Des Weiteren finden Sie auf dieser Seite eingehende Erläuterungen zu den Rechtsvorschriften der EU:
- für die vorübergehende Mobilität;
- für die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen;
- für die Anerkennung der Berufserfahrung bei bestimmten Tätigkeiten.
- für Allgemeines System
Kontaktstellen
In jedem Mitgliedstaat gibt es Kontaktstellen . Sie informieren Sie über die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen (nationale Rechtsvorschriften, Verfahren) und nötige administrative Schritte. Ferner steht Ihnen das gemäß der Dienstleistungsrichtlinie eingerichtete System der sogenannten einheitlichen Ansprechpartner zur Verfügung.
Zusammenarbeit
Die nationalen Behörden können dazu veranlasst werden, bei der Prüfung Ihres Anerkennungsantrags zusammenzuarbeiten. Dafür können sie auch auf das IMI, das Binnenmarkt-Informationssystem, zurückgreifen.
Bei wem liegt die Entscheidung?
Die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten entscheiden, ob die in anderen Ländern erworbenen beruflichen Qualifikationen unter Beachtung des EU-Rechts anerkannt werden oder nicht. Dabei sollten sie auch die in einem Verhaltenskodex niedergelegten Regeln einhalten.

