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Gewerbliche Schutzrechte (Schutz von Erfindungen, Marken sowie Mustern und Modellen) sind wichtig für Innovation, Beschäftigung, Wettbewerb und Wachstum.
Die Arbeit der Kommission konzentriert sich in besonderer Weise auf die wissensgestützten Aspekte des Binnenmarktes und betrifft vor allem die Harmonisierung der einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften, um Handelsschranken zu vermeiden.
Es handelt sich darum, Schutzsysteme für solche Rechte durch die Erfassung eines einmaligen Schutzantrags (Gemeinschaftsmarke, Muster und Modelle, Patente) auf Gemeinschaftsebene zu schaffen. Man muß ebenfalls auf das einwandfreie Funktionieren des Binnenmarktes in der Informationsgesellschaft achten und Fälschungen bekämpfen.
Eine grundlegende Diskussion über die Erschöpfung der Rechte aus Marken in der Gemeinschaft und ihrer wirtschaftlichen Wirkung auf Innovation, Beschäftigung und Preise sind ebenfalls im Gange. Auch in diesem Bereich wirkt die Kommission aktiv an den Diskussionen über die Erweiterung der Union mit.