Zahlungsdienste, Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro: Verordnung über Gebührengleichheit

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Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro

Mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft wurden Unterschiede zwischen den Gebühren für grenzüberschreitende und solche für inländische Zahlungen in Euro abgeschafft. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten für alle Zahlungen in Euro bis zu einem Betrag von 50 000 Euro. Grundsätzlich müssen demnach für Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister (z.B. Ihre Bank) die Gebühren unabhängig davon sein, ob es sich um inländische oder grenzüberschreitende Zahlungen handelt.

Die Verordnung gilt für alle elektronisch abgewickelten Zahlungen, darunter Überweisungen, Lastschriften, Geldabhebungen am Geldautomaten, Zahlungen per Kredit- und Debitkarte und Finanztransfers.

Je nach Art der Zahlung können bestimmte Voraussetzungen gelten. So ist etwa für Überweisungen und Lastschriften bei Auftragserteilung die Angabe von IBAN und BIC erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik 'Fragen und Antworten'.

Alle Mitgliedstaaten, die nicht der Eurozone angehören, können die Anwendung dieser Verordnung dahin gehend ausdehnen, dass für Zahlungen in Euro die gleichen Entgelte erhoben werden wie für Zahlungen in der Landeswährung.

Die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 ersetzt ab 1. November 2009 die frühere Verordnung (EG) Nr. 2560/2001



Studien

Studie über die die Auswirkungen der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft

13.8.2011
Bekanntmachung 2011/S 155-256989

Verordnung

Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft
Anwendung auf die schwedischen Krone
Anwendung auf den rumänischen Leu

27.1.2011 Anwendung der Verordnung – Grenzüberschreitende Geldautomatenabhebungen: direkte Erhebung der Entgelte beim Karteninhaber PDF - 19-21 KBEnglishEnglish
10.3.2010 Anwendung des Artikels 8 der Verordnung – Erreichbarkeit für Lastschriften PDF - 39-45 KBEnglishEnglish
16.9.2009 Annahme der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft (PreLex)
15.10.2008 Annahme der Kommission eines Verordnungvorschlags über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft

Aktuelles

3.11.2009 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA): grenzüberschreitende Lastschriften jetzt möglich IP/09/1665
24.4.2009 Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme von zwei Vorschlägen durch das Europäische Parlament im Bereich des Zahlungsverkehrs (über E-Geld und grenzüberschreitende Zahlungen), IP/09/637
15.10.2008 Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro: Kommission schlägt Ausweitung der Bestimmungen auf Lastschriften vor, IP/08/1506
Verordnungvorschlag über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft, Häufig gestellte Fragen, MEMO/08/621
26.2.2008 Kommissionsbericht empfiehlt Ausweitung der Vorschriften für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen, IP/08/305

Häufig gestellte Fragen

3.11.2009 Start des SEPA-Lastschriftverfahrens – Häufig gestellte Fragen, MEMO/09/489 English
1.11.2009 Häufig gestellte Fragen zur Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft PDF - 29-32 KBEnglishEnglish
15.10.2008 Verordnungvorschlag über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft, Häufig gestellte Fragen, MEMO/08/621

Was tun bei Problemen?

  • Bitte lesen Sie die Fragen und Antworten sorgfältig durch.
  • Weden Sie sich an Ihren Zahlungsdienstleister und bitten Sie um Klärung und gegebenenfalls Lösung Ihres Problems.
  • Sind Sie der Ansicht, dass ein Zahlungsdienstleister gegen die neue Verordnung verstoßen hat, so wenden Sie sich bitte an die (von den Mitgliedstaaten benannten) nationalen Behörden PDF - 71 KBEnglish, die für die Anwendung der Verordnung in Ihrem Mitgliedstaat oder in dem Mitgliedstaat, in dem das Problem auftrat, zuständig sind.
  • Alternativ können Sie sich – insbesondere, wenn es sich bei dem Problem eher um einen Fehler einer Bank als um eine unrichtige Anwendung der Verordnung handelt – an die (von den Mitgliedstaaten benannten) nationalen außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen PDF - 75 KBEnglish wenden und sie um vermittlung bitten.

Letzte Aktualisierung: 06.02.2012