Konsultation
zur Überprüfung der EU-Gesetzgebung auf dem Gebiet des Urheberrechts und der
verwandten Schutzrechte
Die Überprüfung zielt darauf ab, den Rechtsrahmen auf dem
Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte zu aktualisieren, seine
Kohärenz zu verbessern und Vorschriften zu vereinfachen. Darüber hinaus besteht
die Notwendigkeit einer Analyse, ob der Rechtsrahmen noch Mängel enthält, die
sich negativ auf das Funktionieren des Binnenmarktes auswirken. In diesem Fall
wären ergänzende Harmonisierungsmaßnahmen vorstellbar.
Im Rahmen der Überprüfung startet die Kommission nun eine
Konsultation aller interessierten Parteien auf der Basis eines Arbeitspapiers.
Die Konsultation dient dazu, die rechtliche Analyse zu vervollständigen und im
Weiteren die Beurteilung der Auswirkungen möglicher Änderungen des Rechtsrahmens
zu ermöglichen.
Allen interessierten Parteien wurde die Gelegenheit gegeben,
ihre Stellungnahmen zum Arbeitspapier bis zum 31. Oktober 2004 zu senden. Der
Konsultationsprozess ist seither beendet.
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Pressemitteilung (19.7.2004)
- Text des Arbeitspapiers
 
- 139 Organisationen und andere Interessengruppen
übermittelten Beiträge.
Liste der zur Veröffentlichung freigegebenen 131 Beiträge.
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