Eingabehilfen
Website-Extras
Sprachenauswahl
Navigationsleiste
Für betriebliche Rentenfonds in der EU gelten die Grundsätze des freien Kapitalverkehrs und der Dienstleistungsfreiheit. Das bedeutet beispielsweise, dass
Im Gegenzug für diese Freiheiten gelten strenge Aufsichtsstandards, die einen angemessenen Schutz der Mitglieder und der Begünstigten von Rentenfonds sicherstellen.
Die Geschäftstätigkeiten von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EBAV) in allen EU-Ländern sind in der Richtlinie 2003/41/EG geregelt.
Bericht der Kommission zu Hauptaspekten der Richtlinie
(2009):
Mehr zur Altersversorgung: