Schutzdauer

Vorschlag der Kommission

Die Kommission unterbreitete einen Vorschlag, wonach die Schutzdauer des Urheberrechts der ausübenden Künstler und Herstellern von Tonträgern auf 95 Jahre verlängert wird. Ziel des Vorschlags ist es, den Schutz der Künstler mehr in Einklang mit dem Urheberschutz der Autoren zu bringen. Autoren genießen bereits heute Urheberschutz während ihrer gesamten Lebenszeit und 70 Jahre nach ihrem Tod. Die verlängerte Schutzdauer bewirkt, dass die Einnahmen der Künstler aus Urheberrechtsvergütungen auf einen längeren Zeitabschnitt und auf jeden Fall auf ihre gesamte Lebensdauer erstreckt werden. Einkommen aus der Urheberrechtsvergütung sind wichtig für Künstler, die häufig über keine anderen regelmäßigen Einkommensquellen verfügen. Die erweiterte Schutzdauer wird auch den Tonträgerherstellern nützen, da hierdurch zusätzliche Einnahmen aus dem Verkauf von Tonaufzeichnungen in physischer Form und im Internet erschlossen werden. Dies sollte den Produzenten ermöglichen, sich an das Internetzeitalter anzupassen und ihnen helfen, ihre Investitionen in neue Talente aufrechtzuerhalten.

Der Vorschlag enthält auch begleitende Maßnahmen, die ausdrücklich darauf abzielen, ausübenden Künstlern zu helfen. Die 'Gebrauch-es-oder-verlier-es' Klausel, die jetzt in die Verträge zwischen Künstlern und Plattenfirmen aufgenommen werden müssen, ermöglicht, dass Künstler ihre Rechte zurückfordern können, wenn der Hersteller die Aufnahme in der erweiterten Schutzfrist nicht weiter vermarktet. Auf diese Weise wird der Künstler entweder eine andere Plattenfirma finden oder seine Musik selbst verkaufen - insbesondere im Internet. Falls weder der Künstler noch der Produzent die Aufnahme vermarkten, wird die Aufnahme nicht weiter geschützt. Auf diese Weise versucht der Vorschlag zu verhindern, dass kommerziell weniger attraktives Repertoire, das gleichwohl eine kulturelle Bedeutung hat, ungenutzt in den Archiven der Plattenfirmen verbleibt. Schließlich werden die Plattenfirmen einen Fonds einrichten müssen, in den sie 20% ihrer Einnahmen zahlen, die während des erweiterten Zeitraums anfallen. Dieser Fond wird an die Studiomusiker verteilt, deren Aufnahmen in der verlängerten Schutzdauer verkauft werden.

Geltendes Gemeinschaftsrecht

Die Richtlinie 93/98/EWG wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der genannten Fristen für die Umsetzung der dort genannten Richtlinien in innerstaatliches Recht und für die Anwendung dieser Richtlinien aufgehoben und durch die Richtlinie 2006/116/EG ersetzt.

Die Richtlinie (93/98/EWG) harmonisiert die Schutzdauer des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte. Sie schafft in den Mitgliedstaaten eine gänzliche Harmonisierung der Schutzdauer für jede Art von Werken und benachbarten Schutzrechten - d.h. für Werke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und für benachbarte Schutzrechte 50 Jahre nach dem fristauslösenden Ereignis. Zudem behandelt die Richtlinie weitere Themen wie den Schutz zuvor unveröffentlichter Werke, kritischer und wissenschaftlicher Ausgaben sowie fotografischer Werke.

Letzte Aktualisierung: 23-04-2009