Urheberrecht in der Informationsgesellschaft


Richtlinie 2001/29/EG

Die Ziel der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG ) ist die Anpassung der Rechtsvorschriften für das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte an die technologischen Entwicklung und insbesondere an die Informationsgesellschaft und die Umsetzung der wichtigsten internationalen Verpflichtungen auf Gemeinschaftsebene, die sich aus den beiden im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im Dezember 1996 angenommenen Verträgen über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte ableiten. Sie ist ein wesentlicher Baustein der Informationsgesellschaft. Die Richtlinie ist das Ergebnis von drei Jahren intensiver Beratungen und ein Beispiel für das Mitentscheidungsverfahren, in das sich das Europäische Parlament ebenso wie der Rat und die Kommission in erheblichem Umfang eingebracht haben.

Siehe auch: Vergütungsabgaben für die Privatkopie


Grünbuch über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken (13.07.2011)

Das Grünbuch befasst sich mit den Veränderungen, die im audiovisuellen Sektor als Reaktion auf technologische Entwicklungen und Erwartungen der Verbraucher zu verzeichnen sind. Die Akteure sind aufgefordert, Stellung zu nehmen zu den Herausforderungen und Chancen für die Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten und vor allem zu der Frage, ob der Regulierungs- und Rechtsrahmen Hindernisse für die grenzübergreifende Verfügbarkeit von Online-Diensten in der EU aufbaut. Der Schwerpunkt des Grünbuchs liegt vor allem auf dem Rahmen für die Lizenzierung von Urheberrechten und es werden eine Reihe von Regulierungskonzepten für die Lizenzierung erörtert. Außerdem werden die Vergütung von Autoren und ausführenden Künstlern für die Online-Nutzung ihrer Werke und bestimmte Sondernutzungen audiovisueller Werke behandelt.


Mitteilung zum Urheberrecht in der Wissenswirtschaft (19.10.2009)

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft vorgelegt, die darauf abzielt, die bedeutenden kulturellen und rechtlichen Herausforderungen der massenhaften Digitalisierung und Verbreitung von Büchern, insbesondere von europäischen Bibliotheksbeständen, zu bewältigen. Digitale Bibliotheken, wie z. B. Europeana, bieten Forschern und Verbrauchern in ganz Europa neue Möglichkeiten, sich Informationen zu beschaffen. Dazu ist EU-weit jedoch zunächst die Frage der so genannten „verwaisten Werke“ zu klären, von denen viele aufgrund ihres unsicheren Urheberrechtsstatus nicht digitalisiert werden können. Ein weiteres zentrales Anliegen der Kommission ist es, die Verbreitung und Verfügbarkeit von geschützten Werken für behinderte Menschen, insbesondere für Sehbehinderte, zu verbessern.


Grünbuch zum Urheberrecht in der Wissenswirtschaft (16.07.2008)

Das Grünbuch konzentriert sich auf die Rolle des Urheberrechts zur Förderung der Verbreitung von Wissen für Forschung, Wissenschaft und Ausbildung. Das Grünbuch ist als Ausgangspunkt für eine strukturierte Debatte über die langfristige Zukunft des Urheberrechts in diesen Bereichen beabsichtigt. Das Urheberrecht ist in zunehmendem Maße als transversaler Politikbereich in Erscheinung getreten, der nicht nur den Binnenmarkt und die Kulturpolitik sondern auch die Informationsgesellschaft, den Wettbewerb und Verbraucherinteressen umfasst. Das Grünbuch ist ein Versuch, die Debatte zu den zukünftigen Herausforderungen auf den Gebieten der wissenschaftlichen und fachlichen Veröffentlichungen zu organisieren und die Rolle der Bibliotheken, der Forscher und der Personen mit einer Behinderung in der Wissensgesellschaft neu auszuloten.


Anwendungsbericht (30.11.2007)

Dies ist der erste Bericht über die Anwendung der Richtlinie über die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG). Der Bericht prüft die Anwendung der Artikel 5, 6 und 8 der Richtlinie angesichts der Entwicklung des digitalen Marktes. Artikel 5 befasst sich mit Ausnahmen und Beschränkungen, die gemäß der Richtlinie den Anwendungsbereich des Urheberrechts eingrenzen; Artikel 6 befasst sich mit dem Schutz technischer Maßnahmen; Artikel 8 befasst sich mit Sanktionen und Rechtsbehelfen in Bezug auf Verletzungen gegen die in der Richtlinie vorgesehenen Rechte und Pflichten. Der Bericht beschreibt die nationale Umsetzung der Artikel 5, 6 und 8 sowie die hierzu ergangene nationale Rechtsprechung.

  • Bericht über die Anwendung der Richtlinie über die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG) PDFEnglish version

Öffentliche Konsultation und Anhörung

Öffentliche Anhörung zum Thema Audiovisuelle Werke (Brüssel, 13.12.2010)

Am 13. December 2010 veranstaltete die Europäische Kommission eine Anhörung zum Thema Audiovisuelle Werke und deren Vertrieb in der EU. Die Anhörung diente der Vorbereitung eines Grünbuchs zum Online-Vertrieb von Audiovisuellen Werken, wie in der Digitalen Agenda für Europa angekündigt (COM (2010) 245).

Diskussionsthemen

Die Anhörung wird in 3 Panels abgehalten:

  • Panel 1 – Videoabruf (VoD) Dienstleistungen
  • Panel 2 – Audiovisuelle Lizenzierung
  • Panel 3 – Audiovisuelle Archive
     
  • Programm PDFEnglish

Präsentationen:


Öffentliche Konsultation zum Thema „Online-Inhalte“ (Oktober 2009)

Die digitale "Entmaterialisierung" von geschützten Inhalten eröffnet große Chancen für Europa, aber auch eine Reihe von Herausforderungen. Es bestehen noch erhebliche Hindernisse auf dem Wege zu einer reibungslosen digitalen Verbreitung von kulturellen Produkten und Dienstleistungen. Darüber hinaus können illegale Downloads in großem Umfang die Entwicklung eines wirtschaftlich tragfähigen Binnenmarkts für digitale Inhalte gefährden. Schließlich bedürfen legale und grenzüberschreitenden Angebote von Online-Inhalten weiter der nachhaltigen Ermutigung. In dem hier vorgelegten Konsultationspapier werden die gegenwärtigen Herausforderungen für die drei zentral Betroffenen - Rechteinhaber, Verbraucher und kommerzielle Anbieter - dargestellt. Dies dient dem Ziel, eine Diskussion über europäische Antworten zu deren Fragen zu lancieren.

Mit dieser öffentlichen Konsultation möchten die Dienststellen der Kommission eine breit angelegte Debatte starten, wie im Entstehen begriffene Online-Märkte für geschützte Waren und Dienstleistungen nachhaltiger entwickelt werden können. Die Konsultation beschäftigt sich mit der Rolle legaler Online-Märkte und untersucht eine Vielzahl von Verwertungsmodellen für Urheberrechte - mit dem Ziel, eine rasche Entwicklung dieser Online-Märkte zu fördern.

Alle interessierten Beteiligten werden aufgefordert, Ihre Stellungnahmen zu den Themen des Diskussionspapiers, insbesondere zu den in Kapital 5 beschriebenen "mögliche Aktionen", bis zum - 5. Januar 2010 - in elektronischer Form abzugeben.

Soweit Eingaben keinen entgegenstehenden Wunsch äußern, werden alle Stellungnahmen auf der Website der Kommission veröffentlicht. Vertrauliche Beiträge sollen deutlich auf der Titelseite als solche gekennzeichnet werden. Sollten Sie ein Anschreiben beifügen, so sollte dies in einem gesonderten Dokument erfolgen. Alle Stellungnahmen, die mehr als vier Seiten umfassen, sollten eine Zusammenfassung enthalten.


Andere Dokumente

Gemeinsame Absichtserklärung (GA) im Rahmen des Dialogs der EU mit den Beteiligten über den Zugang zu Werken für Menschen mit Lesebehinderung

Die Gemeinsame Absichtserklärung (GA) über den Zugang zu Werken für Menschen mit Lesebehinderung unterstützt Bestrebungen, die Zahl der in besonderen Formaten veröffentlichten Werke zu erhöhen und ihre Verbreitung in der gesamten Europäischen Union zu erleichtern.

Die GA ist das erste Ergebnis des Dialogs der Beteiligten, der im Dezember 2009 gemäß einer Empfehlung der Mitteilung der Kommission zu Urheberrechten in der wissensbestimmten Wirtschaft (KOM(2009)532 endgültig) eingerichtet wurde. An diesem Dialog beteiligt sind Vertreter der Rechteinhaber (Verleger, Autoren, Verwertungs¬gesellschaften) und Interessenträger wie Verbände von Blinden und Dyslektikern.

Die GA plädiert für einen pragmatischen Ansatz und unterstützt die Verleger bei ihren Initiativen, Werke in zugänglichen Formaten zu veröffentlichen, sowie den Aufbau eines Netzes vertrauenswürdiger Intermediäre in allen Mitgliedstaaten der EU und die Schaffung eines online abrufbaren europäischen eBook-Angebots. Die Beteiligten sind sich bewusst, dass die GA nur ein erster Schritt auf dem Weg zu dem Ziel ist, für Menschen mit Lesebehinderung einen allgemeinen Zugang zu allen Printmedien zu gewährleisten, und haben daher auch Überwachungsmaßnahmen und Erfolgskriterien beschlossen. Die Kommission wird den Dialog der Beteiligten auch weiterhin unterstützen.

  • Pressemitteilung (IP/10/1120)
  • Gemeinsame Absichtserklärung PDFБългарскиČeštinaDanskDeutschEesti keelΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoLatviešu valodaLietuvių kalbaMagyarMaltiNederlandsPolskiPortuguêsRomânăSlovenčinaSlovenščinaSuomiSvenska
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Vergriffene Werke

Absichtserklärung

Das Absichtserklärung über die wichtigsten Grundsätze für die Digitalisierung und Zugänglichmachung von vergriffenen Werken, zielt darauf ab, die Digitalisierung und Zugänglichmachung solcher Werke durch europäische Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen zu erleichtern. Das Absichtserklärung wird Lizenzvereinbarungen zwischen Rechteinhabern, Bibliotheken und Verwertungsgesellschaften als Vorlage dienen.

Das MoU ist das Ergebnis eines Stakeholder-Dialogs, der im November 2010 initiiert wurde. Es ist Teil der in der Digitalen Agenda für Europa und der Strategie für einen Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums zum Ausdruck gebrachten Strategie der Kommission, die Entwicklung digitaler Bibliotheken in Europa zu fördern und bestmöglichen Zugang zu unserem kulturellen Erbe zu gewährleisten. Der Stakeholder-Dialog brachte Vertreter der Rechteinhaber (Verleger und Autoren), Bibliotheken und Verwertungsgesellschaften an einen Tisch.

Vergriffene Werke sind Werke, die noch urheberrechtlich geschützt, aber nicht mehr in den üblichen Vertriebswegen erhältlich sind. Das Absichtserklärung befasst sich insbesondere mit Büchern und Fachzeitschriften. Die in der Vereinbarung festgehaltenen Grundsätze werden den Abschluss freiwilliger Lizenzvereinbarungen erleichtern und Kultureinrichtungen ermöglichen, solche Werke unter voller Wahrung des Urheberrechts zu digitalisieren und online verfügbar zu machen.

  • Pressemitteilung (IP/11/1055)
  • Häufig gestellte Fragen (MEMO/11/619 en)
  • Absichtserklärung PDFen

Letzte Aktualisierung: 20.09.2011