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No 24 (December 2000/Décembre 2000/Dezember 2000)

SPEZIAL-DOSSIER - No 24 (Dezember 2000)

DIE INTEGRATION DER FINANZMÄRKTE IN EUROPA AKTIONEN UND AUSSICHTEN

Der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) sieht eine Liste von Maßnahmen vor, die notwendig sind, um einen einheitlichen Firmenkundenmarkt für Finanzdienstleistungen, offene und sichere Privatkundenmärkte, dem aktuellen Stand entsprechende Aufsichtsregelungen und allgemeine Voraussetzungen für einen optimalen einheitlichen gemeinschaftsweiten Finanzmarkt zu schaffen. Seit seiner Veröffentlichung im Mai 1999 hat die Europäische Kommission diese Liste weiter ausgearbeitet. Auf dem Gipfel von Lissabon wurde dem Projekt neuer Schwung verliehen, indem die europäischen Staats-und Regierungschefs das Jahr 2005 als Frist für die vollständige Durchführung des Plans setzten. Eine einheitliche Währung braucht einen Binnenmarkt, und die Einführung des Euro hat seit Anfang 1999 tiefgreifende Änderungen in der Struktur der europäischen Finanzmärkte mit sich gebracht. Wenn wir den Zeitplan von Lissabon einhalten sollen, bedarf es jedoch eines regelrechten Quantensprungs. Daher hat die Kommission in ihrem letzten Bericht über den FSAP eine Reihe wichtiger Prioritäten für die Kommission, den EU-Ministerrat und das Europäische Parlament während der kommenden sechs Monate vorgeschlagen.


1. Der Euro und die Integration der Finanzmärkte

Der Euro hat sich tiefgreifend und langfristig ausgewirkt. Dies spiegelt sich u.a. in den strukturellen Änderungen der europäischen Finanzmärkte seit Januar 1999 wider. Die Finanzmärkte erfahren weltweit bedeutende Strukturänderungen. Diese Änderungen sind eine Folge des Globalisierungsprozesses, der seinerseits von der Liberalisierung des internationalen Kapitalverkehrs, der weitverbreiteten Finanzderegulierung und Fortschritten bei den Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert wird. Angesichts so vieler verschiedener Faktoren ist es schwer, die Auswirkung des Euro zu isolieren. Dennoch dürfte der Euro mehrere wichtige Auswirkungen haben, die zu deutlichen Kosteneinsparungen bei Investitionen beitragen.

Bereits vor dem 1. Januar 1999 hatten die Vorbereitungen für die WWU EU-weit eine Kultur wirtschaftlicher Stabilität ausgelöst. Diese Stabilität ist eine Voraussetzung für effizient funktionierende Finanzmärkte. Der der WWU zugrundeliegende wirtschaftspolitische Rahmen konsolidiert diese Stabilität mit einer Reihe klarer Ziele und der deutlichen Zuweisung politischer Verantwortlichkeiten.

Der Euro hat den Wettbewerb im Finanzsystem der EU deutlich erhöht, indem er für größere Preistransparenz sorgt. Der Wettbewerb verringert Transaktionskosten und bringt Investoren höchstmögliche Erträge bei minimalen Kapitalkosten für Geldnehmer. Eine bemerkenswerte Reaktion auf den erhöhten Wettbewerb ist die Konsolidierungswelle unter Finanzinstituten, die sich am auffälligsten in Fusionen und Allianzen im Banksektor und unter Börsen bemerkbar macht. Dies bringt Vorteile sowohl durch die Ausnutzung von Kostensenkungspotentialen als auch durch die Beseitigung von Schwachstellen, z.B. beim Management und dem Einsatz von Personal.

Der Euro gibt eine größere Reichweite für Diversifikation von Finanzstrukturen vor, und die Union wird sich wahrscheinlich von einer relativ bankorientierten Struktur in Richtung einer Struktur entwickeln, bei der – ähnlich wie in den USA – die Märkte eine größere Rolle spielen. Den Beweis für diese Diversifikation liefert bereits der blühende Markt für Unternehmensanleihen. Das Entstehen eines umfassenderen Aktienmarktes ist ebenfalls wichtig. Ein stärker diversifiziertes Finanzsystem wird das Wirtschaftswachstum der Union fördern, indem es die Risikostreuung erleichtert.

Stärkerer Wettbewerb und zunehmende Diversifikation im Finanzsystem der Union dürften zu mehr Innovation bei
Finanzprodukten und deren Vertrieb, z.B. durch elektronische Mittel, führen. Seit Einführung des Euro sind bereits viele neue Finanzprodukte, hauptsächlich Derivate, verfügbar geworden. Andererseits wird die Innovation im Finanzsystem die Effizienz der Finanzierung von Investitionen und des Risikomanagements erhöhen, indem sich das hierfür zur Verfügung stehende Angebot erweitert. Dies wird besonders kleinen und mittelgroßen Unternehmen zugute kommen.

Nirgends sonst sind diese Auswirkungen offensichtlicher als auf dem Unternehmensanleihenmarkt der EU, wo sich das Emissionsvolumen im Jahre 1999 auf 3,7 Mrd. euro fast vervierfacht hat gegenüber einem zuvor weitaus geringeren Aufkommen. Außerdem ist das durchschnittliche Volumen von Unternehmensanleihen jetzt dramatisch gestiegen, mit Emissionen von regelmäßig mehr als 1 Mrd. euro. Diese Zahlen bestätigen die Auswirkung des Euro bei der Förderung der Liquidität der Finanzmärkte und der Diversifikation der Finanzstruktur in Europa. Allerdings bestehen immer noch wichtige Probleme der Marktfragmentierung, die weiterhin angegangen werden müssen, wenn das vollständige Potential der europaweiten Finanzmärkte ausgeschöpft werden soll. Auch hier ist der Euro von großem Nutzen.


2. Der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen

Durch Beseitigung des Wechselkursrisikos in weiten Teilen der Union hat der Euro die Aufmerksamkeit auf die mit der verbleibenden Marktfragmentierung verbundenen Kosten gelenkt und die Schwachstellen des gegenwärtigen Rechtsrahmens hervorgehoben. So konnte ein breiter Konsens des Marktes im Hinblick auf das im FSAP enthaltene Programm einer ordnungspolitischen Reform erzielt werden. Der FSAP verfolgt ein sukzessives Konzept, um einen europaweiten Finanzmarkt zu schaffen. Die Mitgliedstaaten erkennen die Bedeutung der Marktintegration und der gemeinsamen Regeln. Daher verständigten sich die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat von Lissabon im Frühjahr darauf, den Plan bis 2005 vollständig umzusetzen. Auf Grundlage eines von der Kommission vorbereiteten Berichts diskutierten die EU-Finanzminister Ende November über die erzielten Fortschritte sowie über eine Reihe neuer Prioritäten, die die Durchführung des Plans beschleunigen sollen.
Die Fortschritte bei der Umsetzung des FSAP sind zufriedenstellend, obwohl einige Sorgen bleiben. Der Anhang des Berichts enthält eine Bewertung der Fortschritte nach Einzelmaßnahmen. Bis jetzt sind zehn Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen worden. Allerdings sind drei Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie über die Endgültigkeit von Abrechnungen im Verzug.

Der FSAP setzt einen Zeitplan und Prioritäten. Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU (ECOFIN) forderten jedoch die Kommission auf, eine weiter entwickelte und stärker begrenzte Anzahl spezifischer Prioritäten vorzuschlagen, um die Durchführung des Plans zu beschleunigen. Die Prioritäten für die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat während der kommenden sechs Monate sind wie folgt:

Zehn Prioritäten der Kommission für die nächsten sechs Monate:
Einheitlicher EU-Firmenkundenmarkt:
 

Vorschläge zur Aktualisierung der beiden Börsenprospekt-Richtlinien;
Vorschlag für Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Mitteilung über die Rechnungslegungsstrategie der EU;
Vorschlag für eine Richtlinie über die grenzübergreifende Verwendung von Sicherheiten;
Mitteilung der Kommission zur Aktualisierung der Wertpapier-dienstleistungsrichtlinie (ISD);
Mitteilung der Kommission über die Anwendung von Wohlver-haltensregeln nach Artikel 11 der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD);
Vorschlag für eine Richtlinie über Marktmanipulationen.

Offene und sichere Privatkundenmärkte:
  Mitteilung der Kommission über eine Politik für den elektronischen Geschäftsverkehr im Finanzdienstleistungsbereich.
Solide Aufsichtsvorschriften:
  Vorschlag für die Einsetzung eines Wertpapierausschusses;
Vorschlag für eine Richtlinie über Aufsichtsvorschriften für Finanzkonglomerate;
Vorschlag für eine Richtlinie über den Eigenkapitalrahmen für Banken und Wertpapierfirmen.
Vorschlag für zehn Prioritäten für den Rat und das Europäische Parlament für die nächsten sechs Monate:
Einheitlicher EU-Firmenkundenmarkt:
 

Richtlinie über die Beaufsichtigung von Zusatz-Pensionsfonds;
Die beiden harmonisierten Investmentfonds-Richtlinien (OGAW);
Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (vorläufige Einigung in Nizza im Dezember 2000);
Richtlinie über Übernahmeangebote (steht seit langem an).

Offene und sichere Privatkundenmärkte:
  Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen.
Solide Aufsichtsregelungen:
  Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungs-unternehmen (steht seit langem an);
Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (ste-ht seit langem an);
Änderungen der Geldwäsche-Richtlinie.
Allgemeinere Voraussetzungen:
  Richtlinie über die Besteuerung von Spareinkünften;
Umsetzung der Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung vom Dezember 1997.


Der Schutz der Verbraucher vor unnötigen Finanzrisiken bleibt höchste Priorität, wenn diese vollständig vom erweiterten Angebot und dem stärkeren Wettbewerb profitieren sollen. Allerdings bleiben viele Hürden beim grenzüberschreitenden Angebot von Finanzdienstleistungen für Privatkunden. Grenzüberschreitende Zahlungen sind deutlich teurer als einheimische Transfers; grenzüberschreitende Hypothekendarlehen, Kredite und Lebensversicherungen sind keineswegs alltäglich. Der grenzüberschreitende Vertrieb wird nur blühen, wenn die Verbraucher hinsichtlich der Zuverlässigkeit der erbrachten Dienstleistungen, der Verkaufsmethoden und der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Beschwerdeverfahren für Streitfälle zuversichtlich sind. Der Aktionsplan legt die Maßnahmen zur Erreichung dieser wichtigen Ziele dar.
Von einem integrierten Firmenkundenmarkt können ebenfalls große wirtschaftliche Vorteile ausgehen. Die zehn Maßnahmen, denen auf diesem Gebiet Priorität eingeräumt wird, werden das Klima für Investitionen und das EU-weite Aufbringen von Kapital deutlich erleichtern. Sie sind ein wichtiger Schritt zur Festlegung eines gemeinsamen rechtlichen Rahmens für die Wertpapier-märkte sowie zur Einführung einheitlicher Jahresabschlüsse für die in der EU börsennotierten Unternehmen.
Zeitgemäße Aufsichtsregeln und eine auf die Konsolidierung in der Wirtschaft und die Entwicklung der Finanzmärkte abgestimmte Überwachung sind Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Finanzstabilität in der Union.


3. Der erste Bericht des Ausschusses der Weisen

Die Bemühungen der Kommission für integrierte Firmenkundenmärkte erhielten vor kurzem neuen Schwung. Im Juli setzte der ECOFIN-Rat einen Ausschu ß der Weisen ein – unter Vorsitz von Baron Lamfalussy, dem früheren Präsidenten des Europäischen Währungsinstituts - um die Regulierung der europäischen Wertpapiermärkte zu untersuchen (siehe SMN 23).

Auf Antrag des ECOFIN-Rates veröffentlichte der Ausschuß am 9. November einen Bericht über seine Zwischenergebnisse; Mitte Februar 2001 wird er hierzu einen Abschlußbericht vorlegen. Die Weisen schlußfolgern vor allem, daß der Ausbau eines einheitlichen Finanzmarktes (wie oben umrissen) tatsächlich große wirtschaftliche Vorteile bringen wird uns sich diese in der EU großflächig auswirken werden. Sie stimmen der Kommission zu, daß auf den europäischen Märkten eine Reihe tiefgreifender und schneller Änderungen stattfinden.
Diese Analyse paßt gut zum Aktionsplan, zumal sie den bereits im FSAP vorgeschlagenen prioritären Maßnahmen denselben Vorrang einräumt und hervorhebt, daß die Arbeit beschleunigt werden muß. Es wird sogar vorgeschlagen, daß der Plan bis 2004 umgesetzt werden sollte, d.h. ein Jahr vor der Frist, die beim Rat von Lissabon gesetzt wurde.
Die Weisen haben indessen eine Reihe fundamentaler Hindernisse für den Ausbau solch eines Marktes ermittelt, besonders die Ineffizienz des gegenwärtigen europäischen Regulierungsrahmens. Sie betrachten es als zu langsam, zu starr und zu mehrdeutig. Außerdem werde es ihrer Ansicht uneinheitlich umgesetzt.
Der Bericht umreißt einen möglichen Rahmen zur Beschleunigung der Gesetzgebung innerhalb der bestehenden Verfahren, indem vier verschiedenen Ebenen ordnungspolitische Aufgaben zuordnet:

• Ebene 1: Breite Rahmenprinzipien, die in Übereinstimmung mit den normalen Gesetzgebungsverfahren der EU festgelegt werden.
• Ebene 2: Umsetzung dieser Prinzipien sowie von infolge der Marktentwicklung nötigen Änderungen dieser Prinzipien durch einen neuen Wertpapierausschuß, der durch einen Ausschuß von EU-Regulierungsstellen, in Übereinstimmung mit den bestehenden Verfahren der EU und unter Einbeziehung von Marktteilnehmern unterstützt wird. Diese Struktur muß ab Anfang 2002 arbeitsfähig sein.
• Ebene 3: Mitgliedstaaten müssen Gesetze im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen nationalen Regulierungsbehörden umsetzen. Auch eine Peer Review der Umsetzung ist notwendig.
• Ebene 4: Die Kommission muß ihre Arbeit an Vertragsverletzungen verstärken und einen offenen und fairen Wettbewerb auf den Finanzmärkten gewährleisten.

Dieses Konzept müßte vollständig gegenüber dem Europäischen Parlament verantwortet werden und Gegenstand eines kontinuierlichen (halbjährlichen) Überwachungsprozesses sein, der sein Funktionieren bewertet. Eine vollständige Übersicht sollte bis 2004 erstellt werden bzw. früher, wenn die Überwachung zeigt, daß die notwendigen Fortschritte nicht erzielt werden.

Der Ausschuß äußerte sich deutlich, daß eine zentrale europäische Regulierungsbehörde nach den Grundsätzen der SEC in den USA gegenwärtig nicht angebracht erscheint, da die grundlegenden harmonisierten Regeln noch fehlen. Schnelle Maßnahmen sind erforderlich, und das bedeutet, daß innerhalb der bestehenden Grenzen des Vertrages gehandelt werden muß. Allerdings ist Zeit erforderlich, um zu beurteilen, ob die Reformen Ergebnisse liefern.
Falls die Reformen nicht funktionieren, könnte dies laut gemäß dem Ausschuß ein Grund sein, um nochmals die im Vertrag festgelegten Verfahren zu hinterfragen.
Der Ausschuß wird in den kommenden drei Monaten weitere Überlegungen anstellen und Reaktionen von Politik und Markt-teilnehmern anhören. Kommentare sollten per E-mail an pierre.delsaux@ec.europa.eu gesandt werden.


 Insbesondere wird die zukünftige Arbeit des Ausschusses die rechtlichen und politischen Aspekte des neuen ordnungspolitischen Konzeptes ansprechen, die Auswirkung integrierter Märkte auf KMU, Wettbewerb und Fragen des offenen Zugangs sowie Regulierungsfragen zu Clearing und Abrechnung. Die Kommission begrüßt den ersten Bericht des Ausschusses. Dieser bestätigt, daß die Vision der Kommission hinsichtlich der künftigen Form des europäischen Finanzsektors auf dem richtigen Weg ist und beschleunigt werden muß. Die Kommission setzt sich für eine effektivere Art der Gesetzgebung ein, die an die tiefgreifenden gegenwärtigen Marktveränderungen angepaßt werden kann. Das von der Lamfalussy-Gruppe vorgeschlagene Vier-Ebenen-Konzept ist hierfür hilfreich und weiterer Überlegung wert. Eines ist klar: alle EU-Institutionen müssen intensiv daran arbeiten, den notwendigen Konsens für die Änderung zu erzielen. Es muß so bald wie möglich Zustimmung für diese Änderung auf höchstem politischen Niveau geben. Die Kommission hofft, daß der Abschlußbericht beim Europäischen Rat von Stockholm im kommenden März berücksichtigt wird, um diese Zustimmung zu sichern.

4. Wie geht es weiter?

Die Arbeit der Kommission zur Durchführung des Aktionsplans beschleunigt sich. Sie hat in den letzten Monaten eine Reihe von Vorschlägen auf den Tisch gelegt, etwa zur betrieblichen Altersversorgung, um zu helfen, den Druck der alternden Bevölkerung auf die europäischen öffentlichen Finanzen zu mildern (siehe Spezial-Dossier in SMN 23), zur Versicherungsvermittlung, um die Qualität der Beratung von Verbrauchern zu gewährleisten (siehe SMN 23), oder zur Verbesserung der Kapitalreserven von Versicherungsgesellschaften zum Schutz der Versicherungsnehmer. In den kommenden sechs Monaten erwarten wir Vorschläge zu einem EU-weit gültigen Paß zur grenzüberschreitenden Kapitalbeschaffung aufgrund vereinheitlichter Börsennotierungs- und Prospektanforderungen, eine vorausschauende Aktualisierung der Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie, um neuen Marktanordnungen Rechnung zu tragen und die Ausdehnung des Firmenkundenmarktes zu erleichtern, Entwicklung von Regeln für Finanzkonglomerate, Vorschläge zur Einführung einheitlicher Rechnungslegungsstandards für börsennotierte Unternehmen, neue ordnungspolitische Anforderungen an Kreditinstitute und andere Vorschläge zum grenzüberschreitenden Einsatz von Sicherheiten sowie zur Verhinderung von Marktmanipulationen und zur Verbesserung der Schnittstelle zwischen elektronischem Geschäftsverkehr und Finanzdienstleistungen.
Die Frist von 2005 ist knapper als wir denken. Wir müssen jetzt unsere gemeinsamen Anstrengungen beschleunigen. Die politischen Entscheidungsträger Europas, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen sich früh über alle Maßnahmen des FSAP einigen. Daher bedarf es politischen Willens, um Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, wo dies möglich ist. Nach dem Erfolg des portugiesischen Vorsitzes und des Europäischen Rates von Lissabon ist der französische Vorsitz bei dieser Tagesordnung deutlich vorangekommen. Allerdings wird während des schwedischen Vorsitzes ein weiterer Quantensprung nötig sein.

Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an:
Hjalmar Forsberg
MARKT C-3
TEL.: +32 (0) 22 99 24 87
FAX: +32 (0) 22 95 09 92

 

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