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Umsetzung

Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erfordert enorme Anstrengungen seitens der Mitgliedstaaten und stellt einen beispiellosen Kraftakt dar. Sie berührt die unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche (etwa 40 % des EU-BIP), macht umfangreiche rechtliche Änderungen und die Durchführung ehrgeiziger Projekte, wie die Einsetzung sogenannter „einheitlicher Ansprechpartner“ notwendig. Die dreijährige Umsetzungsfrist ist am 28. Dezember 2009 abgelaufen.

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über den Stand der Umsetzung.

  • Handbuch zur Unterstützung der Nationalen Behörden
  • Berichte und aktuelle Informationen
  • Rechtliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten
  • Einheitliche Ansprechpartner und elektronische Verfahren
  • Die Rechte der Dienstleistungsempfänger
  •  Verwaltungszusammenarbeit
  • Gegenseitige Evaluierung
  • Bericht zur Umsetzung