Lebens- und Nicht-Lebensversicherungen


Leben und Nicht-Leben

Assurance vie

Überblick

In den letzten Jahren hat es verschiedene Lebensversicherungsrichtlinien gegeben. Weil durch die stückweise Entwicklung das Gesetz unnötigerweise komplex geworden ist, müssen die Richtlinien in einem einzigen und in sich schlüssigem Text umorganisiert werden.

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Richtlinie bezüglich der Lebensversicherung verabschiedet (Neufassung). Das wesentliche Prinzip dieser Richtlinie ist es, die bestehenden Lebensversicherungs-Richtlinien in einem verständlichen, umfassenden und vollständigen Gesetzestext zusammenzufassen, um deren umfassende Anwendung zu ermöglichen. Außerdem wurden einige geringfügige Anpassungen als erforderlich angesehen, ohne dass der Inhalt des Textes verändert wurde. Diese Anpassungen betreffen ausschließlich Weglassungen im bisherigen Text, Klarstellungen gewisser gesetzlicher Begebenheiten und Löschungen derjenigen Unternehmensbezeichnungen, die ihre Aktivität eingestellt haben und nicht weiter erwähnt werden müssen. Die Richtlinie geht somit weiter als eine reine Konsolidierung und wird daher als Neufassung bezeichnet.

Neuigkeiten

15.09.2002 - Kommission begrüßt Billigung vereinfachter EU-Rechtsvorschriften durch das Parlament

Aktuelle Gesetzgebung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Solvabilitätsspanne von Versicherungsunternehmen

Assurance non-vie

Überblick

Die Schaffung eines einzigen Binnenmarktes gemäss europäischem Vertrag ist wesentlicher Gegenstand für Versicherungen. Ein einziger Versicherungsmarkt, der ökonomische Effizienz und Marktintegration fördern soll, erfordert einen einheitlichen Regelungsrahmen, um Versicherer innerhalb der Europäischen Union operieren und den freien Betrieb von Dienstleistungen einrichten zu lassen. Diese gesetzliche Rahmenwerk muss außerdem Kunden schützen, insbesondere Privatpersonen, bei denen die dauerhafte und garantierte Leistungserbringung von erheblichem Interesse ist.

Zur Erreichung dieses Ziels hat die Europäische Union eine Reihe von Richtlinien erlassen, in denen die Bedingungen für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes im Binnenmarkt niedergelegt sind. Dies wird erreicht durch einen gemeinsamen Sicherheitsrahmen, der, basierend auf den drei Richtliniengenerationen zur Lebens- und Nicht-Lebensversicherung, die wesentlichen Regeln harmonisiert. Versicherungsrichtlinien haben ein Aufsichtsregime aufgestellt, das auf den Prinzipien der Einmal-Zulassung "Single license" und der ausschließlichen Beaufsichtigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde des Tätigkeitsmitgliedstaates des betreffenden Versicherungsunternehmens besteht. Diese Aufsichtssystem erlaubt es Versicherungsunternehmen in jedem anderen Mitgliedstaat den Geschäftsbetrieb nach Maßgabe des Prinzips der Niederlassungsfreiheit oder der freien Dienstleistungserbringung aufzunehmen. Versicherungsrichtlinien enthalten auch spezielle Regeln zum Schutz der Versicherten und Versicherungsnehmer, insbesondere durch Festlegung des Rechts, das auf den in der Europäischen Union geschlossenen Versicherungsvertrag anzuwenden ist, oder die Informationen, die dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit an die Hand zu geben sind.

Das Rahmenwerk muss auf den aktuellen Stand gebracht, überarbeitet, vervollständigt werden. Das Rahmenwerk muss auf einen neuen Stand gebracht, überarbeitet, vervollständigt und - wo möglich - vereinfacht werden, um mit Marktentwicklungen und komplexeren Produkten Schritt halten zu können.

Letzte Aktualisierung: 29-08-2011