Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Ziel
Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, die rechtlichen und administrativen Hindernisse für den Handel im Dienstleistungssektor zu beseitigen, damit das ungenutzte Wachstumspotenzial der Dienstleistungsmärkte in Europa freigesetzt wird.
Die in der Richtlinie vorgesehenen Vereinfachungsmaßnahmen sollten erheblich das Leben erleichtern, indem sie für KMU und Verbraucher für Transparenz im Binnenmarkt sorgen, wenn sie Dienstleistungen erbringen oder in Anspruch nehmen.
Vorteile für Unternehmen
Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Verfahren und
Formalitäten für Dienstleistungserbringer vereinfachen. Vor allem müssen sie nicht gerechtfertigte und unverhältnismäßige Auflagen beseitigen und Folgendes erheblich erleichtern:
- die Niederlassung von Unternehmen, wenn zum Beispiel eine natürliche oder juristische Person eine dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat errichten will, und
- die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, wenn zum Beispiel ein Unternehmen Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat anbieten will ohne dort eine Niederlassung zu errichten.
Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten
„einheitliche Ansprechpartner“ einrichten
über die Dienstleistungserbringer alle notwendigen Informationen erhalten
und alle Verwaltungsformalitäten erledigen können, ohne sich an eine
Vielzahl verschiedener Verwaltungsstellen und Behörden wenden zu müssen.
Diese „einheitlichen Ansprechpartner“ müssen aus der Ferne und elektronisch
zugänglich sein.
Vorteile für Kunden
Die Dienstleistungsrichtlinie stärkt auch die Rechte
von Dienstleistungsempfängern, die sowohl Verbraucher als auch Unternehmen sein können. Sie verbietet z. B. diskriminierende, auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhende Bedingungen wie zum Beispiel diskriminierende Tarife. Außerdem legt sie Maßnahmen fest, mit denen eine hohe Qualität der Dienstleistungen gefördert und
Information sowie Transparenz in Bezug auf Dienstleistungserbringer und ihre Dienstleistungen erhöht werden sollen.
Zu guter Letzt sind die Mitgliedstaaten gemäß der Dienstleistungsrichtlinie
zur gegenseitigen Zusammenarbeit verpflichtet, um eine wirksame Kontrolle der Dienstleistungserbringer und ihrer Dienstleistungen sicherzustellen."
Wann muss die Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt werden?
Die Dienstleistungsrichtlinie wurde am 12. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Die Mitgliedstaaten
mußten sie bis zum
28. Dezember 2009 vollständig in ihre nationalen Systeme umsetzen.
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Einheitliche Ansprechpartner
für Unternehmen |
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Sie wollen Verwaltungsformalitäten zügig erledigen, damit Sie sich endlich auf Ihre Geschäfte in der EU konzentrieren können? In jedem Land gibt es
einheitliche Ansprechpartner, wo Sie dies online tun können. |
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Informationsstellen für
Dienstleistungsempfänger
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Sie überlegen eine Dienstleistung aus einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen, sind aber nicht sicher, welche Bestimmungen der Dienstleistungserbringer dieses Landes erfüllen muss?
Kontaktieren Sie die Informationsstelle in
Ihrem Land - sie wird Ihnen weiter helfen.
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