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Derzeit geltende Vorschriften, Schwellenwerte und Leitlinien (Allgemeine Auftragsvergabe und Vergabe im Versorgungssektor)

Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste

Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren (Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste) 2012: Verordnung (EU) Nr. 1251/2011

Bauaufträge: 5 000 000 EUR

Alle Liefer- und Dienstleistungsaufträge, alle Wettbewerbe: 400 000 EUR

Schwellenwerte in anderen EU-Währungen (EU-Richtlinie 2004/17)
MITTEILUNG DER KOMMISSION 2011/C 353/01pdf 
EUR 400 000
BGNNew Bulgarian lev782 320
CZKCzech koruna10 021 200
DKKDanish krone2 979 640
GBPPound sterling347 868
HUFHungarian forint109 120 000
LTLLithuanian litas1 381 120
LVLLatvian lats283 240
PLNNew Polish zloty1 607 840
RONNew Romanian leu1 686 160
SEKSwedish krona3 795 080
EUR 5 000 000
BGNNew Bulgarian lev9 779 000
CZKCzech koruna125 265 000
DKKDanish krone37 245 500
GBPPound sterling4 348 350
HUFHungarian forint1 364 000 000
LTLLithuanian litas17 264 000
LVLLatvian lats3 540 500
PLNNew Polish zloty20 098 000
RONNew Romanian leu21 077 000
SEKSwedish krona47 438 500

 

Öffentliche Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren (öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge) 2012: Verordnung (EU) Nr. 1251/2011

Bauaufträge, Verträge über Baukonzessionen, subventionierte Bauaufträge: 5 000 000 EUR

All supplies and services contracts, all design contests: 400 000 EUR

 

Zentrale Regierungsbehörden
Bauaufträge, Verträge über Baukonzessionen, subventionierte Bauaufträge5 000 000 EUR
Alle Aufträge über Dienstleistungen, die in Anhang Ⅱ B aufgeführt sind, bestimmte Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich und Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung; alle Wettbewerbe betreffend diese Dienstleistungen und alle subventionierten Dienstleistungen200 000 EUR
Alle Aufträge und Wettbewerbe über Dienstleistungen, die in Anhang Ⅱ A aufgeführt sind, mit Ausnahme von Aufträgen und Wettbewerben über bestimmte Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich und Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung130 000 EUR
Alle Lieferaufträge, die von öffentlichen Auftraggebern vergeben werden, die nicht im Verteidigungsbereich tätig sind130 000 EUR
Lieferaufträge, die von öffentlichen Auftraggebern im Verteidigungsbereich vergeben werden
Aufträge über Waren, die in Anhang Ⅴ aufgeführt sind130 000 EUR
Aufträge über andere Waren200 000 EUR
Andere öffentliche Auftraggeber als zentrale Regierungsbehörden
Bauaufträge, Verträge über Baukonzessionen, subventionierte Bauaufträge5 000 000 EUR
Alle Dienstleistungsaufträge, Wettbewerbe, subventionierten Dienstleistungsaufträge und Lieferaufträge200 000 EUR

 

 

Schwellenwerte in anderen EU-Währungen (EU-Richtlinie 2004/18):
MITTEILUNG DER KOMMISSION 2011/C 353/01pdf PDF
EUR 130 000
BGNNeuer Bulgarischer Lew *254 254
CZKTschechische Krone3 256 890
DKKDänische Krone968 383
GBPPfund Sterling113 057
HUFUngarischer Forint35 464 000
LTLLitauischer Litas448 864
LVLLettischer Lats92 053
PLNNeuer Polnischer Zloty522 548
RONNeuer Rumänischer Leu548 002
SEKSwedische Krone1 233 401
EUR 200 000
BGNNeuer Bulgarischer Lew391 160
CZKTschechische Krone5 010 600
DKKDänische Krone1 489 820
GBPPfund Sterling173 934
HUFUngarischer Forint54 560 000
LTLLitauischer Litas690 560
LVLLettischer Lats141 620
PLNNeuer Polnischer Zloty803 920
RONNeuer Rumänischer Leu843 080
SEKSwedische Krone1 897 540
EUR 5 000 000
BGNNeuer Bulgarischer Lew9 779 000
CZKTschechische Krone125 265 000
DKKDänische Krone37 245 500
GBPPfund Sterling4 348 350
HUFUngarischer Forint1 364 000 000
LTLLitauischer Litas17 264 000
LVLLettischer Lats3 540 500
PLNNeuer Polnischer Zloty20 098 000
RONNeuer Rumänischer Leu21 077 000
SEKSwedische Krone47 438 500

* Berichtigung PDFbgder Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 in der bulgarischen Sprachfassung

Gegenwert der Schwellenwerte in kroatischer Kuna ab 1. pdfJuli 2013pdf         (2012/C 382/01)

Auftraggeber und öffentliche Auftraggeber

Das aktuelle Verzeichnis der Auftraggeber und öffentlichen Auftraggeber findet sich in den Anhängen der Entscheidung 2008/963/EG der Kommissionpdf

Standardformulare

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge – CPV (spezifische website)

EU-Leitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht oder nur teilweise unter die oben genannten Richtlinien fallen

Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen 2006pdf csdadeetelenesfritlvlthumtnlplptskslfisv

Die Mitteilung betrifft:

  • Aufträge mit geringem Wert, die nicht unter die Richtlinien fallen, da sie unter den Schwellenwerten liegen, aber dennoch für Wirtschaftsteilnehmer in anderen Ländern von Interesse sind;
  • Aufträge, deren Wert 193 000 EUR überschreitet, aber für die in den Richtlinien nur wenige Regelungen vorgesehen sind, wie z. B. Gesundheits- und juristische Dienstleistungen.

Die Mitteilung legt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus und stellt bewährte Verfahren vor, um die Binnenmarktanforderungen zu erfüllen, darunter die Einhaltung eines Mindestmaßes an Transparenz sowie des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung bei der Vergabe von Aufträgen mit geringem Wert