|
Finanzaufsicht
ÜbersichtDie Kommission legte im September 2009 Entwürfe mit dem Inhalt vor, die bestehenden Überwachungsstrukturen der EU durch ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) bestehend aus drei europäischen Aufsichtsbehörden – eine Europäische Bankaufsichtsbehörde, eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde und eine europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und die betrieblichen Altersversorgung. Sie sollen:
Am 22. September 2010 nahm das Europäische Parlament, nachdem alle Mitgliedstaaten zugestimmt hatten, die neue, von der Kommission vorgeschlagene Aufsichtsstruktur an. Dies wurde vom ECOFIN Rat am 17. November 2010 bestätigt. Drei europäische Aufsichtsbehörden und ein Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) wurden ab Januar 2011 die früheren Aufsichtsausschüsse ersetzen. Reform der europäischen FinanzaufsichtAnnahme durch Einrichtung der neuen Aufsichtsbehörden
Zusätzliche Gesetzgebungsvorschläge (Januar 2011)Nachdem die neuen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit aufgenommen haben, hat die Kommission zusätzliche Gesetzgebungsvorschläge zur Klarstellung der Aufgaben und Befugnisse der neuen Behörden, inbesondere im Versicherungsbereich, vorgelegt.
Veröffentlichte Rechtstexte (Dezember 2010)
Abstimmung des Europäischen Parlaments und den Rat der EU (September / November 2010)
Gesetzgebungsvorschlag der Kommission (September 2009)
Dokumente zum Thema
Vorbereitung der Reform:Mitteilung der Kommission (Mai 2009)
Öffentliche Konsultation
Konferenz über eine neue Aufsichtsstruktur in Europa (Brüssel, Mai 2009)Als Teil des Konsultationsverfahrens ermöglichte die Konferenz eine breit angelegte und offene Diskussion über die europäische Aufsichtsstruktur und lieferte der Kommission wertvolle Anregungen für die Verbesserung ihrer Vorschläge.
Bericht über die Finanzaufsicht in der EU (de Larosière-Bericht) – März 2009
Grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen08.12.2011 - Öffentliche Konsultation zur Anwendung der Richtlinie 2007/44/EC
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||