Betriebliche Altersversorgung

Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung ist am 3. Juni 2003 verabschiedet worden. Ziel dieser Richtlinie ist, die kapitalgedeckten Systeme betrieblicher Altersversorgung an den Binnenmarktgrundsätzen des freien Kapitalverkehrs und des freizügigen Dienstleistungsverkehrs teilhaben zu lassen. Gleichzeitig strebt die Richtlinie die Schaffung strenger Sicherheitsvorschriften an, die den Leistungsberechtigten und -empfängern der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung hohen Schutz garantieren.

Die Richtlinie erlaubt außerdem den maßgeblichen Betreibern betrieblicher Altersversorgungssysteme die Verwaltung entsprechender Altersversorgungsvereinbarungen für Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat angesiedelt sind, zudem erlaubt sie einem über Europa hinweg tätigen Unternehmen die Errichtung eines einzigen gemeinsamen Altersversorgungssystems für alle europäischen Niederlassungen.

Jedoch erfordert die Schaffung eines Binnenmarktes auch die Beseitigung von Steuerbarrieren und der Behinderungen bei der Übertragbarkeit von Pensionsansprüchen. Vor kurzem hat die Kommission auch Initiativen in dieser Hinsicht gestartet (weitere Informationen hierzu sind den Webseiten der Generaldirektion Steuern und Zollunion EnglishFrançais sowie der Generaldirektion für Beschäftigung und Soziales zu entnehmen).

 
Beachten Sie auch

Letzte Aktualisierung: 30-09-2010