VersicherungsvermittlungEin Versicherungsbinnenmarkt erfordert, dass Versicherungsvermittler ihre Aktivitäten überall in der EU ausführen und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Vertrags frei bestimmen und erbringen können. Versicherungsvermittler stellen eine wesentliche Verbindung beim Verkauf der Versicherungsprodukte in der Europäischen Union dar. Sie spielen auch eine entscheidende Rolle beim Schutz der Interessen von Versicherungskunden, vor allem, indem sie ihnen Rat und Unterstützung anbieten, und, indem sie ihre spezifischen Bedürfnisse analysieren. Deshalb sind sie ein bedeutendes Element im Funktionieren des Versicherungsbinnenmarktes. Der Finanzdienstleistungsaktionsplan betont die Dringlichkeit, einen wirklich integrierten Konsumentenmarkt zu entwickeln, in dem die Interessen von Verbrauchern und Dienstleistungsanbietern vernünftig geschützt werden. Die Europäische Union hat ihre Politik fortgeführt, die darauf abzielt, einen Binnenmarkt für Versicherungsvermittler zu erreichen. Eine Richtlinie ist verabschiedet worden, um einen gesetzlichen Rahmen aufzustellen, der ein hohes Niveau von Professionalismus und Fachverstand unter Versicherungsvermittlern gewährleistet und zugleich ein hohes Schutzniveau hinsichtlich der Kundeninteressen garantiert.
Untersuchung zu den Auswirkungen der Überarbeitung der Richtlinie über VersicherungsvermittlungUntersuchung zu den Auswirkungen der Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung (ETD/2007/IM/B2/51) (Erstellt für die GD Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission von PwC Luxembourg) Öffentliche Konsultation – Überarbeitung der Richtlinie über VersicherungsvermittlungWarum müssen die derzeit gültigen Rechtsvorschriften überarbeitet werden? Von Mitgliedsland zu Mitgliedsland gibt es sehr große Unterschiede bei der Anwendung der Richtlinie. Dies hat zur Aufsplitterung der Versicherungsmärkte in der EU geführt, wodurch sich erhebliche Lücken und Unstimmigkeiten ergeben haben – insbesondere im Hinblick auf die an Verkäufer von Versicherungsprodukten gestellten Informationsanforderungen. Dadurch hat sich das Problem, dass die Kunden die Risiken, Kosten und Eigenschaften von Versicherungsprodukten nicht richtig verstehen, noch verstärkt. Auch der während der Finanzkrise bei den Verbrauchern aufgetretene Vertrauensverlust hat deutlich gezeigt, wie wichtig gleiche Voraussetzungen für alle und die Klärung von Verbraucherschutzfragen sind. Anfang 2010 wurde an den
CEIOPS (Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) ein
Ersuchen um Beratung Im Herbst 2010 hat eine öffentliche Konsultation begonnen Bei dieser Konsultation soll das Für und Wider einer verstärkten Harmonisierung erörtert werden, um schlussendlich für alle Verkäufer von Versicherungsprodukten auf Ebene der EU gleiche Voraussetzungen zu schaffen. Ferner sollen in dieser Konsultation auch sektorübergreifende Unstimmigkeiten bei den Vorschriften für den Verkauf von Investmentprodukten angesprochen werden. 10 Dezember 2010: Öffentliche Anhörung zur Überarbeitung der Richtlinie über VersicherungsvermittlungDie Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat am Freitag, den 10 Dezember 2010 in Brüssel eine öffentliche Anhörung zur Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung ausgerichtet. Die öffentliche Anhörung bot eine ausgezeichnete Gelegenheit, die
Ansichten einer Auswahl von Interessensvertretern zu den Kernpunkten der
Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung kennenzulernen,
und wurde von den relevanten Vereinigungen der Versicherungsvermittler,
von Versicherungsunternehmen, von CEIOPS und seinen Mitgliedern und von
Verbrauchergruppen besucht. Mehr als 270 Personen haben an der Anhörung
teilgenommen.
Die Rolle eines VersicherungsvermittlersIn der EU spielen Versicherungsvermittler beim Verkauf von Versicherungsprodukten eine Schlüsselrolle. Sie helfen den Versicherungsträgern, indem sie:
Sie helfen jedoch auch den Kunden, indem sie:
In der EU gibt es drei Arten von Versicherungsvermittlern:
Einige Vermittler der letzten beiden Kategorien gehören internationalen Netzen an, die es ihnen ermöglichen, ihre Produkte Kunden in mehreren Ländern anzubieten. Die Ziele der derzeit gültigen Rechtsvorschriften in diesem SektorDie Strategie der EU zielt auf die Verwirklichung eines EU-weiten Marktes für Versicherungsvermittler ab. Anstatt zwischen Versicherungsagenten und Versicherungsmaklern zu unterscheiden, verfolgt die derzeitige
EU-Richtlinie 2002/92 über Versicherungsvermittlung
Durch die Richtlinie soll Folgendes erreicht werden:
Protokoll über die Anwendung der RichtlinieEin
Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden
Liste der zuständigen nationalen Behörden – gemäß der VersicherungsvermittlungsrichtlinieDie EU-Länder müssen der Kommission mitteilen, wenn sie von den zuständigen Behörden der anderen Länder benachrichtigt werden wollen, sobald (Rück)-Versicherungsvermittler in ihrem Land tätig werden wollen. In dieser
Liste der zuständigen Behörden
|