Wie können Sie FIN-NET nutzen?
Außergerichtliche Schiedsstellen bearbeiten normalerweise Streitfälle mit
Dienstleistern, die in ihrem Land oder von ihm aus tätig sind. Beschwert sich
also ein Verbraucher über einen ausländischen Finanzdienstleister, so wird die
Beschwerde in der Regel an einer Schiedsstelle verhandelt, die in dem Land
eingerichtet wurde, in dem der Finanzdienstleister seinen Sitz hat.
Verbraucher, die in einen Streitfall mit einem Finanzdienstleister verwickelt
sind, verfügen über verschiedene Möglichkeiten:
- Sie können auf dieser Website die zuständige außergerichtliche
Schiedsstelle im Herkunftsland des Finanzdienstleisters heraussuchen und
sich direkt mit der Stelle in Verbindung setzen.
- Sie können sich an eine außergerichtliche
Schiedsstelle in ihrem Land wenden, die ihnen die Schiedsstelle, die im
Herkunftsland des Finanzdienstleisters zuständig ist, nennen kann und ihnen
die nötigen Informationen über die Schiedsstelle und das Beschwerdeverfahren
gibt. Verbraucher, die eine Beschwerde einreichen wollen, können dies
beim FIN-NET-Mitglied in ihrem Land tun und ihm die Übermittlung an die
zuständige Stelle im Land des Dienstleisters überlassen. In manchen Fällen
kann es effektiver sein, wenn die Verbraucher sich direkt an die zuständige
Stelle wenden. Sollte dem so sein, wird ihnen das vom FIN-NET-Mitglied in
ihrem Heimatland auch geraten. Sobald die Beschwerde bei der zuständigen
Stelle eingegangen ist, bemüht diese sich um eine Lösung des Streitfalls im
Einklang mit den geltenden Bestimmungen und mit der
Empfehlung 98/257/EG der Kommission betreffend die Grundsätze für
Einrichtungen, die für die außergerichtliche Beilegung von
Verbraucherrechtsstreitigkeiten zuständig sind.
Die FIN-NET-Schiedsstellen wollen den Verbrauchern die Möglichkeit bieten,
grenzüberschreitende Beschwerden zumindest in der Sprache einzureichen, in der
der betreffende Finanzvertrag verfasst ist oder in der sie üblicherweise mit
ihrem Finanzdienstleister verhandeln. Darüber hinaus arbeiten viele
Schiedsstellen auch in anderen Sprachen.
Eine Liste der FIN-NET-Mitglieder und Informationen über die jeweilige
Schiedsstelle finden Sie im Abschnitt FIN-NET
Mitglieder.
Verbraucher können außerdem das von FIN-NET bereitgestellte
Formular für grenzüberschreitende Beschwerden im Zusammenhang mit
Finanzdienstleistungen benutzen. Es ermöglicht die Kontaktaufnahme mit
FIN-NET und enthält Erläuterungen zu den zu unternehmenden Schritten.
Nähere Informationen darüber, wie Sie FIN-NET nutzen können, finden Sie im
Abschnitt
Leitfaden für Verbraucher.
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