- Die Richtlinie enthält spezifische Bestimmungen über die vorübergehende Mobilität. Diese ermöglichen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit auf der Basis einer vorherigen Meldung.
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Die Richtlinie gilt auch für berufstätige EU-Bürger, die sich in einem anderen EU-Land niederlassen möchten:
- als Arbeitnehmer oder Selbständige
- auf Dauer
- in einem anderen Land als demjenigen, in dem sie ihre berufliche Qualifikation erworben haben.
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Drei Systeme zur Anerkennung von Berufsqualifikationen
Die Richtlinie sieht drei Systeme zur Anerkennung von Berufsqualifikationen vor:
- die automatische Anerkennung für Berufe, bei denen die Mindestanforderungen an die Ausbildung harmonisiert wurden;
- die allgemeine Regelung für sonstige reglementierte Berufe;
- die Anerkennung auf der Grundlage der Berufserfahrung für bestimmte berufliche Tätigkeiten.
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Die Richtlinie enthält auch Bestimmungen über Sprachkenntnisse, Berufsbezeichnungen und akademische Titel (siehe Verhaltenskodex
und Benutzerleitfaden
)
