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Die Vervollständigung des Binnenmarktes für Online-Dienste ist von entscheidender
Bedeutung, wenn es gelingen soll, die Europäische Union zum dynamischsten und
wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.
Mit der Richtlinie 2000/31/EG wurde der Rechtsrahmen für
Online-Dienste, einschließlich E-Commerce im
Binnenmarkt geschaffen. Sie beseitigt Hindernisse für grenzüberschreitende
Onlinedienste in der Europäischen Union und bietet Unternehmen und Bürgern
Rechtssicherheit.
Die Europäische Kommission nimmt in diesem Zusammenhang folgende Aufgaben
wahr:
- sie sorgt dafür, dass die Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs
und der Niederlassungsfreiheit im erweiterten Binnenmarkt für Dienstleistungen
der Informationsgesellschaft in Anspruch genommen werden können;
- sie gewährleistet Überwachung und Follow-up der Richtlinie 2000/31/EG,
einschließlich regelmäßiger Berichte über die Anwendung;
- sie wacht darüber, dass sowohl die bisherigen als auch die neuen
Mitgliedstaaten den in der Richtlinie 2000/31/EG verankerten Rechtsrahmen für
den elektronischen Geschäftsverkehr umsetzen und anwenden;
- sie gewährleistet, dass Beschwerden über Dienste der
Informationsgesellschaft nachgegangen wird;
- sie führt eine generelle Überwachung der rechtlichen, technischen und
wirtschaftlichen Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs und des
Internets durch.
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