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Investmentfonds

OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sind Investmentfonds, die in Übereinstimmung mit der OGAW-Richtlinie (angenommen 1985)) eingerichtet worden sind. Einmal in einem EU Mitgliedsstaat registriert, kann ein OGAW Fonds frei innerhalb der EU vertrieben werden.

Über 5 Billionen Euro verwaltend haben sich OGAW als erfolgreich erwiesen und werden von Europäischen Haushalten vielfach erworben. OGAW werden auch regelmäßig an Anleger außerhalb der EU verkauft, wo sie hoch geschätzt werden aufgrund des hohen Grades des Anlegerschutzes, den sie bieten.

Die derzeitige EU Rechtsetzung für Investmentfonds (die OGAW Richtlinie) war die Basis für einen integrierten Markt, der das grenzüberschreitende Angebot von Fonds erleichtert hat. Angesichts neuer Herausforderungen könnte jedoch mehr getan werden: Ausbau und Stärkung der EU-Rahmenbedingungen für kollektive Vermögensanlagen könnten erheblich zu wirtschaftlichen Reformen in Europa bis zum Jahr 2010 beitragen. Die Kommission hat ihre Vorstellungen für die Modernisierung dieser Rahmenbedingungen in einem Weißbuch dargelegt.

Darauf aufbauend, hat die Kommission am 16. Juli 2008 einen Gesetzesvorschlag für eine Neufassung der OGAW Richtlinie von 1985 angenommen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen werden die Richtlinie vereinfachen, um sicherzustellen, dass Anleger nützliche Kosten- und Performance-Auskünfte erhalten, wenn sie Fonds auswählen, und es für die Branche einfacher zu machen, Kosteneinsparungen und Spezialisierungsvorteile im Binnenmarkt zu erzielen.

Über den Modernisierungsbedarf der OGAW-Richtlinie hinaus hat das Weißbuch auch andere Bereiche identifiziert, in denen weitere Untersuchungen und Grundlagenarbeit der Kommission notwendig sind. Diese Arbeit betrifft insbesondere einige Investmentfonds, die in einigen Mitgliedsstaaten als für Kleinanleger tauglich angesehen werden, aber Anlagestrategien verfolgen, die nicht den Regeln der OGAW-Richtlinie entsprechen: Nicht-harmonisierte Investmentfonds für Kleinanleger. Das Thema Privatplazierungen – die Möglichkeit, bestimmte Finanzanlageprodukte an bestimmte Kategorien von Investoren zu vertreiben, ohne bestimmte Anlegerschutzbestimmungen einzuhalten – wird ebenfalls überprüft.

Schließlich hat die Kommission eine grundlegende Analyse der Regeln für Produktauskünfte und den Vertrieb von vergleichbaren Finanzanlageprodukten für Kleinanleger gestartet, um einen kohärenten Ansatz beim Anlegerschutz für alle relevanten Finanzanlageprodukte sicherzustellen.