Die Europäische Gesellschaft
„Societas Europaea“ (SE)
Nachrichten
- Liste der zuständigen Behörden gemäβ dem Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE) - 11.7.2012

Diese Liste beinhaltet die zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten und EWR-Länder im Sinne von Artikel 68(2) der
SE-Verordnung.
Liste
der zuständigen Behörden gemäβ dem Statut der Europäischen
Genossenschaft (SCE) .
- Kommissionsbericht über die Anwendung des Statuts der Europäischen Gesellschaft (SE) -
19.11.2010
Die Europäische Kommission hat einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Verordnung zum Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) vorgelegt. Dieser Bericht ist Teil des Überprüfungsprozesses der SE-Verordnung. Der Bericht enthält eine Beschreibung der positiven und negativen Faktoren, die die Gründung einer SE beeinflussen. Er beleuchtet außerdem Trends zur Verbreitung der SE in der EU und die wesentlichen Probleme bei der Gründung und dem Betreiben einer SE. Ein begleitendes Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zum Bericht ergänzt die Bewertung. Es enthält eine Bestandsaufnahme der SEs und analysiert die Flexibilität der anwendbaren nationalen Gesetzgebung in den verschiedenen Mitgliedstaaten.
Die Europäische Kommission eröffnete am 23. März 2010 eine öffentliche Konsultation zu den Ergebnissen der Studie über Funktionsweise und Auswirkungen des Statuts der Europäischen Gesellschaft (SE). Die Frist zur Einsendung der Kommentare endete am 23. Mai 2010./p>
02.07.2010
23.03.2010
- Konferenz zum Statut der Europäischen Gesellschaft – am 26. Mai 2010 in Brüssel
Diese von der Europäischen Kommission organisierte Konferenz findet im Rahmen der Arbeiten am Bericht zur Verordnung Nr. (EG) 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft statt. In zwei Diskussionsrunden werden Erfahrungen, Probleme und Herausforderungen sowie mögliche Verbesserungen erörtert. Die erste Diskussionsrunde
wird sich mit der Gründung von Europäischen Gesellschaften befassen, die
zweite mit ihrer Funktionsweise.
- Studie über Funktionsweise und Auswirkungen des Statuts der Europäischen Gesellschaft (2009)
- Studie – endgültiger Bericht (vollständiger Text)
 
- Anlage 1
 
- Anlage 2
 
- Factsheet
 
- Corrigendum
 
Statuts der europäischen Gesellschaft
Die europäische Gesellschaft ist ein Rechtsinstrument auf der Grundlage des
Gemeinschaftsrechts, das Unternehmen die Möglichkeit bietet, eine europäische
Aktiengesellschaft (bekannt auch unter der lateinischen Abkürzung ‚SE‘ für „Societas Europaea“) zu gründen.
Die SE hat den Vorteil, dass sie europaweit agieren kann und dem
Gemeinschaftsrecht unterliegt, das in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist.
Das SE-Statut besteht aus zwei Rechtsakten: einer
Verordnung (die in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist), durch die die
Gesellschaftsrechtsvorschriften eingeführt werden, und eine Richtlinie über die
Beteiligung der Arbeitnehmer (die in allen Mitgliedstaaten in innerstaatliches
Recht umgesetzt werden muss).
Mehr darüber
08.10.2004 – Statut der Europäischen Aktiengesellschaft in
Kraft, aber Verzögerungen bei der Umsetzung der einschlägigen
Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten hindern Unternehmen an
seiner Anwendung
08.10.2001 – Die Europäische Kommission hat die förmliche Annahme der
Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) und die
damit verbundene Richtlinie begrüßt
Gesetzgebung
Aktuelle Gesetzgebung
-
Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung
des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung
der Arbeitnehmer
-
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Begleitende Dokumente
- Steuern –
Studien über die steuerliche Behandlung der europäischen
Gesellschaft
- Mitwirkungsrecht von Arbeitnehmern – Abschlußbericht der Davignon-Gruppe
-
Pressemitteilung (13.5.1997)
 
- Abschlußbericht der Davignon-Gruppe (5.1997)
 
Mehr darüber
Richtinformationen
Allgemeine Informationen
Spezifische Webseiten
Verschiedenes
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