Mit der Richtlinie 2000/31/EG wurde der Rechtsrahmen für Online-Dienste, einschließlich E-Commerce im Binnenmarkt geschaffen. Sie beseitigt Hindernisse für grenzüberschreitende Onlinedienste in der Europäischen Union und bietet Unternehmen und Bürgern Rechtssicherheit.
Die Europäische Kommission nimmt in diesem Zusammenhang folgende Aufgaben wahr:
- sie sorgt dafür, dass die Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit im erweiterten Binnenmarkt für Dienstleistungen der Informationsgesellschaft in Anspruch genommen werden können;
- sie gewährleistet Überwachung und Follow-up der Richtlinie 2000/31/EG, einschließlich regelmäßiger Berichte über die Anwendung;
- sie wacht darüber, dass sowohl die bisherigen als auch die neuen Mitgliedstaaten den in der Richtlinie 2000/31/EG verankerten Rechtsrahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr umsetzen und anwenden;
- sie gewährleistet, dass Beschwerden über Dienste der Informationsgesellschaft nachgegangen wird;
- sie führt eine generelle Überwachung der rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs und des Internets durch.
