Verhaltenskodex
Er soll für die Verbraucher, die mit einem Wohnungs- oder Hauskauf in der Regel die wohl wichtigste Investition ihres Lebens tätigen, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Informationen über Hypothekarkredite sicherstellen. Zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens am 30. September 2002 haben bereits 3600 Einrichtungen, die wohnwirtschaftliche Darlehen anbieten, den im März 2001 von der Europäischen Union eingeführten freiwilligen Verhaltenskodex anerkannt.
EBIC-Fortschrittsberichte
IFF StudieBericht über die Ausführung
Reaktionen
Zentralregister der den Kodex übernehmenden DarlehensgeberDiese Online-Version des Registers ist die erste wichtige Etappe in den Bemühungen, alle Verbraucher in transparenter Form und Echtzeit darüber zu informieren, ob ein bestimmter Darlehensgeber den Kodex unterzeichnet hat oder nicht. Land-Register:
Den Kodex unterstützende Organisationen
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