Rechte und Möglichkeiten im Binnenmarkt
Der EU-Binnenmarkt bietet spannende Möglichkeiten für Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben und arbeiten möchten, sowie für Unternehmen, die ihre Märkte erweitern möchten. Häufig ist es jedoch nicht einfach, die geltenden Rechte zu verstehen und sie durchzusetzen. Auf dem Web-Portal Ihr Europa finden Sie zahlreiche Informationen zu diesen Themen. Das Portal stellt Bürgern und Unternehmen detaillierte praktische Informationen über ihre Rechte und Chancen im Binnenmarkt zur Verfügung.
Wenn Sie darüber hinaus Beratung oder Unterstützung benötigen, können Sie sich an die nachfolgend aufgeführten Dienste wenden:
Ihr Europa – Beratung bietet persönliche Beratung für Privatpersonen bezüglich ihrer Rechte im Binnenmarkt. Er verweist Sie an die für die Lösung Ihres Problems geeignete Stelle. Sie können den Wegweiserdienst über das Internet oder über die gebührenfreie Hotline von Europe Direct (00 800 6 7 8 9 10 11) erreichen.
Das SOLVIT-Netz kann Bürgern und Unternehmen bei der Lösung konkreter Probleme behilflich sein, die sie mit Behörden der Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte haben.
FIN-NET bietet alternative Streitbeilegungsmechanismen im Bereich der Finanzdienstleistungen.
Kontaktpunkte für Dienstleister
Dank des Portals „Einheitliche Ansprechpartner“ der EU brauchen Sie sich nicht mehr an eine Vielzahl von Behörden wenden, wenn Sie Dienstleistungen europaweit anbieten möchten. Dieses Portal erlaubt Ihnen den einfachen Zugang zu den „Einheitlichen Ansprechpartnern“ in allen Mitgliedsländern; außerdem bietet es Informationen zu Verfahren und Formalitäten, durch die Sie die jeweiligen Aufgaben auf elektronischem Weg durchführen können.
Fragen zur Gesetzgebung
Your Questions on Legislation (YQOL) ist eine interaktive Website auf der Besucher Fragen zur Gesetzgebung im Bereich Binnenmarkt stellen können. Sie können die Antworten auf zuvor gestellte Fragen einsehen, oder neue Anfragen zu Gesetzgebungen, wie etwa die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), die Richtlinie über Zahlungsdienste oder die Eigenkapitalrichtlinie, eingeben.
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse: auf Fragen bezüglich der Anwendung des EU-Rechts auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Energie, Telekommunikation, Verkehr, Post, etc.) finden Sie im interaktiven Informationsdienst praktische Informationen und Orientierungshilfen..
