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Revision der OGAW-Richtlinie

Öffentliche Konsultation zu OGAW Richtlinie (26.07.2012)

Die Dienststellen der Kommission haben eine Konsultation zu Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) veröffentlicht, die Fragen zu den Produktvorschriften, dem Liquiditätsmanagement, einem möglichen Pass für die Verwahrstelle, Geldmarktfonds und zu langfristigen Anlagen enthält.

Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG

Am 3. July 2012 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG bezüglich Depotbankfunktionen, Vergütungspolitik und Sanktionen an.

Im verbesserten Rechtsrahmen der Richtlinie 2009/65/EG (Neufassung der Richtlinie 85/611/EWG) vorgesehene Stufe-2-Maßnahmen

Am 1. Juli 2010 hat die Kommission ein Programm zur Verbesserung des EU-Rechtsrahmens für Investmentfonds abgeschlossen, indem sie vier Durchführungsmaßnahmen (zwei Richtlinien und zwei Verordnungen) gemäß der Richtlinie 2009/65/EC angenommen hat.

  • Pressemitteilung Übersetzung für diesen Link wählen  (01.07.2010)
  • Verordnungen
    • Verordnung (EU) Nr. 583/2010pdf der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die wesentlichen Informationen für den Anleger und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn die wesentlichen Informationen für den Anleger oder der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung gestellt werden
    • Verordnung (EU) Nr. 584/2010pdf der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Form und Inhalt des Standardmodells für das Anzeigeschreiben und die OGAW-Bescheinigung, die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch die zuständigen Behörden für die Anzeige und die Verfahren für Überprüfungen vor Ort und Ermittlungen sowie für den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden
  • Richtlinien
    • Richtlinie 2010/42/EUpdf der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Bestimmungen über Fondsverschmelzungen, Master-Feeder-Strukturen und das Anzeigeverfahren
    • Richtlinie 2010/43/EUpdf der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft

Die Verordnung der Kommission über wesentliche Informationen für den Anleger wird durch Leitlinien ergänzt, die von CESR (Ausschuss der europäischen Wertpapieraufseher) am 1. Juli 2010 veröffentlicht werden.

  • Leitlinie für die Methodologie zur Berechnung des synthetischen Risiko- Ertragsindikators im Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger English
  • Leitlinie für die Methodologie zur Berechnung der Kosten im Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger English

Am 12. April 2010 hat der Europäische Wertpapierausschuss über die unten aufgeführten Entwürfe für Durchführungsmaßnahmen mit positivem Resultat abgestimmt. Die Durchführungsmaßnahmen bauen auf dem technischen Ratschlag von CESR auf und wurden in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Wertpapier­ausschuss (EWA) erarbeitet (zuständiger Komitologie-Ausschuss).

  • Richtlinienentwurf der Kommissionnpdf Übersetzung für diesen Link wählen   zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft.
  • Verordnungsentwurf der Kommissionpdf Übersetzung für diesen Link wählen   zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die wesentlichen Informationen für den Anleger und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn die wesentlichen Informationen für den Anleger oder der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung gestellt werden.
  • Richtlinienentwurf der Kommissionpdf Übersetzung für diesen Link wählen   zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Bestimmungen über Fondsverschmelzungen, Master/Feeder-Strukturen und das Anzeigeverfahren.
  • Verordnungsentwurf der Kommissionpdf Übersetzung für diesen Link wählen   zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Form und Inhalt des Standardmodells für das Anzeigeschreiben und die OGAW-Bescheinigung, die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch die zuständigen Behörden für die Anzeige und die Verfahren für Überprüfungen vor Ort und Ermittlungen sowie für den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden.

Die Entwürfe können über das Komitologie-Register in 22 EU-Amtssprachen eingesehen werden.

Die Entwürfe für die Durchführungsmaßnahmen werden durch folgende Dokumente ergänzt:

  • Zusammenfassungpdf Übersetzung für diesen Link wählen   der Auswirkungsstudie zu den vorgeschlagenen Durchführungsmaßnahmen
  • Vollständige Auswirkungsstudie  English

(1) Technischer Input von CESR

Am 13. Februar 2009 hat die Kommission eine „Vorläufige Anfrage an CESR für einen technischen Ratschlag zu möglichen Durchführungsmaßnahmen hinsichtlich der zukünftigen OGAW-Richtlinie“ an den Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (CESR) gesandt. Der vorläufige Charakter dieses Mandats rührte daher, dass die neue Richtlinie zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig verabschiedet war.

Wegen der großen Zahl der Durchführungsmaßnahmen wurde die vorläufige Anfrage in drei Teile gegliedert: Teil I deckt die Bereiche ab, in denen die Richtlinie die Kommission verpflichtet, Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen. Sie zielen vorrangig auf die Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens des EU-Passes für OGAW Verwaltungsgesellschaften. Teil II ist den Durchführungsmaßnahmen gewidmet, die dazu beitragen sollen, dass die wesentlichen Anlegerinformationen ein einsatzfähiges Instrument werden. Teil III deckt Bereiche wie Fonds-Fusionen, Master/Feeder-Strukturen und das OGAW Anzeigeverfahren ab.

Am 28. Oktober 2009 hat CESR den ersten Teil seines technischen Ratschlags vorgelegt, der sich auf die Bereiche EU-Pass für die OGAW Verwaltungsgesellschaft, wesentliche Anlegerinformationen und Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden bezieht.

  • Brief des Vorsitzenden von CESR English
  • Technischer Ratschlag zu dem ersten Teil des Mandats  English
  • Technischer Ratschlag zu dem zweiten Teil des Mandats  English

Am 21. Dezember 2009 hat CESR den zweiten Teil seines technischen Ratschlags vorgelegt, der sich auf Fondsfusionen, Master/Feeder-Strukturen und das Anzeigeverfahren bezieht. Als Ergänzung zu den wesentlichen Anlegerinformationen hat CESR Methoden für die Berechnung des synthetischen Risiko-Ertrag-Indikators und der laufenden Kosten erarbeitet.

  • Brief des Vorsitzenden von CESR English
  • Technischer Ratschlag zu dem dritten Teil des Mandats  English
  • Methoden (1English, 2English)

13.07.2009 – Verabschiedung der Richtlinie 2009/65/EG (Neufassung der Richtlinie 85/611/EWG)

Richtlinie 2009/65/EGpdf des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009
zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW(Neufassung)

16.07.2008 – Verbesserter EU-Rechtsrahmen für Investmentfondss

Die vorgeschlagenen Änderungen der OGAW-Richtlinie sollen bürokratische Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von OGAW-Fonds beseitigen. Zugleich sollen Regelungen für die Fusion von OGAW-Fonds sowie die Erlaubnis von sog. Master-Feeder-Strukturen geschaffen werden. Schließlich soll der vereinfachte Verkaufsprospekt durch das neue Konzept der "Wesentlichen Informationen für den Anleger" ersetzt und der Kooperationsmechanismus zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden verbessert werden.

07.09.2007 – Öffentliche Konsultation zu den ersten Ausführungen zu möglichen Änderungen an der OGAW Richtlinie

Die Reaktionen auf diese Konsultation können über diesen Link aufgerufen werden: Zur Veröffentlichung freigegebene Beiträge

Zusammenfassung der Reaktionen der interessierten Parteien auf die Ausführungenpdf Übersetzung für diesen Link wählen 

26.04.2007 - Vertiefung des Binnenmarkts für OGAW-Investmentfonds: Öffentliche Anhörung zu ersten Einschätzungen der Europäischen Kommission

Nach der Veröffentlichung des Weiβbuchs der Kommission im November 2006 erhöht sich das Tempo der Vorbereitungen für die nächste Runde der gesetzgeberischen Anpassung der OGAW-Richtlinie. Die voraussichtlichen Anpassungen – die das Ziel verfolgen, grenzüberschreitende Notifizierungsverfahren zu vereinfachen, Fondszusammenschlüsse und das Pooling von Vermögensgegenständen zu erleichtern und Managern die Möglichkeit einzuräumen, einen Fonds auch dann zu verwalten, wenn er in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist – werden der europäischen Fondsindustrie helfen, von den Vorteilen eines integrierten Binnenmarktes in vollem Umfang zu profitieren. Diese Änderungen müssen in einer Art und Weise vorgenommen werden, die verhindert, dass der Anlegerschutz verwässert und die Aufsicht geschwächt wird.

Die Europäische Kommission hat am 22. März 2007 ihre ersten Einschätzungen über die möglichen Anpassungen der OGAW-Richtlinie veröffentlicht. Ziel dieser öffentlichen Anhörung ist ein offener Meinungsaustausch über den Inhalt dieser ersten Einschätzungen und ihrer möglichen Auswirkungen.

Die schriftlichen Kommentare zu den ersten Einschätzungen waren bis zum 15. Juni einzureichen.

Vorgetragene Präsentationen

22.03.2007 – Erste Ausführungen der Dienste der Kommission zu den möglichen zukünftigen Änderungen am EU Binnenmarktrahmen für Investmentfonds – der OGAW Richtlinie

Unten angefügt sind erste Ausführungen der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen (GD MARKT) zu den möglichen zukünftigen Änderungen am EU Binnenmarktrahmen für Investmentfonds – der OGAW Richtlinie. Das Weißbuch der Kommission vom November hat eine Reihe von dringend benötigten Änderungen an der OGAW Richtlinie aufgezeigt. Die Dienste der GD MARKT machen nun ihre ersten Vorstellungen über die beste Umsetzung dieser Änderungen öffentlich.

Zweck dieser Konsultation ist es, Feedback zu den vorläufigen Überlegungen der Dienste der GD MARKT zur Umsetzung diese Ziele zu erhalten. Die Konsultation sollte technische und praktische Einblicke erlauben, hinsichtlich des Nutzen und der Praktikabilität der ins Auge gefassten möglichen Änderungen, die die Dienste der GD MARKT und die Kommission als Ganzes bei der Vorbereitung ihres formalen legislativen Vorschlags in Betracht ziehen kann.

Die von den Diensten der GD MARKT veröffentlichten Konsultationsdokumente sind vorläufiger Natur und binden in keiner Weise mögliche Entscheidungen, die die Kommission als Ganzes bezüglich dieser Sachverhalte später verabschieden sollte. Die Kommission behält die volle Autonomie und Initiative in der Festlegung der Form und des Inhalts des endgültigen Vorschlags.

Frist für die Einreichung von Beiträgen zu dieser öffentlichen Konsultation war der 15.6.2007.