Die Richtlinie
Mit der 2000 verabschiedeten Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr wurde ein Rechtsrahmen für den E-Kommerz auf dem Binnenmarkt geschaffen, der sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern Rechtssicherheit bietet. Er beinhaltet nämlich einheitliche Regeln u.a. für die Transparenz und Informationspflichten von Online-Service-Providern, für die kommerzielle Kommunikation, für elektronische Verträge und für die Haftungsbegrenzung für Vermittler.
Das reibungslose Funktionieren des elektronischen Geschäftsverkehrs auf dem Binnenmarkt wird durch die so genannte Binnenmarktklausel gewährleistet, die besagt, dass Dienste der Informationsgesellschaft im Prinzip dem Recht des Mitgliedstaats unterliegen, in dem der Dienstanbieter niedergelassen ist. Hingegen dürfen die Mitgliedstaaten Dienste, die von anderen EU-Staaten aus angeboten und auf ihrem Hoheitsgebiet in Anspruch genommen werden, nicht beschränken.
Die Richtlinie sieht außerdem eine engere Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und eine Stärkung der Selbstkontrolle vor.
In den Geltungsbereich der E-Commerce-Richtlinie fallen unter anderem Online-Informationsdienste (beispielsweise Online-Zeitungen), der Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen (Bücher, Finanzdienstleistungen, Reisen), Online-Werbung, freiberufliche Online-Dienste (Anwälte, Ärzte, Immobilienmakler), Unterhaltung und grundlegende Vermittlerdienste (Internetzugang sowie Übermittlung und Hosten von Informationen), und zwar auch dann, wenn sie für die Empfänger kostenlos sind und beispielsweise durch Werbung oder Sponsoring finanziert werden.
- Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr
Die Vorarbeiten
- 04.05.2000
- Kommissar Bolkestein begrüßt Verabschiedung der Richtlinie Verabschiedung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
- 28.02.2000
- Gemeinsamer Standpunkt des Rates hinsichtlich des Erlasses einer Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
- 08.12.1999
- Kommissar Bolkestein begrüßt politische Einigung über Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr
- 01.09.1999
- Geänderter Vorschlag für einen kohärenten Rechtsrahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr in Binnenmarkt
- 18.11.1998
- Kommission schlägt Rechtsrahmen vor
- 10.03.1998
- Leitlinien für den elektronischen Geschäftsverkehr – Diskussion im Rat der Wirtschafts und Finanzminister
- 16.04.1997
- Kommission stellt Rahmen für künftige Aktionen
Erster Bericht über die Anwendung der Richtlinie
Artikel 21 der Richtlinie 2000/31/EG verpflichtet die Kommission, erstmals im Jahr 2003 und dann alle zwei Jahre dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie dem Wirtschafts und Sozialausschuss einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorzulegen sowie, falls erforderlich, Vorschläge zu unterbreiten für ihre Anpassung an die rechtliche, technische und wirtschaftliche Entwicklung im Bereich der Dienste der Informationsgesellschaft.
Der Erste Bericht aus dem Jahr 2003 beinhaltete eine erste Bewertung von Umsetzung, Anwendung und Wirkung der Richtlinie. Er war der erste Schritt in einem kontinuierlichen Prozess, der gewährleisten soll, dass Europa bei der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs eine Spitzenposition wahrt und dabei Unternehmen und Verbrauchern größtmögliche Rechtssicherheit bietet. Es war zu diesem Zeitpunkt, so das Fazit des Berichtes, kein Bedarf für eine Anpassung der Richtlinie erkennbar, und angesichts mangelnder praktischer Erfahrungen wäre eine Überarbeitung auf jeden Fall verfrüht gewesen.
- Bericht KOM(2003) 702 endg. vom 21.11.2003
- Pressemitteilung
Studien
Im Rahmen der Beobachtung der Anwendung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr hat die Kommission zwei Studien in Auftrag gegeben. Von diesen beschäftigt sich eine mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie, die andere mit der Anwendung der Vorschriften zur Verantwortlichkeit der Vermittler.
Die erste Studie, mit der Copenhagen Economics beauftragt wurde, ist im September 2007 vorgelegt worden. Sie beinhaltet insbesondere eine Untersuchung der ersten Ergebnisse der wirtschaftlichen Auswirkung der Binnenmarktklausel der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, ihrer Vorschriften zur Verantwortlichkeit der Vermittler und zum Abschluss von Verträgen auf elektronischem Wege.
- Study on the Economic Impact of the Electronic Commerce Directive, 09.2007
Die zweite Studie, dem Konsortium ULYS übertragen, hatte die Sammlung von Informationen zur Anwendung des Abschnitts 4 auf nationaler und Unionsebene zum Ziel.
- Study on the Liability of Internet Intermediaries, 11.2007
