Zahlungsdienste, Richtlinie über Zahlungsdienste – PSD, Optionen der Mitgliedstaaten

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Optionen der Mitgliedstaaten

Information über die beabsichtigte Ausübung der fakultativen Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten PDF - 32 KBEnglish

Maßnahme Frist
Verzicht auf die Anwendung der Zahlungsdiensterichtlinie auf Institute, die in Artikel 2 der Richtlinie über die Eigenkapitalanforderungen genannt sind – Artikel 2, Absatz 3 1. November 2009
Nichtanwendung der Anforderungen an vorzuhaltende Eigenmittel, wenn ein Zahlungsinstitut in die konsolidierte Beaufsichtigung des Mutterkreditinstituts einbezogen ist – Artikel 7, Absatz 3 1. November 2009
Kalkulation der Sicherheitsanforderungen für Geldbeträge, die für zukünftige Zahlungsvorgänge sowie für Nicht-Zahlungsdienste verwendet werden – Artikel 9, Absatz 2 1. November 2009
Anwendung von Sicherungsanforderungen an 'reine' Zahlungsinstitute (die nicht gleichzeitig anderen Geschäftstätigkeiten nachgehen) – Artikel 9, Absatz 3 1. November 2009
Obergrenze von 600 EUR für die Anwendung der Sicherungsanforderungen – Artikel 9, Absatz 4 1. November 2009
Bezüglich des Berufsgeheimnisses Option der Berücksichtigung der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie über die Eigenkapitalanforderungen – Artikel 22, Absatz 3 1. November 2009
Ausnahmeregelung für die Anforderungen bezüglich der Zulassung/Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten – Artikel 26, Absatz 1 1. November 2009
Beschränkung der Zahlungstätigkeiten, die von natürlichen oder juristischen Personen ausgeübt werden, für die eine Ausnahmeregelung nach Artikel 26 gilt – Artikel 26, Absatz 4 1. November 2009
Anwendung der Informationspflichten auf Kleinstunternehmen – Artikel 30, Absatz 2 1. November 2009
Beweislast bei den Anforderungen über die Bereitstellung von Informationen liegt beim Zahlungsdienstleister – Artikel 33 1. November 2009
Kleinbetragszahlungen/elektronisches Geld: Verringerung oder Verdopplung der in Artikel 34, Absatz 1, genannten Beträge und Erhöhung dieser Beträge auf bis zu 500 EUR für Zahlungsinstrumente auf Guthabenbasis – Artikel 34, Absatz 2 1. November 2009
Vorteilhaftere Vorschriften für Kündigung – Artikel 45, Absatz 6 1. November 2009
Einmal monatlich kostenlose Bereitstellung von Informationen für den Zahler in Papierform – Artikel 47, Absatz 3 1. November 2009
Einmal monatlich kostenlose Bereitstellung von Informationen für den Zahlungsempfänger in Papierform – Artikel 48, Absatz 3 1. November 2009
Nichtanwendung von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren auf Unternehmen – Artikel 51, Absatz 2 1. November 2009
Anwendung der in Titel IV genannten Rechte und Pflichten auf Kleinstunternehmen – Artikel 51, Absatz 3 1. November 2009
Begrenzung des Rechts auf Erhebung von Entgelten – Artikel 52, Absatz 3 1. November 2009
Kleinbetragszahlungen/elektronisches Geld: Verringerung oder Verdopplung der in Artikel 34 Absatz 1 genannten Beträge und Erhöhung dieser Beträge auf bis zu 500 EUR für Zahlungsinstrumente auf Guthabenbasis – Artikel 53, Absatz 2 1. November 2009
Beschränkung der genannten Ausnahmeregelung auf Zahlungskonten oder Zahlungsinstrumente mit einem gewissen Wert – Artikel 53, Absatz 3 1. November 2009
Bei nicht autorisierter Nutzung des Zahlungsinstruments Herabsetzung der Haftung des Zahlers unter Berücksichtigung der personalisierten Sicherheitsmerkmale des Zahlungsinstruments – Artikel 61, Absatz 3 1. November 2009
Kürzere Ausführungsfristen für rein inländische Zahlungsvorgänge – Artikel 72 1. November 2009
Übergangsbestimmung zugunsten juristischer Personen unter bestimmten Voraussetzungen – Artikel 88, Absatz 3 Bis 30. April 2011
Übergangsbestimmung für natürliche und juristische Personen, die für eine Ausnahmeregelung nach Artikel 26 in Frage kommen – Artikel 88, Absatz 4 1. November 2009
 
 

Letzte Aktualisierung: 06.02.2012