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Online-Dienste

Die Vervollständigung des Binnenmarktes für Online-Dienste ist von entscheidender Bedeutung, wenn es gelingen soll, die Europäische Union zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.

Mit der Richtlinie 2000/31/EG wurde der Rechtsrahmen für Online-Dienste, einschließlich E-Commerce im Binnenmarkt geschaffen. Sie beseitigt Hindernisse für grenzüberschreitende Onlinedienste in der Europäischen Union und bietet Unternehmen und Bürgern Rechtssicherheit.

Die Europäische Kommission nimmt in diesem Zusammenhang folgende Aufgaben wahr:

  • sie sorgt dafür, dass die Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit im erweiterten Binnenmarkt für Dienstleistungen der Informationsgesellschaft in Anspruch genommen werden können;
  • sie gewährleistet Überwachung und Follow-up der Richtlinie 2000/31/EG, einschließlich regelmäßiger Berichte über die Anwendung;
  • sie wacht darüber, dass sowohl die bisherigen als auch die neuen Mitgliedstaaten den in der Richtlinie 2000/31/EG verankerten Rechtsrahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr umsetzen und anwenden;
  • sie gewährleistet, dass Beschwerden über Dienste der Informationsgesellschaft nachgegangen wird;
  • sie führt eine generelle Überwachung der rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs und des Internets durch.

Letzte Aktualisierung: 10.01.2012