Kfz-Versicherung


Richtlinie 2009/103/EG

Die EU-Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinie 2009/103/EG ist ein grundlegendes Element zur Verwirklichung des freien Verkehrs von Fahrzeugen in der Europäischen Union. Die Richtlinie etabliert einen Binnenmarkt im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung. Die Richtlinie verpflichtet alle Kraftfahrzeugshalter in der EU, zum Abschluss einer obligatorischen Drittversicherung und gewährleistet die Abschaffung von Grenzkontrollen der Versicherung, so dass Fahrzeuge so ungehindert zwischen den Mitgliedstaaten wie in einem Mitgliedstaat gefahren können werden.

Die EU-Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinie 2009/103/EG kodifiziert alle vorherigen EU-Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinien, die deshalb nicht mehr in Kraft sind. Die Richtlinie wurde im Amtsblatt der EU am 7. Oktober 2009 veröffentlicht.

Vorteile

Die Richtlinie garantiert einen besseren Schutz der Unfallopfer einschließlich jener, die durch nicht versicherte oder nicht ermittelbare Fahrzeuge verursacht werden. Die Richtlinie schreibt auch Mindestdeckungssummen für sowohl Sach- als auch Personenschaden vor. Bitte beachten Sie, dass die zivilrechtliche Haftung und die Höhe des Schadenersatzes Kompetenzen der Mitgliedstaaten sind. Alle Fahrzeuginsassen (einschließlich der Familie des Fahrers) werden durch Pflichtversicherung abgedeckt.

Alle Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungspolicen sollten auf der Basis einer einzigen Prämie und während der gesamten Laufzeit des Vertrags das gesamte Gebiet der Union abdecken, einschließlich aller Aufenthalte des Fahrzeugs in anderen Mitgliedstaaten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Richtlinie die sogenannte umfassende Deckung nicht regelt (Deckung für eigenen Personenschaden, Sachschaden am eigenen Fahrzeug und Fahrzeugdiebstahl unter anderem).

Darüber hinaus sieht die EU-Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinie einen Mechanismus vor, um die lokalen Opfer von Unfällen zu entschädigen, die durch Fahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat verursacht werden. Die Richtlinie baut in dieser Hinsicht auf das privaten Netz von Büros und des Systems grüner Karte auf, das von Versicherern eingerichtet wird, die die Ansprüche der Opfer behandeln. Die Richtlinie legt auch einen effizienten Mechanismus für die schnelle Lösung von Ansprüchen fest, die aus Unfällen außerhalb des Wohnsitzmitgliedstaates des Opfers resultieren (die sogenannten besuchenden Opfer).

Rechte von Versicherungsnehmern

Wir empfehlen nachdrücklich allen Bürgern, die Kraftfahrzeugversicherungen abschließen möchten, Angebote von verschiedenen Versicherern zu vergleichen, die es ihnen ermöglichen, ein optimales Geschäft im Hinblick auf Prämien und Bedingungen zu finden. Versicherer, die Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten erbringen, können gewöhnlich auf den Websites der nationalen Aufsichtsbehörden gefunden werden. Internet-Suchmaschinen können in dieser Hinsicht auch nützlich sein.

Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, jederzeit eine Bescheinigung über die Haftungsansprüche Dritter betreffend Fahrzeuge, die durch den Versicherungsvertrag zumindest während der fünf letzten Jahre der vertraglichen
Beziehung gedeckt waren, bzw. eine Schadensfreiheitsbescheinigung zu beantragen. Der Versicherer sollte diese Bescheinigung an den Versicherungsnehmer innerhalb 15 Tagen nach Antragstellung liefern. Diese Bescheinigung soll es Versicherungsnehmern ermöglichen, leichter von einem Versicherer zum anderen zu wechseln. Kraftfahrzeugversicherungsprämien unterscheiden sich von einem Mitgliedstaat zum anderen unter anderem wegen der Unterschiede bezüglich der Risikobewertungen und der Entschädigungsentwürfe.

Kraftfahrzeuge müssen im Wohnsitzland des Versicherungsnehmers und/oder Fahrzeugshalters registriert werden. Kraftfahrzeuge können, - vorausgesetzt dass sie den Anforderungen in bezug auf die nationalen Eintragungsregeln entsprechen- von einem Versicherer, der im Mitgliedstaat der Zulassung niedergelassen ist, oder von einem Versicherer, der in jedem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, versichert werden. Versicherer, die grenzüberschreitende Versicherungsdienstleistungen erbringen möchten, müssen bestimmte Formalitäten erfüllen, die sich aus den einschlägigen EU-Versicherungsrechtsvorschriften ergeben. Sie müssen auch bereit sein einen Vertrag anzubieten (gemäß dem EU-Grundsatz von Handelsfreiheit, weder ein Versicherer noch ein Verbraucher können gezwungen werden, in eine Geschäftsbeziehung einzutreten).

Kompetenzen der Europäischen Kommission

Die Kommission kann nicht in Streitfälle zwischen Versicherungsnehmern und Opfern von Verkehrsunfällen und Versicherern oder ihren Vertretern eingreifen. Die Konfliktlösung oder Streitbeilegung sollte auf nationaler Ebene gesucht werden. Nationale Aufsichtsbehörden, Verbraucherschutzbehörden und Ombudsmänner können in dieser Hinsicht nützlich sein.

Studien und Berichte bezüglich der Kfz-Versicherung

02.03.2010 Marktstudie über die Einzelhandelsversicherung
Die Studie erfasst drei Märkte: Dritthaftungskraftfahrzeugversicherung (Kfz), umfassende Kraftfahrzeugversicherung und Haus/Haushaltsversicherung. Die Studie untersucht unter anderem die Marktstruktur, die grenzüberschreitende Tätigkeit, die Entwicklung von Prämien und Innovation in der Versicherungspreisgestaltung. Die Studie erfaßt die gesamte EU27 und Vergleiche mit entweder den USA oder mit sechs einzelnen Staaten der USA.
  Studie vorbereitet für die GD-Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission PDFEnglish
29.01.2009 Rom II Studie über die Entschädigung von grenzüberschreitenden Opfern in der EU
Entschädigung der Opfer grenzüberschreitender Verkehrsunfälle in der EU: Vergleich nationaler Praktiken, Analyse von Problemen und Bewertung der Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation von Opfern grenzüberschreitender Verkehrsunfälle
  Endgültiger Bericht erstellt für die Europäische Kommission GD Binnenmarkt und Dienstleistungen PDFEnglishFrançais
25.06.2007 Pressemitteilung Kommissionsbericht 2006 zu Fragen der Kfz-Versicherung
  Kommissionsberichtbericht adressiert an das Europäische Parlament und den Rat über bestimmte Themen aus dem Bereich der Kfz-Versicherung (Schadensregulierungsbeauftragte und Rechtsverfolgungskosten) PDFDeutschEnglishFrançais
  Sieh auch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 über bestimmte Aspekte der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
12.01.2006

Pressemitteilung Kommissionsbericht 2005 zu Fragen der Kfz-Versicherung

  Arbeitsdokument der Kommissions­dienststellen adressiert an das Europäische Parlament und den Rat über bestimmte Themen aus dem Bereich der Kfz-Versicherung (Entschädigungsstellen und Anhänger) (SEC(2005)1777) PDF - 27 KBEnglish

Öffentliche Konsultationen

2009 – Öffentliche Konsultation über die Entschädigung von Opfern grenzüberschreitender Verkehrunfälle in der EU

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat eine öffentliche Konsultation betreffend die Entschädigung von Opfern grenzüberschreitender Verkehrsunfälle in der EU durchgeführt.

Zweck dieser öffentlichen Konsultation war, Ansichten und Meinungen über die Auswirkungen der Anwendung von ausländischem Recht auf die Regulierung von grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen zu erörtern. Die Konsultation bot interessierten Parteien die Gelegenheit, sich zu den wichtigsten Beobachtungen der Rom II-Studie über die Entschädigung von Opfern grenzüberschreitender Verkehrsunfälle in der EU PDFEnglishFrançais sowie über die Notwendigkeit und Machbarkeit von Gemeinschaftstätigkeit in diesem Bereich zu äußern.

Das Konsultationspapier stützte sich auf die Rom II Studie über die Entschädigung von grenzüberschreitende Opfer in der EU und stellte eine Reihe von möglichen Lösungen zur Diskussion. Zur Zusammenstellung der Antworten und Bemerkungen war ein elektronisches Hilfsprogramm verwendet. Die Konsultation endete am 30. Juni 2009.

  • Konsultationsseite English

2006 – Öffentliche Konsultation über Kfz-Haftpflichtversicherung – Schadenregulierungsbeauftragte und Rechtschutzversicherung

06.04.2006 Pressemitteilung
13.11.2006 Ergebnisse der öffentlichen Konsultation PDF - 27 KBEnglish

Um einen Bericht über zwei Fragen aus dem Bereich der Kraftfahrzeugversicherung erarbeiten zu können, hat die Europäische Kommission Sie bezüglich der Effektivität des von Artikel 21 der Richtlinie 2009/103/EG eingeführten Mechanismus des Schadenregulierungsbeauftragten und bezüglich der Rechtschutzversicherung konsultiert.

Ein Ziel der Kfz-Haftpflicht-Richtlinie ist es, besuchenden Opfern (Opfer, die Verletzungen oder Schäden außerhalb des Mitgliedstaates erleiden, in dem sie ihren Wohnsitz haben) zu ermöglichen, schnellere Entschädigung in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat zu erhalten. Gemäß Artikel 21 Abs.1 dieser Richtlinie muss jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass jedes Kfz-Haftpflichtversicherung betreibende Versicherungsunternehmen in allen anderen Mitgliedstaaten als dem, in dem es seine behördliche Zulassung erhalten hat, einen Schadenregulierungsbeauftragten benennt. Die Aufgabe des Schadenregulierungsbeauftragten besteht in der Bearbeitung und Regulierung von Ansprüchen, die aus Verkehrsunfällen herrühren.

2005 – Konsultation zu Kraftfahrzeugversicherungen

21.11.2005 Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
16.06.2005 Pressemitteilung: Die Kommission berät über Fragen zur Kraftfahrzeugversicherung English

Die Europäische Kommission hat in 2005 einen Bericht vorbereitet, der sich mit zwei Fragen aus dem Bereich der Kraftfahrzeugversicherung befasst. Der Bericht befasst sich mit der Wirksamkeit der Entschädigungsstellen, die in Artikel 24 der Richtlinie 2009/103/EG vorgesehen sind. Des weiteren wurden einige Versicherungsaspekte im Zusammenhang mit Anhängern (z.B. Wohnwagen) behandelt.

Nützliche Information

31.05.2011 Liste der ausgenommenen Personen und der Behörden oder Einheiten, die für Entschädigungs­zahlungen zuständig sind PDF - 27 KBEnglish
18.02.2009 Mindestdeckungssummen für die Kfz Haftpflichtversicherung wie sie von den Mitgliedstaaten der Kommission mitgeteilt wurden PDF - 27 KBEnglish
27.10.2006 Wichtigste Schlussfolgerungen der Sitzung vom 28.09.2006 über die Umsetzung der 5. Kfz-Haftpflicht-Richtlinie Markt/2531-06  PDF - 27 KBEnglish

Richtlinien

  • Kfz-Haftpflicht-Richtlinie 2009/103/EG - Kodifizierung vorheriger EU-Kraftfahrzeugversicherungsrichtlinien, die anschließend aufgehoben sind.
  • Mitteilung (2010/C 332/1 PDF)
  • Fünfte Kfz-Haftpflicht-Richtlinie 2005/14 – nicht mehr rechtskräftig, aufgehoben durch 2009/103/EG
  • Vierte Kfz-Haftpflicht-Richtlinie 2000/26/EG – nicht mehr rechtskräftig, aufgehoben durch 2009/103/EG
    Pressemitteilung
  • Dritte Kfz-Haftpflicht-Richtlinie 90/232/EWG – nicht mehr rechtskräftig, aufgehoben durch 2009/103/EG
    Pressemitteilung
  • Zweite Kfz-Haftpflicht-Richtlinie 84/5/EWG – nicht mehr rechtskräftig, aufgehoben durch 2009/103/EG
  • Kfz-Haftpflicht-Richtlinie 72/430/EWG – nicht mehr rechtskräftig, aufgehoben durch 2009/103/EG
  • Erste Kfz-Haftpflicht-Richtlinie 72/166/EWG – nicht mehr rechtskräftig, aufgehoben durch 2009/103/EG

Empfehlungen und Entscheidungen

  • Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/754/EU
  • Entscheidung der Kommission 2007/482/EC
  • Entscheidung der Kommission 2005/849/EC
  • Entscheidung der Kommission 2004/332/EG
  • Entscheidung der Kommission 2003/564/EG
  • Die Version der Geschäftsordnung, die vom Rat der Büros in Kreta am 30. Mai 2002 angenommen wurde und die im Amtsblatt der Europäischen Union mit Ref Nr. L192 am 31. Juli 2003 veröffentlicht wurde, ist nicht mehr in Kraft, da sie durch eine neue Version ersetzt wurde, die gegenwärtig in Kraft ist und die auf der Website des Rates der Büros unter der folgenden Verbindung veröffentlicht ist: http://www.cobx.org/en/index-module-orki-page-view-id-185.html
  • Entscheidung der Kommission 2003/20/EG
  • Entscheidung der Kommission 2001/160/EGnicht mehr rechtskräftig, aufgehoben durch 2003/564/EG
  • Entscheidung der Kommission 1999/103/EGnicht mehr rechtskräftig, aufgehoben durch 2003/564/EG
  • Entscheidung der Kommission 97/828/EGnicht mehr rechtskräftig, aufgehoben durch 2003/564/EG
  • Entscheidung der Kommission 93/43/EWGnicht mehr rechtskräftig, aufgehoben durch 2003/564/EG
  • Entscheidung der Kommission 91/323/EWGnicht mehr rechtskräftig, aufgehoben durch 2003/564/EG
  • Empfehlung der Kommission 81/76/EWG
  • Entscheidung der Kommission 74/167/EWGnicht mehr rechtskräftig
  • Entscheidung der Kommission 74/166/EWGnicht mehr rechtskräftig
  • Empfehlung der Kommission 74/165/EWG
  • Empfehlung der Kommission 73/185/EWG

Nützliche Links

  • Comité Européen des Assurances Français
    Dachverband der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen (CEA) English
  • CEA - Informationen für Verbraucher über Anträge für grenzüberschreitende Verkehrsunfälle in Europa English
  • CoB – Council of Bureaux
    Dachorganisation des Grüne-Karte-Systems (CoB)
  • 4 MID

Letzte Aktualisierung: 01.12.2011