Die Europäische Kommission hat konkret folgende Aufgaben; es soll:
- die Achtung der in den Verträgen (EU und EWG) festgeschriebenen Freiheiten überwachen,
- die Umsetzung und die wirksame Anwendung der Richtlinien seines Zuständigkeitsbereiches durch die Mitgliedstaaten überwachen (Richtlinie zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, Richtlinie über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten),
- Vertragsverletzungsverfahren einleiten und die Fälle gegebenenfalls vor den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bringen,
- Berichte für das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der genannten Richtlinien ausarbeiten,
- falls erforderlich gesetzgeberische oder andere Maßnahmen zur Anpassung des Rechtsrahmens an die Entwicklung der Branche vorschlagen,
- Auslegungsmitteilungen zu bestimmten medienrelevanten Fragen ausarbeiten (z.B. Mitteilung über das Recht auf die Parabolantenne, Mitteilungsentwurf über Übertragungspflichten („must carry“),
- die Entwicklung der Medien, insbesondere die Konzentrationsprozesse und ihre Auswirkungen auf die Freiheiten im Binnenmarkt und den Pluralismus verfolgen.
