatz von Personal.
Der Euro gibt eine größere Reichweite für Diversifikation
von Finanzstrukturen vor, und die Union wird sich wahrscheinlich von
einer relativ bankorientierten Struktur in Richtung einer Struktur entwickeln,
bei der ähnlich wie in den USA die Märkte eine
größere Rolle spielen. Den Beweis für diese Diversifikation
liefert bereits der blühende Markt für Unternehmensanleihen.
Das Entstehen eines umfassenderen Aktienmarktes ist ebenfalls wichtig.
Ein stärker diversifiziertes Finanzsystem wird das Wirtschaftswachstum
der Union fördern, indem es die Risikostreuung erleichtert.
Stärkerer Wettbewerb und zunehmende Diversifikation im Finanzsystem
der Union dürften zu mehr Innovation bei
Finanzprodukten und deren Vertrieb, z.B. durch elektronische Mittel, führen.
Seit Einführung des Euro sind bereits viele neue Finanzprodukte,
hauptsächlich Derivate, verfügbar geworden. Andererseits wird
die Innovation im Finanzsystem die Effizienz der Finanzierung von Investitionen
und des Risikomanagements erhöhen, indem sich das hierfür zur
Verfügung stehende Angebot erweitert. Dies wird besonders kleinen
und mittelgroßen Unternehmen zugute kommen.
Nirgends sonst sind diese Auswirkungen offensichtlicher als auf dem Unternehmensanleihenmarkt
der EU, wo sich das Emissionsvolumen im Jahre 1999 auf 3,7 Mrd. euro fast
vervierfacht hat gegenüber einem zuvor weitaus geringeren Aufkommen.
Außerdem ist das durchschnittliche Volumen von Unternehmensanleihen
jetzt dramatisch gestiegen, mit Emissionen von regelmäßig mehr
als 1 Mrd. euro. Diese Zahlen bestätigen die Auswirkung des Euro
bei der Förderung der Liquidität der Finanzmärkte und der
Diversifikation der Finanzstruktur in Europa. Allerdings bestehen immer
noch wichtige Probleme der Marktfragmentierung, die weiterhin angegangen
werden müssen, wenn das vollständige Potential der europaweiten
Finanzmärkte ausgeschöpft werden soll. Auch hier ist der Euro
von großem Nutzen.
| 2. Der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen |
Durch Beseitigung des Wechselkursrisikos in weiten Teilen der Union hat
der Euro die Aufmerksamkeit auf die mit der verbleibenden Marktfragmentierung
verbundenen Kosten gelenkt und die Schwachstellen des gegenwärtigen
Rechtsrahmens hervorgehoben. So konnte ein breiter Konsens des Marktes
im Hinblick auf das im FSAP enthaltene Programm einer ordnungspolitischen
Reform erzielt werden. Der FSAP verfolgt ein sukzessives Konzept, um einen
europaweiten Finanzmarkt zu schaffen. Die Mitgliedstaaten erkennen die
Bedeutung der Marktintegration und der gemeinsamen Regeln. Daher verständigten
sich die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat von Lissabon
im Frühjahr darauf, den Plan bis 2005 vollständig umzusetzen.
Auf Grundlage eines von der Kommission vorbereiteten Berichts diskutierten
die EU-Finanzminister Ende November über die erzielten Fortschritte
sowie über eine Reihe neuer Prioritäten, die die Durchführung
des Plans beschleunigen sollen.
Die Fortschritte bei der Umsetzung des FSAP sind zufriedenstellend, obwohl
einige Sorgen bleiben. Der Anhang des Berichts enthält eine Bewertung
der Fortschritte nach Einzelmaßnahmen. Bis jetzt sind zehn Maßnahmen
erfolgreich abgeschlossen worden. Allerdings sind drei Mitgliedstaaten
bei der Umsetzung der Richtlinie über die Endgültigkeit von
Abrechnungen im Verzug.
Der FSAP setzt einen Zeitplan und Prioritäten. Die Wirtschafts-
und Finanzminister der EU (ECOFIN) forderten jedoch die Kommission auf,
eine weiter entwickelte und stärker begrenzte Anzahl spezifischer
Prioritäten vorzuschlagen, um die Durchführung des Plans zu
beschleunigen. Die Prioritäten für die Kommission, das Europäische
Parlament und den Rat während der kommenden sechs Monate sind wie
folgt:
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Zehn Prioritäten
der Kommission für die nächsten sechs Monate:
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| Einheitlicher EU-Firmenkundenmarkt: |
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Vorschläge zur Aktualisierung der beiden
Börsenprospekt-Richtlinien;
Vorschlag für Rechtsvorschriften
zur Umsetzung der Mitteilung über die Rechnungslegungsstrategie
der EU;
Vorschlag für eine Richtlinie über die grenzübergreifende
Verwendung von Sicherheiten;
Mitteilung der Kommission zur Aktualisierung der Wertpapier-dienstleistungsrichtlinie
(ISD);
Mitteilung der Kommission über die Anwendung von Wohlver-haltensregeln
nach Artikel 11 der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD);
Vorschlag für eine Richtlinie über Marktmanipulationen.
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| Offene und sichere Privatkundenmärkte: |
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Mitteilung der Kommission
über eine Politik für den elektronischen Geschäftsverkehr
im Finanzdienstleistungsbereich. |
| Solide Aufsichtsvorschriften: |
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Vorschlag für
die Einsetzung eines Wertpapierausschusses;
Vorschlag für eine Richtlinie über Aufsichtsvorschriften
für Finanzkonglomerate;
Vorschlag für eine Richtlinie über den Eigenkapitalrahmen
für Banken und Wertpapierfirmen. |
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Vorschlag für zehn
Prioritäten für den Rat und das Europäische Parlament
für die nächsten sechs Monate:
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| Einheitlicher EU-Firmenkundenmarkt: |
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Richtlinie über die Beaufsichtigung
von Zusatz-Pensionsfonds;
Die beiden harmonisierten Investmentfonds-Richtlinien (OGAW);
Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (vorläufige
Einigung in Nizza im Dezember 2000);
Richtlinie über Übernahmeangebote (steht seit langem an).
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| Offene und sichere Privatkundenmärkte: |
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Richtlinie über den Fernabsatz
von Finanzdienstleistungen. |
| Solide Aufsichtsregelungen: |
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Richtlinie über
die Sanierung und Liquidation von Versicherungs-unternehmen (steht
seit langem an);
Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten
(ste-ht seit langem an);
Änderungen der Geldwäsche-Richtlinie. |
| Allgemeinere Voraussetzungen: |
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Richtlinie über
die Besteuerung von Spareinkünften;
Umsetzung der Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung
vom Dezember 1997. |
Der
Schutz der Verbraucher vor unnötigen Finanzrisiken bleibt höchste
Priorität, wenn diese vollständig vom erweiterten Angebot und
dem stärkeren Wettbewerb profitieren sollen. Allerdings bleiben viele
Hürden beim grenzüberschreitenden Angebot von Finanzdienstleistungen
für Privatkunden. Grenzüberschreitende Zahlungen sind deutlich
teurer als einheimische Transfers; grenzüberschreitende Hypothekendarlehen,
Kredite und Lebensversicherungen sind keineswegs alltäglich. Der
grenzüberschreitende Vertrieb wird nur blühen, wenn die Verbraucher
hinsichtlich der Zuverlässigkeit der erbrachten Dienstleistungen,
der Verkaufsmethoden und der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Beschwerdeverfahren
für Streitfälle zuversichtlich sind. Der Aktionsplan legt die
Maßnahmen zur Erreichung dieser wichtigen Ziele dar.
Von einem integrierten Firmenkundenmarkt können ebenfalls große
wirtschaftliche Vorteile ausgehen. Die zehn Maßnahmen, denen auf
diesem Gebiet Priorität eingeräumt wird, werden das Klima für
Investitionen und das EU-weite Aufbringen von Kapital deutlich erleichtern.
Sie sind ein wichtiger Schritt zur Festlegung eines gemeinsamen rechtlichen
Rahmens für die Wertpapier-märkte sowie zur Einführung
einheitlicher Jahresabschlüsse für die in der EU börsennotierten
Unternehmen.
Zeitgemäße Aufsichtsregeln und eine auf die Konsolidierung
in der Wirtschaft und die Entwicklung der Finanzmärkte abgestimmte
Überwachung sind Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der
Finanzstabilität in der Union.
| 3. Der erste Bericht des Ausschusses
der Weisen |
Die Bemühungen der Kommission für integrierte Firmenkundenmärkte
erhielten vor kurzem neuen Schwung. Im Juli setzte der ECOFIN-Rat einen
Ausschu ß der Weisen ein unter Vorsitz von Baron Lamfalussy,
dem früheren Präsidenten des Europäischen Währungsinstituts
- um die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte zu untersuchen
(siehe SMN 23).
Auf Antrag des ECOFIN-Rates veröffentlichte der Ausschuß am
9. November einen Bericht über seine Zwischenergebnisse; Mitte Februar
2001 wird er hierzu einen Abschlußbericht vorlegen. Die Weisen schlußfolgern
vor allem, daß der Ausbau eines einheitlichen Finanzmarktes (wie
oben umrissen) tatsächlich große wirtschaftliche Vorteile bringen
wird uns sich diese in der EU großflächig auswirken werden.
Sie stimmen der Kommission zu, daß auf den europäischen Märkten
eine Reihe tiefgreifender und schneller Änderungen stattfinden.
Diese Analyse paßt gut zum Aktionsplan, zumal sie den bereits im
FSAP vorgeschlagenen prioritären Maßnahmen denselben Vorrang
einräumt und hervorhebt, daß die Arbeit beschleunigt werden
muß. Es wird sogar vorgeschlagen, daß der Plan bis 2004 umgesetzt
werden sollte, d.h. ein Jahr vor der Frist, die beim Rat von Lissabon
gesetzt wurde.
Die Weisen haben indessen eine Reihe fundamentaler Hindernisse für
den Ausbau solch eines Marktes ermittelt, besonders die Ineffizienz des
gegenwärtigen europäischen Regulierungsrahmens. Sie betrachten
es als zu langsam, zu starr und zu mehrdeutig. Außerdem werde es
ihrer Ansicht uneinheitlich umgesetzt.
Der Bericht umreißt einen möglichen Rahmen zur Beschleunigung
der Gesetzgebung innerhalb der bestehenden Verfahren, indem vier verschiedenen
Ebenen ordnungspolitische Aufgaben zuordnet:
Ebene 1: Breite Rahmenprinzipien,
die in Übereinstimmung mit den normalen Gesetzgebungsverfahren
der EU festgelegt werden.
Ebene 2: Umsetzung dieser
Prinzipien sowie von infolge der Marktentwicklung nötigen Änderungen
dieser Prinzipien durch einen neuen Wertpapierausschuß, der durch
einen Ausschuß von EU-Regulierungsstellen, in Übereinstimmung
mit den bestehenden Verfahren der EU und unter Einbeziehung von Marktteilnehmern
unterstützt wird. Diese Struktur muß ab Anfang 2002 arbeitsfähig
sein.
Ebene 3: Mitgliedstaaten
müssen Gesetze im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit
und Vernetzung zwischen nationalen Regulierungsbehörden umsetzen.
Auch eine Peer Review der Umsetzung ist notwendig.
Ebene 4: Die Kommission muß
ihre Arbeit an Vertragsverletzungen verstärken und einen offenen
und fairen Wettbewerb auf den Finanzmärkten gewährleisten.
Dieses Konzept müßte vollständig gegenüber dem Europäischen
Parlament verantwortet werden und Gegenstand eines kontinuierlichen (halbjährlichen)
Überwachungsprozesses sein, der sein Funktionieren bewertet. Eine
vollständige Übersicht sollte bis 2004 erstellt werden bzw.
früher, wenn die Überwachung zeigt, daß die notwendigen
Fortschritte nicht erzielt werden.
Der Ausschuß äußerte sich deutlich, daß eine zentrale
europäische Regulierungsbehörde nach den Grundsätzen der
SEC in den USA gegenwärtig nicht angebracht erscheint, da die grundlegenden
harmonisierten Regeln noch fehlen. Schnelle Maßnahmen sind erforderlich,
und das bedeutet, daß innerhalb der bestehenden Grenzen des Vertrages
gehandelt werden muß. Allerdings ist Zeit erforderlich, um zu beurteilen,
ob die Reformen Ergebnisse liefern.
Falls die Reformen nicht funktionieren, könnte dies laut gemäß
dem Ausschuß ein Grund sein, um nochmals die im Vertrag festgelegten
Verfahren zu hinterfragen.
Der Ausschuß wird in den kommenden drei Monaten weitere Überlegungen
anstellen und Reaktionen von Politik und Markt-teilnehmern anhören.
Kommentare sollten per E-mail an pierre.delsaux@ec.europa.eu
gesandt werden.
Insbesondere wird die zukünftige Arbeit des Ausschusses die
rechtlichen und politischen Aspekte des neuen ordnungspolitischen Konzeptes
ansprechen, die Auswirkung integrierter Märkte auf KMU, Wettbewerb
und Fragen des offenen Zugangs sowie Regulierungsfragen zu Clearing und
Abrechnung. Die Kommission begrüßt den ersten Bericht des Ausschusses.
Dieser bestätigt, daß die Vision der Kommission hinsichtlich
der künftigen Form des europäischen Finanzsektors auf dem richtigen
Weg ist und beschleunigt werden muß. Die Kommission setzt sich für
eine effektivere Art der Gesetzgebung ein, die an die tiefgreifenden gegenwärtigen
Marktveränderungen angepaßt werden kann. Das von der Lamfalussy-Gruppe
vorgeschlagene Vier-Ebenen-Konzept ist hierfür hilfreich und weiterer
Überlegung wert. Eines ist klar: alle EU-Institutionen müssen
intensiv daran arbeiten, den notwendigen Konsens für die Änderung
zu erzielen. Es muß so bald wie möglich Zustimmung für
diese Änderung auf höchstem politischen Niveau geben. Die Kommission
hofft, daß der Abschlußbericht beim Europäischen Rat
von Stockholm im kommenden März berücksichtigt wird, um diese
Zustimmung zu sichern.
Die Arbeit der Kommission zur Durchführung des Aktionsplans beschleunigt
sich. Sie hat in den letzten Monaten eine Reihe von Vorschlägen auf
den Tisch gelegt, etwa zur betrieblichen Altersversorgung, um zu helfen,
den Druck der alternden Bevölkerung auf die europäischen öffentlichen
Finanzen zu mildern (siehe Spezial-Dossier in SMN 23), zur Versicherungsvermittlung,
um die Qualität der Beratung von Verbrauchern zu gewährleisten
(siehe SMN 23), oder zur Verbesserung der Kapitalreserven von Versicherungsgesellschaften
zum Schutz der Versicherungsnehmer. In den kommenden sechs Monaten erwarten
wir Vorschläge zu einem EU-weit gültigen Paß zur grenzüberschreitenden
Kapitalbeschaffung aufgrund vereinheitlichter Börsennotierungs- und
Prospektanforderungen, eine vorausschauende Aktualisierung der Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie,
um neuen Marktanordnungen Rechnung zu tragen und die Ausdehnung des Firmenkundenmarktes
zu erleichtern, Entwicklung von Regeln für Finanzkonglomerate, Vorschläge
zur Einführung einheitlicher Rechnungslegungsstandards für
börsennotierte Unternehmen, neue ordnungspolitische Anforderungen
an Kreditinstitute und andere Vorschläge zum grenzüberschreitenden
Einsatz von Sicherheiten sowie zur Verhinderung von Marktmanipulationen
und zur Verbesserung der Schnittstelle zwischen elektronischem Geschäftsverkehr
und Finanzdienstleistungen.
Die Frist von 2005 ist knapper als wir denken. Wir müssen jetzt unsere
gemeinsamen Anstrengungen beschleunigen. Die politischen Entscheidungsträger
Europas, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen
sich früh über alle Maßnahmen des FSAP einigen. Daher
bedarf es politischen Willens, um Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen,
wo dies möglich ist. Nach dem Erfolg des portugiesischen Vorsitzes
und des Europäischen Rates von Lissabon ist der französische
Vorsitz bei dieser Tagesordnung deutlich vorangekommen. Allerdings wird
während des schwedischen Vorsitzes ein weiterer Quantensprung nötig
sein.
Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an:
Hjalmar Forsberg
MARKT C-3
TEL.: +32 (0) 22 99 24 87
FAX: +32 (0) 22 95 09 92


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