Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro
Mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über
grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft wurden Unterschiede
zwischen den Gebühren für grenzüberschreitende und solche für
inländische Zahlungen in Euro abgeschafft. Sie gilt in allen
EU-Mitgliedstaaten für alle Zahlungen in Euro bis zu einem Betrag von
50 000 Euro. Grundsätzlich müssen demnach für Zahlungen über einen
Zahlungsdienstleister (z.B. Ihre Bank) die Gebühren unabhängig davon
sein, ob es sich um inländische oder grenzüberschreitende Zahlungen
handelt.
Die Verordnung gilt für alle elektronisch
abgewickelten Zahlungen, darunter Überweisungen, Lastschriften,
Geldabhebungen am Geldautomaten, Zahlungen per Kredit- und Debitkarte
und Finanztransfers.
Je nach Art der Zahlung können bestimmte
Voraussetzungen gelten. So ist etwa für Überweisungen und Lastschriften
bei Auftragserteilung die Angabe von IBAN und BIC erforderlich. Weitere
Informationen finden Sie in der Rubrik 'Fragen und Antworten'.
Alle
Mitgliedstaaten, die nicht der Eurozone angehören, können die Anwendung
dieser Verordnung dahin gehend ausdehnen, dass für
Zahlungen in Euro die gleichen Entgelte erhoben werden wie für Zahlungen
in der Landeswährung.
Die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 ersetzt ab 1. November 2009 die frühere
Verordnung (EG) Nr. 2560/2001
Studien
Studie über die die Auswirkungen der Richtlinie 2007/64/EG über
Zahlungsdienste im Binnenmarkt und über die Anwendung der Verordnung (EG)
Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft
Verordnung
Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über
grenzüberschreitende
Zahlungen in der Gemeinschaft
Anwendung auf die schwedischen Krone
Anwendung auf den
rumänischen Leu
Aktuelles
| 3.11.2009 |
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA):
grenzüberschreitende Lastschriften jetzt möglich
IP/09/1665 |
| 24.4.2009 |
Die Europäische Kommission begrüßt die
Annahme von zwei Vorschlägen durch das Europäische Parlament
im Bereich des Zahlungsverkehrs (über E-Geld und grenzüberschreitende Zahlungen),
IP/09/637 |
| 15.10.2008 |
Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro: Kommission schlägt
Ausweitung der Bestimmungen auf Lastschriften vor,
IP/08/1506
Verordnungvorschlag über grenzüberschreitende Zahlungen
in der Gemeinschaft, Häufig gestellte Fragen,
MEMO/08/621 |
| 26.2.2008 |
Kommissionsbericht empfiehlt Ausweitung der Vorschriften für
grenzüberschreitende Euro-Zahlungen,
IP/08/305 |
Häufig gestellte Fragen
| 3.11.2009 |
Start des SEPA-Lastschriftverfahrens – Häufig gestellte Fragen,
MEMO/09/489
 |
| 1.11.2009 |
Häufig gestellte Fragen zur Verordnung über
grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft
   |
| 15.10.2008 |
Verordnungvorschlag über grenzüberschreitende Zahlungen
in der Gemeinschaft, Häufig gestellte Fragen,
MEMO/08/621 |
Was tun bei Problemen?
- Bitte lesen Sie die Fragen und Antworten sorgfältig durch.
- Weden Sie sich an Ihren Zahlungsdienstleister und bitten Sie um
Klärung und gegebenenfalls Lösung Ihres Problems.
- Sind Sie der Ansicht, dass ein Zahlungsdienstleister gegen die
neue Verordnung verstoßen hat, so wenden Sie sich bitte an die (von
den Mitgliedstaaten benannten) nationalen Behörden
 ,
die für die Anwendung der Verordnung in Ihrem Mitgliedstaat oder in
dem Mitgliedstaat, in dem das Problem auftrat, zuständig sind.
- Alternativ können Sie sich – insbesondere, wenn es sich bei dem
Problem eher um einen Fehler einer Bank als um eine unrichtige
Anwendung der Verordnung handelt – an die (von den Mitgliedstaaten
benannten) nationalen außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen

wenden und sie um vermittlung bitten.
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