Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro
Mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft wurden Unterschiede zwischen den Gebühren für grenzüberschreitende und solche für inländische Zahlungen in Euro abgeschafft. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten für alle Zahlungen in Euro. Grundsätzlich müssen demnach für Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister (z.B. Ihre Bank) die Gebühren unabhängig davon sein, ob es sich um inländische oder grenzüberschreitende Zahlungen handelt.
Die Verordnung gilt für alle elektronisch abgewickelten Zahlungen, darunter Überweisungen, Lastschriften, Geldabhebungen am Geldautomaten, Zahlungen per Kredit- und Debitkarte und Finanztransfers. Je nach Art der Zahlung können bestimmte Voraussetzungen gelten. So ist etwa für Überweisungen und Lastschriften bei Auftragserteilung die Angabe von IBAN und BIC erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik 'Fragen und Antworten'.
Alle Mitgliedstaaten, die nicht der Eurozone angehören, können die Anwendung dieser Verordnung dahin gehend ausdehnen, dass für Zahlungen in Euro die gleichen Entgelte erhoben werden wie für Zahlungen in der Landeswährung.
Verordnung
Gesetzgebung
Vorbereitung
| 16.9.2009 | Annahme der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft (PreLex) |
| 15.10.2008 | Annahme der Kommission eines Verordnungvorschlags über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft
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Aktuelles
| 3.11.2009 | Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA): grenzüberschreitende Lastschriften jetzt möglich IP/09/1665 |
| 24.4.2009 | Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme von zwei Vorschlägen durch das Europäische Parlament im Bereich des Zahlungsverkehrs (über E-Geld und grenzüberschreitende Zahlungen), IP/09/637 |
| 15.10.2008 | Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro: Kommission schlägt Ausweitung der Bestimmungen auf Lastschriften vor, IP/08/1506
Verordnungvorschlag über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft, Häufig gestellte Fragen, MEMO/08/621 |
| 26.2.2008 | Kommissionsbericht empfiehlt Ausweitung der Vorschriften für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen, IP/08/305 |
Häufig gestellte Fragen
| 14.3.2012 | Häufig gestellte Fragen zur Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft |
| 3.11.2009 | Start des SEPA-Lastschriftverfahrens – Häufig gestellte Fragen, MEMO/09/489  |
| 15.10.2008 | Verordnungvorschlag über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft, Häufig gestellte Fragen, MEMO/08/621 |
Was tun bei Problemen?
- Lesen Sie die Fragen und Antworten sorgfältig durch.
- Wenden Sie sich an Ihren Zahlungsdienstleister und bitten Sie um Klärung und gegebenenfalls Lösung Ihres Problems.
- Sind Sie der Ansicht, dass ein Zahlungsdienstleister gegen die neue Verordnung verstoßen hat, so wenden Sie sich bitte an die (von den Mitgliedstaaten benannten) nationalen Behörden
, die für die Anwendung der Verordnung in Ihrem Mitgliedstaat oder in dem Mitgliedstaat, in dem das Problem auftrat, zuständig sind.
- Alternativ können Sie sich – insbesondere, wenn es sich bei dem Problem eher um einen Fehler einer Bank als um eine unrichtige Anwendung der Verordnung handelt – an die (von den Mitgliedstaaten benannten) nationalen außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen
wenden und sie um vermittlung bitten.