Vorteile für Unternehmen
Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Verfahren und Formalitäten für Dienstleistungserbringer vereinfachen. Vor allem müssen sie nicht gerechtfertigte und unverhältnismäßige Auflagen beseitigen und Folgendes erheblich erleichtern:
- die Niederlassung von Unternehmen, wenn zum Beispiel eine natürliche oder juristische Person eine dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedstaat errichten will, und
- die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, wenn zum Beispiel ein Unternehmen Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat anbieten will ohne dort eine Niederlassung zu errichten.
Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten „einheitliche Ansprechpartner“ einrichten über die Dienstleistungserbringer alle notwendigen Informationen erhalten und alle Verwaltungsformalitäten erledigen können, ohne sich an eine Vielzahl verschiedener Verwaltungsstellen und Behörden wenden zu müssen. Diese „einheitlichen Ansprechpartner“ müssen aus der Ferne und elektronisch zugänglich sein.
Vorteile für Kunden
Die Dienstleistungsrichtlinie stärkt auch die Rechte von Dienstleistungsempfängern, die sowohl Verbraucher als auch Unternehmen sein können. Sie verbietet z. B. diskriminierende, auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhende Bedingungen wie zum Beispiel diskriminierende Tarife. Außerdem legt sie Maßnahmen fest, mit denen eine hohe Qualität der Dienstleistungen gefördert und Information sowie Transparenz in Bezug auf Dienstleistungserbringer und ihre Dienstleistungen erhöht werden sollen.
Zu guter Letzt sind die Mitgliedstaaten gemäß der Dienstleistungsrichtlinie zur gegenseitigen Zusammenarbeit verpflichtet, um eine wirksame Kontrolle der Dienstleistungserbringer und ihrer Dienstleistungen sicherzustellen.

