Alternative Anlagen
Vorläufige Anfrage an CESR für technischen Ratschlag zu AIFMD DurchführungsmaßnahmenAm 2. Dezember hat die Kommission eine vorläufige Anfrage an CESR für technischen Ratschlag zu Durchführungsmaßnahmen hinsichtlich der zukünftigen AIFM-Richtlinie an den Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (CESR) gesandt. Der vorläufige Charakter dieses Mandats rührte daher, dass die neue Richtlinie zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig verabschiedet war. Wegen der großen Zahl der Durchführungsmaßnahmen wurde die vorläufige Anfrage in vierTeile gegliedert: Teil I deckt allgemeine Bestimmungen, Autorisierung und Bedingungen des Betriebs ab. Teil II is Durchführungsmaßnahmen hinsichtlich der Verwahrstelle gewidmet. Teil III deckt die Bereiche Transparenzanforderungen und Leverage ab. Teil IV deckt Durchführungsmaßnahmen hinsichtlich der Aufsicht ab. CESR ist aufgefordert, den technischen Ratschlag bis zum 16. September 2011 zu erstellen. Richtlinie zu Managern alternativer InvestmentfondsDas Europäische Parlament und der Ministerrat haben eine politische Übereinkunft über den Text einer Richtlinie zu Managern alternativer Investmentfonds erzielt. Vorschlag für eine Richtlinie zu Managern alternativer InvestmentfondsDie Europäische Kommission hat heute eine Richtlinie zu den Managern alternativer Investmentfonds (sog. AIFM) vorgeschlagen. Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es, einen umfassenden regulatorischen Rahmen für AIFM auf europäischer Ebene zu schaffen und eine effektive Aufsicht sicherzustellen. Die vorgeschlagene Richtlinie wird für alle unter den Anwendungsbereich fallenden AIFM robuste und harmonisierte regulatorische Standards schaffen und die Transparenz gegenüber den Anlegern und der Aufsicht für die Aktivitäten der Manager und der von ihnen verwalteten Fonds erhöhen. Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die makro-prudentielle Aufsicht des Sektors zu verbessern und bei Bedarf koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäβe Funktionsweise der Finanzmärkte sicherzustellen. Der Vorschlag wird helfen, Lücken und Inkonsistenzen bestehender nationaler Regelungen zu überwinden. Zugleich wird er eine sichere Grundlage für die Entwicklung eines Binnenmarkts für alternative Investmentfonds schaffen.
Zusammenfassung der Konferenz zu Private Equity und HedgefondsDie Europäische Kommission hat am 26. und 27. Februar in Brüssel eine Konferenz zu Private Equity und Hedgefonds veranstaltet. Die Konferenz hat Vertreter der Hedgefonds- und Private Equity-Industrie, von Anlegern und Aufsichtsbehörden sowie andere Experten zusammengebracht, um die aktuellen politischen Fragestellungen dieser Branche zu diskutieren. Die Konferenz befasste sich insbesondere mit den Themen Finanzmarktstabilität, Transparenz und Anlegerschutz. Die Ergebnisse dieser Diskussionen sowie der öffentlichen Konsultation zu Hedgefonds werden in die Überprüfung der Angemessenheit der aufsichtlichen und regulatorischen Behandlung aller Finanzmarktakteure einflieβen, welche die Europäische Kommission gegenwärtig vor dem Hintergrund der Finanzkrise vornimmt.
Präsentationen und/oder Vorträge der Redner
Reaktion auf die öffentliche Konsultation zu HedgefondsDie Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu Hedgefonds durchgeführt. Ziel der Konsultation, die gerade beendet wurde, war es, Anregungen zu einer Reihe von die Aktivitäten von Hedgefonds betreffenden Fragen von interessierten Kreisen zu erhalten. Die Europäische Kommission hat über 100 Antworten erhalten. Eine Zusammenfassung der erhaltenen Beiträge wurde soeben veröffentlicht ebenso wie die individuellen Beiträge (es sei denn in Fällen, in denen um Vertraulichkeit gebeten wurde).
Expertengruppe zu alternativen Investmentfonds
|