Versicherungsvermittlung

Ein Versicherungsbinnenmarkt erfordert, dass Versicherungsvermittler ihre Aktivitäten überall in der EU ausführen und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Vertrags frei bestimmen und erbringen können. Versicherungsvermittler stellen eine wesentliche Verbindung beim Verkauf der Versicherungsprodukte in der Europäischen Union dar. Sie spielen auch eine entscheidende Rolle beim Schutz der Interessen von Versicherungskunden, vor allem, indem sie ihnen Rat und Unterstützung anbieten, und, indem sie ihre spezifischen Bedürfnisse analysieren. Deshalb sind sie ein bedeutendes Element im Funktionieren des Versicherungsbinnenmarktes.

Der Finanzdienstleistungsaktionsplan betont die Dringlichkeit, einen wirklich integrierten Konsumentenmarkt zu entwickeln, in dem die Interessen von Verbrauchern und Dienstleistungsanbietern vernünftig geschützt werden. Die Europäische Union hat ihre Politik fortgeführt, die darauf abzielt, einen Binnenmarkt für Versicherungsvermittler zu erreichen. Eine Richtlinie ist verabschiedet worden, um einen gesetzlichen Rahmen aufzustellen, der ein hohes Niveau von Professionalismus und Fachverstand unter Versicherungsvermittlern gewährleistet und zugleich ein hohes Schutzniveau hinsichtlich der Kundeninteressen garantiert.


Untersuchung zu den Auswirkungen der Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung

Untersuchung zu den Auswirkungen der Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung (ETD/2007/IM/B2/51)

  • Abschlussbericht PDFEnglish

(Erstellt für die GD Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission von PwC Luxembourg)


Öffentliche Konsultation – Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung

Warum müssen die derzeit gültigen Rechtsvorschriften überarbeitet werden?

Von Mitgliedsland zu Mitgliedsland gibt es sehr große Unterschiede bei der Anwendung der Richtlinie. Dies hat zur Aufsplitterung der Versicherungsmärkte in der EU geführt, wodurch sich erhebliche Lücken und Unstimmigkeiten ergeben haben – insbesondere im Hinblick auf die an Verkäufer von Versicherungsprodukten gestellten Informationsanforderungen.

Dadurch hat sich das Problem, dass die Kunden die Risiken, Kosten und Eigenschaften von Versicherungsprodukten nicht richtig verstehen, noch verstärkt. Auch der während der Finanzkrise bei den Verbrauchern aufgetretene Vertrauensverlust hat deutlich gezeigt, wie wichtig gleiche Voraussetzungen für alle und die Klärung von Verbraucherschutzfragen sind.

Anfang 2010 wurde an den CEIOPS (Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) ein Ersuchen um Beratung PDF English  zur Lösung dieser Fragen gerichtet.

Im Herbst 2010 hat eine öffentliche Konsultation begonnenEnglish mit dem Ziel, die Meinungen aller Betroffenen darüber zu sammeln, welche Veränderungen erforderlich sind, um die Schwächen der derzeit gültigen Richtlinie auszumerzen.

Bei dieser Konsultation soll das Für und Wider einer verstärkten Harmonisierung erörtert werden, um schlussendlich für alle Verkäufer von Versicherungsprodukten auf Ebene der EU gleiche Voraussetzungen zu schaffen.

Ferner sollen in dieser Konsultation auch sektorübergreifende Unstimmigkeiten bei den Vorschriften für den Verkauf von Investmentprodukten angesprochen werden.


10 Dezember 2010: Öffentliche Anhörung zur Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat am Freitag, den 10 Dezember 2010 in Brüssel eine öffentliche Anhörung zur Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung ausgerichtet.

Die öffentliche Anhörung bot eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Ansichten einer Auswahl von Interessensvertretern zu den Kernpunkten der Überarbeitung der Richtlinie über Versicherungsvermittlung kennenzulernen, und wurde von den relevanten Vereinigungen der Versicherungsvermittler, von Versicherungsunternehmen, von CEIOPS und seinen Mitgliedern und von Verbrauchergruppen besucht. Mehr als 270 Personen haben an der Anhörung teilgenommen.

Auf die Eröffnungsrede von Direktor Elemér Terták und der Rede von MEP Sharon Bowles folgten Podiumsdiskussionen und Publikumsfragen zum Anwendungsbereich der Richtlinie, dem Registrierungssystem, Informationspflichten, Transparenzanforderungen, zur Behandlung von Interessenskonflikten und zu den Verkaufspraktiken von Anlageprodukten für Kleinanleger in Form von Lebensversicherungsverträgen. Kommissar Barnier hielt die Abschlussrede der Anhörung.

  • Programme : PDF - 77 KBEnglish
  • Eröffnungsrede von Direktor Elemér Terták PDF - 77 KBEnglish
  • Rede von MEP Sharon Bowles PDF - 77 KBEnglish
  • Commissioner Barnier’s keynote speech PDF - 77 KBFrançais
  • Zusammenfassung der Podiumsdiskussionen PDF - 77 KBEnglish

Die Rolle eines Versicherungsvermittlers

In der EU spielen Versicherungsvermittler beim Verkauf von Versicherungsprodukten eine Schlüsselrolle.

Sie helfen den Versicherungsträgern, indem sie:

  • ihnen den Zugang zum Markt erleichtern, sie helfen ihnen, einen breit gefächerten Kundenstamm anzusprechen, ohne dass ihnen Kosten für den Aufbau eines Verteilernetzes entstehen;
  • ü ihnen bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungsansprüchen und der Verwaltung von Policen zur Seite stehen.

Sie helfen jedoch auch den Kunden, indem sie:

  • diese auf eventuelle Risiken hinweisen;
  • sicherstellen, dass die Kunden gut informiert sind, bevor sie eine Entscheidung darüber treffen, welche Risiken sie versichern wollen;
  • neue und innovative Lösungen entwickeln;
  • die den Kunden entstehenden Suchkosten reduzieren;
  • auf die persönlichen Bedürfnisse ausgerichtete Beratung leisten;
  • ihnen bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungsansprüchen und der Verwaltung von Policen zur Seite stehen.

In der EU gibt es drei Arten von Versicherungsvermittlern:

  • Vermittler von Versicherungen für weltweite und multinationale Unternehmen, sie bedienen große multinationale und inländische Firmen sowie kleine Unternehmen und bieten – zusätzlich zur traditionellen Vermittlungstätigkeit – ein großes Spektrum an Dienstleistungen.
  • Große inländische Vermittler, sie bieten ihre Dienstleistungen kleinen, mittleren und größeren Unternehmen, aber auch einigen nationalen Zweigstellen oder Tochterunternehmen multinationaler Unternehmen an. Diese Art von Vermittlern finden sich zumeist landesweit.
  • Kleine Privatvermittler, sie konzentrieren sich hauptsächlich auf das „kleine“ Ende des Unternehmensspektrums und Versicherungsprodukte für Privatkunden, gelegentlich kümmern sie sich jedoch auch um größere Unternehmen.

Einige Vermittler der letzten beiden Kategorien gehören internationalen Netzen an, die es ihnen ermöglichen, ihre Produkte Kunden in mehreren Ländern anzubieten.


Die Ziele der derzeit gültigen Rechtsvorschriften in diesem Sektor

Die Strategie der EU zielt auf die Verwirklichung eines EU-weiten Marktes für Versicherungsvermittler ab.

Anstatt zwischen Versicherungsagenten und Versicherungsmaklern zu unterscheiden, verfolgt die derzeitige EU-Richtlinie 2002/92 über Versicherungsvermittlung PDF eher einen tätigkeitsbezogenen Ansatz. Verschiedene Personen oder Institutionen, wie Agenten, Vermittler oder Allfinanzunternehmen können Versicherungsprodukte vertreiben.

Durch die Richtlinie soll Folgendes erreicht werden:

  • Ein hohes Maß an Professionalität und Kompetenz der Versicherungsvermittler bei gleichzeitiger Gewährleistung eines sehr guten Schutzes der Verbraucherinteressen.
  • Die Registrierung der Einzelpersonen und Unternehmen, die Versicherungen vertreiben oder Rückversicherungsvermittlung anbieten, in ihrem EU¬-Heimatland (wodurch ihnen die Aufnahme der Geschäftstätigkeit in anderen EU-Ländern ermöglicht wird).
  • Die Einhaltung der folgenden beruflichen Mindestanforderungen (die EU-Länder können ihrerseits strengere Vorschriften erlassen, die jedoch nur für die in dem jeweiligen Land registrierten Vermittler gelten):
    • angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten - wie in den nationalen Vorschriften gefordert,
    • guter Leumund,
    • Berufshaftpflichtversicherung oder andere vergleichbare Garantien für Haftungsfälle, die sich aus berufsmäßigem Verschulden ergeben,
    • ausreichende finanzielle Kapazitäten, um die Kunden schützen zu können, sollte der Vermittler die Versicherungsprämien der Kunden nicht an die Versicherungsunternehmen weiterleiten oder sollte er es versäumen, im Rahmen von Ansprüchen aus Versicherungspolicen gezahlte Mittel an die Kunden weiterzugeben.
  • Die Versicherungsvermittler sollen den Kunden nachvollziehbar erklären, warum sie angesichts bestimmter individueller Anforderungen der Kunden den Kauf bestimmter Produkte empfehlen.
  • Beteiligung der Finanzbehörden der EU-Länder und anderer Einrichtungen (z. B. Versicherungsunternehmen oder Berufsverbände) an der Registrierung, indem beispielsweise, Versicherungsvermittler unter der Aufsicht oder Kontrolle der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes registriert werden.
  • Einfacher öffentlicher Zugang zu Detailinformationen über die registrierten Vermittler von Versicherungen und Rückversicherungen, die zuständigen Behörden, bei denen sie registriert wurden, und die EU-Länder, in denen sie tätig sind.
  • Angemessene und wirksame alternative Streitlösungsverfahren für außergerichtliche Abhilfeverfahren für unzufriedene Kunden, insbesondere über das grenzübergreifend tätige Netzwerk FIN-NET.

Protokoll über die Anwendung der Richtlinie

Ein Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden PDF English (mit Blick auf den regelmäßigen Austausch von Informationen und Notifizierungen im Rahmen der Versicherungsvermittlungsrichtlinie) wurde vom Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) vorbereitet.


Liste der zuständigen nationalen Behörden – gemäß der Versicherungsvermittlungsrichtlinie

Die EU-Länder müssen der Kommission mitteilen, wenn sie von den zuständigen Behörden der anderen Länder benachrichtigt werden wollen, sobald (Rück)-Versicherungsvermittler in ihrem Land tätig werden wollen. In dieser Liste der zuständigen Behörden PDF English, die für die ordnungsgemäße Umsetzung der Versicherungsvermittlungsrichtlinie verantwortlich sind, ist auch vermerkt, welche EU-Länder notifiziert werden wollen.

Letzte Aktualisierung: 25.11.2011