Freizügigkeit von Fachkräften

Möchten Sie in einem anderen Land der Europäischen Union Ihren Beruf ausüben oder Dienstleistungen erbringen? Müssen Sie Ihre Berufsqualifikationen angeben oder anerkennen lassen?

Hier finden Sie die europäischen Rechtsvorschriften zur Regelung der Anerkennung der Berufsqualifikationen sowie die Richtlinien, die bestimmte Berufe regeln.

Des Weiteren finden Sie auf dieser Seite eingehende Erläuterungen zu den Rechtsvorschriften der EU:

Kontaktstellen

In jedem Mitgliedstaat gibt es Kontaktstellen . Sie informieren Sie über die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen (nationale Rechtsvorschriften, Verfahren) und nötige administrative Schritte. Ferner steht Ihnen das gemäß der Dienstleistungsrichtlinie eingerichtete System der sogenannten einheitlichen Ansprechpartner zur Verfügung.

Zusammenarbeit

Die nationalen Behörden können dazu veranlasst werden, bei der Prüfung Ihres Anerkennungsantrags zusammenzuarbeiten. Dafür können sie auch auf das IMI, das Binnenmarkt-Informationssystem, zurückgreifen.

Bei wem liegt die Entscheidung?

Die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten entscheiden, ob die in anderen Ländern erworbenen beruflichen Qualifikationen unter Beachtung des EU-Rechts anerkannt werden oder nicht. Dabei sollten sie auch die in einem Verhaltenskodex niedergelegten Regeln einhalten.

 

   
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Letzte Aktualisierung: 19.12.2011