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Richtlinie 2005/36/EG – Politische Entwicklung

Mit der Richtlinie 2005/36/EG hat die EU die Regelungen für die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise reformiert. Sie verfolgte damit vier Ziele: flexiblere Arbeitsmärkte, weitere Liberalisierung bei der Erbringung von Dienstleistungen, Förderung der automatischen Anerkennung von Qualifikationen sowie Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.

Mit Wirkung vom 20. Oktober 2007, als ihre Umsetzungsfrist ablief, hat diese Richtlinie 15 bestehende Richtlinien im Bereich der Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise ersetzt. Es handelt sich um die erste umfassende Modernisierung des gemeinschaftlichen Systems seit seiner Schaffung vor vierzig Jahren.

Es sind jedoch noch weitere Bemühungen erforderlich. Das derzeitige System muss einer Überprüfung unterzogen werden. Dabei soll untersucht werden, ob die in der Richtlinie 2005/36/EG gebotenen Möglichkeiten auch in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Des Weiteren muss das Anerkennungssystem den erheblichen Veränderungen in den Bildungs- und Ausbildungssystemen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen.

Aus diesen Gründen führte die Kommission eine umfassende Evaluierung der Richtlinie aus dem Jahre 2005 durch, konsultierte die Beteiligten and schlug nunmehr im Dezember 2011 eine Revision der Richtlinie vor.

Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Am 19. Dezember 2011, legte die Kommission offiziell einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie 2005/36/EG vor. Die Modernisierung stellt einer der zwölf “Hebel” der Binnenmarktakte dar und hat eine Erleichterung der Freizügigkeit der Fachkräfte zum Ziel