Kfz-VersicherungRichtlinie 2009/103/EGDie EU-Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinie 2009/103/EG ist ein grundlegendes Element zur Verwirklichung des freien Verkehrs von Fahrzeugen in der Europäischen Union. Die Richtlinie etabliert einen Binnenmarkt im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung. Die Richtlinie verpflichtet alle Kraftfahrzeugshalter in der EU, zum Abschluss einer obligatorischen Drittversicherung und gewährleistet die Abschaffung von Grenzkontrollen der Versicherung, so dass Fahrzeuge so ungehindert zwischen den Mitgliedstaaten wie in einem Mitgliedstaat gefahren können werden. Die EU-Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinie 2009/103/EG kodifiziert alle vorherigen EU-Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinien, die deshalb nicht mehr in Kraft sind. Die Richtlinie wurde im Amtsblatt der EU am 7. Oktober 2009 veröffentlicht. VorteileDie Richtlinie garantiert einen besseren Schutz der Unfallopfer einschließlich jener, die durch nicht versicherte oder nicht ermittelbare Fahrzeuge verursacht werden. Die Richtlinie schreibt auch Mindestdeckungssummen für sowohl Sach- als auch Personenschaden vor. Bitte beachten Sie, dass die zivilrechtliche Haftung und die Höhe des Schadenersatzes Kompetenzen der Mitgliedstaaten sind. Alle Fahrzeuginsassen (einschließlich der Familie des Fahrers) werden durch Pflichtversicherung abgedeckt. Alle Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungspolicen sollten auf der Basis einer einzigen Prämie und während der gesamten Laufzeit des Vertrags das gesamte Gebiet der Union abdecken, einschließlich aller Aufenthalte des Fahrzeugs in anderen Mitgliedstaaten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Richtlinie die sogenannte umfassende Deckung nicht regelt (Deckung für eigenen Personenschaden, Sachschaden am eigenen Fahrzeug und Fahrzeugdiebstahl unter anderem). Darüber hinaus sieht die EU-Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinie einen Mechanismus vor, um die lokalen Opfer von Unfällen zu entschädigen, die durch Fahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat verursacht werden. Die Richtlinie baut in dieser Hinsicht auf das privaten Netz von Büros und des Systems grüner Karte auf, das von Versicherern eingerichtet wird, die die Ansprüche der Opfer behandeln. Die Richtlinie legt auch einen effizienten Mechanismus für die schnelle Lösung von Ansprüchen fest, die aus Unfällen außerhalb des Wohnsitzmitgliedstaates des Opfers resultieren (die sogenannten besuchenden Opfer). Rechte von VersicherungsnehmernWir empfehlen nachdrücklich allen Bürgern, die Kraftfahrzeugversicherungen abschließen möchten, Angebote von verschiedenen Versicherern zu vergleichen, die es ihnen ermöglichen, ein optimales Geschäft im Hinblick auf Prämien und Bedingungen zu finden. Versicherer, die Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten erbringen, können gewöhnlich auf den Websites der nationalen Aufsichtsbehörden gefunden werden. Internet-Suchmaschinen können in dieser Hinsicht auch nützlich sein. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, jederzeit eine Bescheinigung
über die Haftungsansprüche Dritter betreffend Fahrzeuge, die durch den
Versicherungsvertrag zumindest während der fünf letzten Jahre der
vertraglichen Kompetenzen der Europäischen KommissionDie Kommission kann nicht in Streitfälle zwischen Versicherungsnehmern und Opfern von Verkehrsunfällen und Versicherern oder ihren Vertretern eingreifen. Die Konfliktlösung oder Streitbeilegung sollte auf nationaler Ebene gesucht werden. Nationale Aufsichtsbehörden, Verbraucherschutzbehörden und Ombudsmänner können in dieser Hinsicht nützlich sein. Studien und Berichte bezüglich der Kfz-Versicherung
Öffentliche Konsultationen2009 – Öffentliche Konsultation über die Entschädigung von Opfern grenzüberschreitender Verkehrunfälle in der EUDie Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat eine öffentliche Konsultation betreffend die Entschädigung von Opfern grenzüberschreitender Verkehrsunfälle in der EU durchgeführt.
Zweck dieser öffentlichen Konsultation war, Ansichten und Meinungen
über die Auswirkungen der Anwendung von ausländischem Recht auf die
Regulierung von grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen zu erörtern.
Die Konsultation bot interessierten Parteien die Gelegenheit,
sich zu den wichtigsten Beobachtungen der
Rom II-Studie
über die Entschädigung von Opfern grenzüberschreitender Verkehrsunfälle
in der EU Das Konsultationspapier stützte sich auf die Rom II Studie über die Entschädigung von grenzüberschreitende Opfer in der EU und stellte eine Reihe von möglichen Lösungen zur Diskussion. Zur Zusammenstellung der Antworten und Bemerkungen war ein elektronisches Hilfsprogramm verwendet. Die Konsultation endete am 30. Juni 2009. 2006 – Öffentliche Konsultation über Kfz-Haftpflichtversicherung – Schadenregulierungsbeauftragte und Rechtschutzversicherung
Um einen Bericht über zwei Fragen aus dem Bereich der Kraftfahrzeugversicherung erarbeiten zu können, hat die Europäische Kommission Sie bezüglich der Effektivität des von Artikel 21 der Richtlinie 2009/103/EG eingeführten Mechanismus des Schadenregulierungsbeauftragten und bezüglich der Rechtschutzversicherung konsultiert. Ein Ziel der Kfz-Haftpflicht-Richtlinie ist es, besuchenden Opfern (Opfer, die Verletzungen oder Schäden außerhalb des Mitgliedstaates erleiden, in dem sie ihren Wohnsitz haben) zu ermöglichen, schnellere Entschädigung in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat zu erhalten. Gemäß Artikel 21 Abs.1 dieser Richtlinie muss jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass jedes Kfz-Haftpflichtversicherung betreibende Versicherungsunternehmen in allen anderen Mitgliedstaaten als dem, in dem es seine behördliche Zulassung erhalten hat, einen Schadenregulierungsbeauftragten benennt. Die Aufgabe des Schadenregulierungsbeauftragten besteht in der Bearbeitung und Regulierung von Ansprüchen, die aus Verkehrsunfällen herrühren. 2005 – Konsultation zu Kraftfahrzeugversicherungen
Die Europäische Kommission hat in 2005 einen Bericht vorbereitet, der sich mit zwei Fragen aus dem Bereich der Kraftfahrzeugversicherung befasst. Der Bericht befasst sich mit der Wirksamkeit der Entschädigungsstellen, die in Artikel 24 der Richtlinie 2009/103/EG vorgesehen sind. Des weiteren wurden einige Versicherungsaspekte im Zusammenhang mit Anhängern (z.B. Wohnwagen) behandelt. Nützliche Information
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